@multiidDer Bericht auf 3Sat war ja zum Lachen. Sowas solltest du lieber auf PI posten, da würden die dir dafür die Füße ablecken. Hab hier mal was gefunden zum Thema Steinigung:
1. Bekenntnis:
Dies bedeutet, dass beide, Mann und Frau, ihr Verbrechen offen und öffentlich vor dem muslimischen Richter oder Herrscher bekennen. In diesem Fall wird die Strafe nicht sofort und im ersten Augenblick des Berichts vollzogen. Den Bekennenden wird die Gelegenheit gegeben, ihr Bekenntnis und das Geständnis ihrer Sünde zu überdenken. Wenn sie verschiedene Male wiederholt darauf bestehen, wird die Kapitalstrafe vollzogen.
2. Aussagen von Zeugen:
Das bedeutet, die Aussage von vier ehrlichen, vertrauenswürdigen, ehrenhaften und zuverlässigen Leuten, die berichten, dass sie die Ehebrecher bei der Tat gesehen haben. Diese Zeugen müssen detailliert darlegen, was sie gesehen haben und den Geschlechtsverkehr bezeugen. Natürlich ist eine derartige Szene bei den meisten vernünftigen und normalen Menschen, die ihren Geschlechtsverkehr in voller Privatsphäre und hinter verschlossenen Türen oder zumindest an sorgfältig verschlossenen und geheimen Plätzen haben, äußerst selten. Deshalb ist es fast unmöglich das Verbrechen des Ehebruchs unter normalen Bedingungen und Umständen zu beobachten. Tatsächlich wird in der Geschichte des Islam von zwei oder drei Beispielen berichtet, wo jemand das Verbrechen des Ehebruchs bekannt hat.
Die Individuen, die solch ein schändliches Verbrechen begangen und es dann öffentlich gestanden haben, so geschah dies für ihr reines Gewissen und aus festem Glauben an Allah I. Sie wollten in diesem Leben bestraft werden und im Jenseits davor bewahrt sein. Wie auch immer, wenn der tatsächliche Geschlechtsverkehr nicht voll stattgefunden hat, wird keine Körperstrafe vollzogen. Wenn zum Beispiel eine Person, Mann oder Frau, nur küsst, umarmt oder das Geschlecht der anderen Person berührt, ohne wirklich Ehebruch oder Unzucht zu betreiben, wird auf sie die Körperstrafe nicht angewendet.
Der Islam führte ferner eine Strafe ein, für die falsche Beschuldigung einer Person die eine andere beschuldigt, Ehebruch oder Unzucht begangen zu haben, aber für die Unterstützung seiner Klage oder Beschuldigung keinen sachlichen Beweis erbringen kann. Solch einem falschen Beschuldiger werden achtzig Peitschenhiebe für seine / ihre falsche Beschuldigung gegeben. Dies geschieht auf der Grundlage des Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:4, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
{Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasst ihre Zeugenaussage niemals mehr gelten; denn sie sind es, die Frevler sind]