Wie ist die Stellung der Frau im Islam und Christentum
22.06.2009 um 21:48md.teach, du springst ja auch jedesmal auf die "Unterstellungen" von gewissen Usern ein, vielleicht scheint da ja doch was dran zu sein, bzw bei dir am Gewissen zu nagen..
md.teach schrieb:Die die haben neben dem Kochen von Tee sogar Angst das ich sie (frauen) anrede, lag wohl daran das ich wie usama bin laden aussah.@md.teach
Homosexualität ist in islamisch geprägten Ländern weitverbreitet. Dennoch stellt das Thema Homosexualität in islamisch ausgerichteten, aber auch in säkularen Staaten des Nahen Ostens mit stark ausgeprägten islamischen Traditionen ein Tabu in der Öffentlichkeit dar, über das keiner spricht. Homosexuelle können sich in diesen Ländern aufgrund des gesellschaftlichen Stigmas und der geltenden Gesetzgebung i.d.R. nicht offen zu ihrer sexuellen Orientierung bekennen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, sozial ausgegrenzt bzw. strafrechtlich verfolgt zu werden. Zudem hat sich die soziale und gesellschaftliche Situation für Homosexuelle seit Anfang der 90er Jahre in den arabischen Ländern aufgrund des wachsenden Einflusses islamischer Fundamentalisten verschlechtert. Homosexuelles Verhalten gilt in der islamischen Welt als verboten, ebenso wie jeder sexuelle Kontakt zwischen unverheirateten Frauen und Männern z.T. gesellschaftlich oder sogar strafrechtlich sanktioniert wird.Es ist also durchaus weit verbreitet aber man traut sich nicht zu outen. Schade eigentlich
ad_rem schrieb:an traut sich nicht zu outenich bereiste
Homosexualität ist in den meisten arabischen Staaten verboten und wird i.d.R. sowohl nach bürgerlichem als auch nach islamischem Recht bestraft. Dabei bezieht man sich auf die ausdrückliche Verurteilung homosexuellen Verhaltens (al-liwat) im Koran. Aus islamischer Sicht wird Homosexualität als unnatürlicher sexueller Akt und als Sünde angesehen, um jemandes Neigungen zu befriedigen. So gilt z.B. für den Analverkehr zwischen Männern nach schiitischem Recht die Todesstrafe als obligato-risch (Hadd-Strafe). Daneben besteht das mildere Ta’zir-Strafmaß, das immer eine körperliche Bestrafung vorsieht. Dies bedeutet im allgemeinen die öffentliche Auspeitschung mit einer bestimmten Anzahl von Schlägen - häufig 100 Peitschenhiebe.
ad_rem schrieb:So gilt z.B. für den Analverkehr zwischen Männern nach schiitischem Recht die Todesstrafe als obligato-risch (Hadd-Strafe). Daneben besteht das mildere Ta’zir-Strafmaß, das immer eine körperliche Bestrafung vorsieht. Dies bedeutet im allgemeinen die öffentliche Auspeitschung mit einer bestimmten Anzahl von Schlägen - häufig 100 Peitschenhiebe.Wenn das der Westerwelle hört^^
xbox schrieb:Wenn das der Westerwelle hört^^Ich denke ja auch nicht dass diese Art von Ländern zu seinen bevorzugten Reisezielen gehören ;)