shirley85 schrieb:Und Wahabismus ist eine Form von Terror. Terror gegen den freien Menschen, gegen Gleichberechtigung, gegen Religionsfreiheit, gegen Musik,...und für öffentliche Scharia-Strafen wie Hinrichtungen und Auspeitschungen
Rigide Auslegungen in Theologie (Metapher- und Assoziationsverbot) und Recht (Alles wird wortwörtlich so gemacht, wie es der Prophet gemacht hat, nach den Rechtsgründen wird nicht gesucht) gab es schon immer.
Man nennt diese Art des Koranverständnissses "Zahir" (äußerlich, sichtbar, oberfläclich). Im Mittelalter wurden die Schulen, welche sich diesem Prinzip verpflichtet fühlten "Zahiriya" genannt.
Die "Salafiya" aus dem Islam zu verstoßen macht überhaupt keinen Sinn. Ihr verbissener Kampf gegen Traditionen ist ein Unruhefaktor, und es gibt unter ihnen Menschen, die mit unrechtmäßigem Terror sympathisieren, aber sie tun alle Pflichten und glauben an alle Dinge, die für den Islam Voraussetzung sind.
Wer bsp. die Aleviten eher als Muslime sieht als Salafiten (ich weiß nicht, ob es das hier gibt bei Allmy), hat den Islam nicht verstanden. Islam heißt nicht nur "ein guter Mensch zu sein", sondern "Gott ergeben dienen". Dazu gehört AUCH der Glabue an Allah und seine Eigenschaften/Namen, an seine Offenbarungen, Gesandten, Engel und andere unsichtbare Wesen und Dinge, an die Befragung am letzten Tag und das Jenseits sowie an die göttliche Bestimmung jedes Dings und jeder Handlung.
Dazu gehört auch die Absicht, sich den fünf Säulen zu verpflichten. Bezeugen, dass es nur den EINEN Gott gibt, dass Muhammad ein Gesandter von Ihm ist, das Pflcihtgebet verrichten, die Pflichtabgabe abgeben, Im Ramadan fasten und einmal im Leben nach Mekka zur Pilgerfahrt zu fahren.
Kein Muslim hat das Recht, einen Muslim, der das Glaubensbezeugnis gesprochen hat, aus dem Islam auszuschließen - meiner Meinung nach ohne Einschränkungen.
Aber wer sich nicht ALLEN diesen Voraussetzungen widmet und daran arbeitet, seine noch vorhandenen Defizite aufzuarbeiten, sollte sich selbst Gedanken machen, ob er vor Gott als aufrichtiger Muslim steht.
Der Strafvollzug gehört nicht zu den unverzichtbaren Glaubenspflichten ->
Öffentliche Schariastrafen und Auspeitschung sind Bestandteil aller islamischen RechtsvorstellungenDarüber muss auf professineller Ebene debattiert werden, aber auch die Sufis, Muslimbrüder usw. sehen diese Strafen als Teil des islamischen Rechts.
Die Salafiten sind bei solchen Dingen besonders konsequent bzw. rigide, wenn es um die Durchsetzung strenger islamischer Rechtsnormen geht, andere Gruppierungen verlangen die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, bevor man über Körperstrafen nachdenken kann bzw. sehen sie nicht auf ihrer Prioritätenliste.
Aber keine anerkannte islamische Rechtsschule sagt, dass es in der Scharia prinzipiell keine Körperstrafen gäbe. Das sagen nur einige Denker.
Es muss uns bei der wissenschaftlichen Analyse des Themas Körperstrafen um die Wahrheit gehen, nicht um das Gusto islamischer Autoritäten, nicht um das Gusto westlicher Rechtsnormen.
Der Strafvollzug ist eines der umstrittendsten Themen innerhalb und zwischen den Gesellschaften. Bsp. weiß ich selbst mangels eigener Erfahrung nicht, ob eine langjährige Gefängnisstrafe oder die Prügelstrafe mit schnellerer Reintegration angemessener für die Gesllschaft und für das Individuum ist - bzw. ob die eine oder andere Strafe in verschiedenen Gesellschaften wirkungsvoller ist.
Das ist auch nicht mein Fachbereich, daher gilt der Grundsatz: Ich halte mich an das Gesetz des Landes, in dem ich lebe, solange ich nicht offensichtlich wegen der Religion diskriminiert werde.
Wenn in Deutschland den Muslimen verordnet würde, nicht mehr in Moscheen beten zu dürfen oder keine Muslime mehr heiraten zu dürfen, hätte ich das Recht, mich darüber hinwegzusetzen - oder ich müsste das Land verlassen.
Lange Rede. kurzer Sinn: Die Salafiya steht teilweise im Widerspruch mit dem Koran (Denkverbot) und der Glabuenspraxis des Propheten (Berücksichtigung des Gewohnheitsrecht, Prinzip "macht es leicht, nicht schwer"), aber das berechtigt uns nicht, sie aus dem Islam auszuschließen - zumal Salafi- Anhänger den Islam oft sehr ernst nehmen und tief gottesfürchtig sind!
Eine Muslime hat meiner Meinung auch das Recht, ihr Kopftuch anzuziehen, auch wenn es verboten ist und wenn sie dann Schwierigkeiten mit der Justiz bekommen könnte. Hier handelt es sich um eine Grundfreiheit, welche durch das Grundgesetz, die Charta der Menschnrechte usw. abgedeckt ist und durch rechtlich grenzwertige Einzelbestimmungen der Länder beschnitten wird.