sacredheart schrieb:Ich weiss nicht wie konkret es sein muss, wenn man zum Völkermord aufruft. Ehrlich, da bin ich strafrechtlich überfragt. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen.
Volksverhetzung? Ich bin nicht sicher, ob er das nicht einer Bloggerin erzählt hat, um auf diesem Weg die Öffentlichkeit dahin zu bringen. Strafrechtlich bin ich wieder überfragt.
Der hat zu gar nix aufgerufen, der hat sich im Rahmen eines privaten Tischgesprächs mit dieser Person unterhalten. Das ist nicht nur nicht öffentlich, das ist sogar nochmal gesondert geschützt vom Gesetzgeber. Ihm dort irgendwas unterstellen zu wollen, was mit "Aufruf" zu irgendwas zu tun hat, ist völlig aussichtslos. Noch absurder sind die Ausführungen dieses Abgeordneten, es wäre "de facto" öffentlich geworden und deswegen Lüth, gegen dessen mutmaßlichen Willen die Verbreitung erfolgte, wegen Aufruf, eines Vorsatzdeliktes, zu belangen. Das ist genau so absurd wie wenn ein Dieb bei dir einbricht, dein Tagebuch stiehlt, kopiert und als Flugblatt verteilt dir dann den Prozess wegen etwas zu machen, was du für dich, alleine, zu Hause aufgeschrieben hast.
sacredheart schrieb:Selbst wenn es nicht so wäre, sollte es verboten sein, sich derart zu äußern.
Wer soll das kontrollieren? Wieso soll es verboten sein, sich *privat* so zu äußern? Öffentlich ist es ja bereits verboten.