AfD
19.12.2018 um 02:10DerGreif schrieb:Ganz so einfach ist das nicht. Das AGG gilt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 AGG auch für Privatschulen. In diesem Fall würde auch eine verbotene Diskriminierung nach der Weltanschauung gem. § 1 Alt. 5 AGG vorliegen. Das gilt hier erst recht, weil das Kind selber unter Wertung der sonstigen gesetzlichen Vorgaben zur Geschäftsfähigkeit und sexuellen und religiösen Mündigkeit noch kaum eine eigene Weltanschauung haben wird. Wie bereits @Venom richtig anmerkt, kann das Kind nichts für die Ansichten der Eltern.Danke für deinen sachlichen und unaufgeregten Beitrag.
Darüber hinaus wird hier aber wie @Gwyddion richtig bemerkt auch eine Chance von der Schule vertan, das Kind dem Dunstkreis der nationalsozialistischen Indoktrination durch die Eltern zu entziehen und ihm andere Werte zu vermitteln.
Es kann natürlich sein, dass die Eltern hier bereits im Gespräch so erhebliche probleme bereitet haben, dass man tatsächlich in der ablehnung gerechtfertigt gewesen ist. Aber dazu fehlen mir im Moment zumindest die Anhaltspunkte.
Was mich ein bisschen wundert: Ist doch eigentlich sehr untypisch, dass ein eher Rechter sein Kind auf eine eher linksgerichtete Schule schicken will? Noch merkwürdiger ist fast, dass man dass ihm bzw. dem Kind das dann verweigern will.
Es läuft im Prinzip auf das hinaus, was man heute nur allzuoft beobachten kann:
Es hängt nicht davon ab, *was* gesagt wird sondern *wer* das sagt.
Hier in dem Fall: Hängt nicht davon ab, ob guter Schüler - geeignet oder nicht -, sondern welches Parteibuch der Papa einstecken hat.
Armes Deutschland.