Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
12.12.2006 um 03:34
Jafrael@
Gerade heute sah ich wieder eine Doku auf Phoenix in der emanzipierteMuslimas mit und ohne Kopftuch in Deutschand ihre Ausbildung als islamischeReligionlehrerinnen erlernten und erfrischend offen über die patriarchalenFehlinterpretationen der Hadithen - weniger des Koran plauderten.
Dasgeschieht überall in der islamischen Welt!
ABER mit islamischer Argumentation
Es gibt zwei Grundprinzipien die dabei immer beachtet werden müssen:
Allah erschuf uns als Mann und Frau in unterschiedlichen (Haut)Farben inunterschiedlichen Gemeinschaften, damit sie sich kennenlernen (Koran)
Mann undFrau sind vor Allah gleich, und der Koran spricht allgemein Mann und Frau an
In der Tat gibt es einige wenige Koranverse und Hadithe, die etwas schwer im Magenliegen, wenn nicht die ganze Interpretationspalette bzw. den Hintergrund der Hadithkennt:
Beispiele in Koran/Sunna, wo eine frauenfreundliche Interpretationnotwendig und richtig ist:
Es ist ein Fehler, wenn in Koranübersetzungen inetwa Folgendes steht: " eure Ehefrauen, eure Kinder ... sind Verführung/weltlicher Genuß..."
Denn Zaudsch bedeutet "Ein Teil eines Paars/ein einzelnes Paar" bzw. im Pluraleinfach "mehrere einzelne Paare", Ein Paar wird im arabischen im Dual ausgedrückt (Deklinationsform für "Zwei")
Das ist bei Männern/Frauen nicht anders als bei Socken;)
Die Form "Zaudsch" ist sogar männlich, gilt aber für beide Geschlechter.
Esmuss deswegen heißen: "eure Ehepartner, eure Kinder ...."
Tatsächlich war für diemeisten Kommentatoren selbstverständlich, hier die Ehefrauen zu sehen, aber das wäreunlogisch, weil der Koran stets BEIDE Geschlechter anspricht, dabei allerdings diemännliche Form im Plural verwendet.
In einigen Versen werden speziell die Männer, inanderen speziell die Frauen angesprochen, dies wird dementsprechend angekündigt.
Oder:
Klassische Kommentare paraphrasieren den Verssinngemäß stets wie so
"Die Männer sind den Frauen überlegen, weil er sie ihnengegenüber bevorzugt hat und weil sie sie materiell versorgen ..."
Der Vers lässtaber ein anderes Verständnis ganz genauso paraphrasieren bzw. dieses wird der arabischenSprache sogar mehr gerecht:
"Die Männer stehen für die Frauen in Verantwortungein, mit der Prämisse, dass er beide Geschlechter in bestimmten Dingen bevorzugt hat, indiesem Fall die Männer mit ihrer Funktion als Schützer und Versorger ..."
wörtliche Übersetzung:
Der erste Teil ist nicht wörtlich übersetzbar, dann
!... in dem was Allah den Einen gegenüber den Anderen mehr gegeben hat/oder die Einengegenüber den Anderen bevorzugt hat und in dem was er für sie ausgibt ..."
Würde Allah hier die natürliche Bevorzugung des Mannes meinen wie es vieleKorankommentare, die natürlich alle von Männern geschrieben wurden, suggerieren, dannwürde der Koranvers das deutlicher ausdrücken, so wie es oft paraphrasiert wird. Diessteht aber so nicht da!!!
Hadithe: Sahih-Hadithe könnnen nichtgeleugnet werden, aber sie müssen richtig interpretiert werden
Ein Beispiel:
Es gibt Hadithe die aussagen, dass der Prophet erzählte, dass ihm einmal die Höllegezeigt wurde, und dort befanden sich mehr Frauen als Männer. Als Frauen ihn fragten,warum das der Fall war, sagte er: "Weil sie in der Ehe eine harmonische Beziehungverweigern" (frei übersetzt: wörtlich: Sie verweigern sich dem Ehepartner)
Gelehrteerklären, e man die Hadith verstehen muss:
Der Prophet sah diese Vision entweder imTraum oder beim Bten, und da führte ihn Allah in einen Bereich der Hölle, in dem mehrFrauen waren. Diese Frauen gehören zu den armen Bewohnern der Hölle, die nur den kleinenKufr begangen haben und deshalb später ins Paradies kommen werden. Es heißt in der Hadithnur, dass der Prophet da mehr Frauen gesehen hat, aber die Hadith gibt keinerlei Angabenüber die objektiven Verhältnisse der Bewohnerschaft.
Über Männer gibt es genugkritische Hadithe, Männer werden in zahlreichen Hadithen vor allem damit gelockt, einegute Chance auf das Paradies zu haben, wenn sie ihre Frauen und vor allem ihre Töchtergut und gerecht behandeln.
Z.b. gibt es die Hadith:
Wenn ein Mann dreiTöchter hat und sie gut behandelt, geht er ins Paradies ein
Beispiel ausdem islamsichen Recht:
Scheidungsrecht:
Nach einer Rechtsschule darf derMann sich mit einem einmaligen Aussprechen der Scheidungsformel von seiner Frau trennen.
Dies ist offensichtlich zweifelhaft: Nicht erst Ibn Taimiyya im 13. Jahrhundert,sondern auch schon viele der Gelehrten vor ihm legten die entsprechenden Hadithe und denentscheidenden Koranvers anders aus:
Der Mann besitzt Scheidungsaussagen:
1.Aussprechen der Formel: 4 Monate Wartezeit in der Ehe, danach Rücknahme der Scheidungoder
2. Aussprechen der Formel: 4 Monate Wartezeit in der Ehe, danach Rücknahme derScheidung oder
3.Aussprechen der Formel: Endgültige Scheidung; der Mann muss die Fraunach der vorherrschenden Meinung noch einmal 4 Monate behalten, dann ist sie für ihnendgültig haram.
Mit den Zahlen bin ich mir nicht ganz sicher, evtl. muss michda ein Bruder/eine Schwester mich verbessern
Er darf sie erst wieder heiraten,wenn sie bereits in einer neuen Ehe war und dort bereits Geschlechtsverkehr hatte.
Die Frau muss dagegen einen triftigen Grund haben
In diesem Fall scheidetder Imam/Richter die Ehepartner
Oder sie kauft sich in gegenseitigemEinvernehmen frei, meist genügt die Brautgabe, aber dort wo sie diese Möglichkeit auchheute hat, wird diese eigentlich frauenfreundliche Regelung manchmal mißbraucht, indemdie Ehemänner ihre Frauen dazu zu provozieren, um dann keine Verpflichtungen gegenüberder Frau mehr zu haben. Das muss bekämpft werden.
Würde man dieseScheidungsformen rechtsstaatlich durchziehen, wäre sie für beide Seiten gerecht.
Das islamsiche Gesetz ist nicht für den vorhandenen Mißbrauch verantwortlich, dasliegt am vorherrschenden Rechts-system!
Wie die Beispiele zeigen, kann manaber nicht leugnen, dass im islamischen Eherecht Unterschiede zwischen Mann und Fraugemacht werden, was die Rechte und Pflichten betrifft!
Der Mann hat äußerlichgesehen etwas mehr Selstbestimmung, aber auch mehr Pflichten, die Frau hat wenigerPflichten, aber auch etwas weniger Selbstbestimmung.
Und NATÜRLICH muss einUnterlassen bzw. Mißbrauch von Pflichten sanktioniert werden!
Wenn der Mannseine Frau schlägt, dann muss die Frau die Möglichkeit haben, das anzuzeigen, daswiderspricht dem Islam absolut nicht, sondern das krasse Gegenteil ist der Fall!
Wenn er sie gewaltigt, und sie kann das beweisen - nicht mit 4 männlichen Zeugen wiees oft der Fall ist! - dann muss der Vergewaltiger streng bestraft werden!
Wenner ihr nicht ausreichend Geld gibt, dann darf sie das anfechten
usw.
Das Problem ist nicht das islamische Recht, sondern seine bis heute manchmalpatriarchalisch ausgelegte Gerichtsbarkeit bzw. die geringe Einmischung ingesellschaftlich anerkannte oder ignorierte Mißstände.
Seltsamerweisefindet man manchmal in der klassischen, gelegentlich aber seltener auch in der modernenRechtsliteratur unter Pflichten der Frau seitenweise Ausführungen und beim Mannwesentlich kürzere Anmerkungen. Das ist natürlich nicht hinnehmbar und widerspricht dentatsächlichen Verhältnissen im Islam! Es müsste bei diesem Thema genau umgekehrt sein!