@PeacekeeperDir sollte doch klar sein das Verstuemmlung im Allgemeinen und Genitalverstuemmlung im Besonderen sehr unterschiedliche Formen annehmen kann.
Und das dabei das Gewicht von dem was man Abscheidet eine eher untergeordente Rolle spielt.
Da in diesem besonderen Fall die ensprechenden Organe einfach nicht die selben sind macht eine Untertscheideung von Weiblicher Genitialvertummlung und maennlicher sehr wohl Sinn.
Ebenso wie es bei maennlicher Genitalverstummlung unterschiedlich schwere Formen gibt.
(Bis hin zur vollstandigen Kastration)
Gibt es auch bei weiblicher Genitalverstuemmlung sehr untershciedlicher Formen.
Von entfernen der Vorhaut der Klitoris
Bis zum Abscheniden der Klitoris und der Schamlippen und anschliessendem zunaehen auf ein Bleistift grosses loch so dass jeder Stuhlgang und jede Monatsblutung zur Qual wird.
Wenn du all dies einfach in einen Topf wirfst, denkst du das ist ein Zeichen von besonderer Urteilsfaehigkeit.
Wie gesagt vom Prinzipiellen Standpunkt aus hat jede nicht medizinisch Notwendige permanenete Veraenderung des Koerpers eines Kindes zu unterbleiben.
(Recht auf Koerperliche Unversehrtheit)
Bis zur Volljaerhigkeit wenn man sich dann die Haelfte seiner Genitalien abscheiden oder seine Augen austechen will um seinen Glauben zu demonstrieren ist das die Enstcheidung vo jedem einzelnen...
Das aendert aber nichts daran das nicht jeder Verstoss gegen diese Mesnchenrechtes gleich schwer sein muss....