@buddelDie Beerdigung
Nach dem Beerdigungsgebet soll der Leichnam rasch begraben werden. Mit dem Leichenzug wird er zum Friedhof getragen (bei männlichen Toten kann unterwegs in der Moschee für ihn gebetet werden), wobei er auf einem rein muslimischen oder zumindest einem Muslimen vorbehaltenen Gräberfeld beigesetzt werden muß.
Es ist eine Ehre, einer der Sargträger sein zu dürfen, auch Passanten an der Straße können den Toten ein Stück des Weges begleiten. Nach der Überlieferung bewirkt das Tragen der Totenbahre Sündenvergebung.
Zu diesem Leichenzug gehören traditionell ausschließlich Männer, da die Überlieferung Frauen verbietet, an der Grablegung - und sei es die ihres Ehemannes oder ihrer Kinder - teilzunehmen.
Der Tote wird bei der Grablegung auf die rechte Seite gelegt und sein Kopf in Richtung Mekka ausgerichtet. Die Anwesenden füllen die Erde in das offene Grab und bitten nochmals um seine Vergebung, rezitieren Korantexte und belehren ihn erneut über das Glaubensbekenntnis, damit er in der Lage sein wird, den Grabesengeln Antwort auf die Frage nach seinem Glauben zu geben.
Eine Verbrennung ist nicht statthaft, auch nicht auf Wunsch des Toten. Es ist nicht erlaubt, Steine auf dem Grab aufzurichten oder Schmuckelemente anzubringen, natürlich auch kein Kreuz.
Nach muslimischer Auffassung darf die Totenruhe nicht mehr gestört werden. Muslimische Gräberfelder dürfen daher nicht nach Ablauf einer bestimmten Frist von 20 bis 30 Jahren wiederbelegt werden. Diese Auffassung hat dort zu Konflikten geführt, wo Muslime nicht - wie noch heute die absolute Mehrheit - zur Bestattung in ihr Heimatland überführt werden, sondern auf einem deutschen Friedhof beerdigt werden, auf dem in jedem Fall eine Wiederbelegungsfrist existiert.
Möglichkeiten zur rituellen Totenwaschung werden mehr und mehr gewährt, die sarglose Bestattung ist hierzulande fast überall ausgeschlossen.
hier der Rest:
http://www.islaminstitut.de/Artikelanzeige.41+M56cd3a0c16e.0.html (Archiv-Version vom 02.05.2009)