Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

1.743 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Hungern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Bernddasbrot Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 03:07
@DiePandorra
Zitat von BernddasbrotBernddasbrot schrieb:Text
Zitat von DiePandorraDiePandorra schrieb:DAS sind für mich Schmarotzer! Wenn Du jetzt wiederholt behauptest, ich hetzte gegen „Hartzer“ hast Du in diesem Fall sogar Recht!
Wie gesagt, berührt es mich nicht, was andere mit ihrem Geld machen und von wo sie es beziehen.

@25h.nox
@25h.nox
Ja, habe mir letztes Jahr 2 Birnen und eine Kirsche geholt. Der Rest ist eigentlich vorhanden.

Mein Vater baut immer die eigenen Kartoffeln an. Die Erträge sind gut, nur die Preise im Laden sind billig, aber er schwört auf seine!

Als Spinatersatz nehm ich gern Brennessel, echt lecker.


melden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 03:09
@headlessrider
du fährst ganz schön fest auf Drogen und deren Anspielungen...
Ich hoffe du hungerst nicht.


melden
Bernddasbrot Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 03:10
Gute Nacht ihr alle Schmarotzer da draußen :)
Hab mir grade noch einen Pfefferminztee gebrüht. Eigene Ernte :-)


melden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 03:10
@WoIstSpongebob

Ich bin satter als Du dir vorstellen kannst...


melden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 03:11
@headlessrider
das freut mich für dich


melden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 03:14
@Bernddasbrot

Pfefferminztee ist das Beste, die eigene Ernte kann Nichts ersetzen...

Lass es dir schmecken!


melden
Bernddasbrot Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 03:15
@headlessrider
Danke und nun wirklich gleich weg


melden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 03:22
Ich bin der meinung das ALG1 und ALG2 Leistungen so gering gehalten werden " Müssen "...
viel zu gross währe sonst der andrang von Leuten die sich mal eben entschliessen bis zu ihrer Kündigung einen gelben zu nehmen und dann von Vater Staat zu leben... Staatsleistungen müssen wehtun sonst würden die wenigsten eigenständig einen Job suchen

nichts desto trotz erzählt das mal einer alleinerziehenden mutter von 3 kindern...
die kinder stellen laufend forderungen... Kleidung... essen Schulmaterial... usw...

ich habe eine Zeitlang selber von Arbeitslosengeld leben müssen nach meiner " unfreiwilligen " kündigung.... habe aber zeitnah schnell wieder was gefunden (Krankenpflege sei dank :D )

das Geld war bei mir so knapp das ich 1 woche hungern musste... und ich bin jemand
nicht raucht... nicht trinkt und jeden cent umdrehen kann um das maximale aus dem vorhandenen mitteln herauszuholen

Das aufrecht erhalten eines Lebensstandards is soweit ich das beurteilen kann völlig unmöglich...

Gemüse... Obst... Fleisch aus der Tiefkühltruhe wurden mal eben zum Luxusgut... stattdessen musste man sich von Nudeln ... und allen möglichen billig produzierten scheiss ernähren...

ich frage mich immer wie man da " falls " man kinder in die welt gesetzt hat und auf ALG leistungen angewiesen ist... diese vernünftig ernähren soll?

naja lg


6x zitiertmelden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 03:34
@sheylo
Staatsleistungen müssen wehtun sonst würden die wenigsten eigenständig einen Job suchen
das Schlimme ist, es gibt Menschen, die gehen Vollzeit arbeiten und müssen ergänzend HartzIV beantragen um ihre Familie zu ernähren.
Zitat von sheylosheylo schrieb:Fleisch aus der Tiefkühltruhe wurden mal eben zum Luxusgut
ist für mich kein Luxus, eher ein Grund das nicht zu kaufen. Dann lieber Nudeln mit Tiefkühlspinat-Soße ->lecker und nicht teuer, ungesund schon garnicht.


Umso mehr Personen der Haushalt hat, umso billiger wird das Essen. Für eine Person kochen ist teurer, also spart man als Familie schon mal etwas.


melden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 09:26
Von ,,müssen" kann keine Rede sein, denke ich.

Was aber sicherlich notwendig ist, ist die Anpassung seiner Ausgaben für Nahrungsmittel.
Wer hauptsächlich Fertigfutter kauft, zahlt definitiv mehr, als jemand, der genau hinschaut und verschiedene Grundstoffe kombiniert.

Wer sich ständig Zeug nebenbei kauft, zahlt mehr, als jemand, der überlegt, was er benötigt und auch nur dieses kauft.

Wer lieber sein Geld für andere Dinge ausgibt, als Nahrungsmittel, bei dem kann es knapp werden.


Aber normalerweise braucht man sicher nicht jetzt als Einzelperson hunderte Euros für die Ernährung - und die sollte ja wohl am Wichtigsten sein, nicht alle möglichen, anderen Vergünstigungen, wie Unterhaltungselektronik usw.


Nur muss man halt auch seinen Lebensstil entsprechend anpassen, wenn man seinen Job mit 1500€ netto verliert und dann Hartz4 bekommt.


Übrigens sehe ich persönlich das nicht als Stigma oder als Herabwürdigung an sich.
Wer sich Mühe gibt, einen neuen Job zu finden und vor allem wer sich auch sonst für die Gesellschaft engagiert, vor dem hab ich genau den gleichen, grundlegenden Respekt, wie vor arbeitenden Menschen.


Wir sollten uns davon lösen, dass H4 gleichgesetzt wird mit ,,gescheitert/faul/dumm".


H4 ist eine soziale Einrichtung, zu der wir auch stehen sollten und bei der wir nicht automatisch die Bezieher verdammen sollten.


melden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 09:40
Schon lustig. Da hat Deutschland schon die höchsten Sozialsätze weltweit, und dennoch wird diskutiert, ob Hartzer verhungern müssen... Dabei hat selbst ein Sarazzin vorgerechnet und vorgemacht, wie man sich mit 5 € am Tag gut ernähren kann...


melden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 10:12
@Kc
Wir sollten uns davon lösen, dass H4 gleichgesetzt wird mit ,,gescheitert/faul/dumm".

H4 ist eine soziale Einrichtung, zu der wir auch stehen sollten und bei der wir nicht automatisch die Bezieher verdammen sollten.


Dann geh doch mit gutem Beispiel voran und verabschiede dich von dem veralteten und mehr als negativ behafteten Begriff 'Hartz IV'. Das wäre beinahe ein Anfang. Der nächste Punkt wäre die Darstellung von Menschen, welche die Grundsicherung beziehen oder aufstocken lassen. Da kann man zwar als Einzelner wenig bewegen, aber man muss ja nicht wieder und wieder die jahrealten Klischees aufrollen.

btw, für mich wäre es ein Stigmatisation, mal angenommen ich würde ins ALG II rutschen. Ist zwar eher unwahrscheinlich, wäre aber dennoch ein Graus.


melden
def ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 10:34
@univerzal
@Kc

Mal ein nettes Beispiel warum H4 ein recht schlechtes Ansehen haben.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, L-5-AS-218/09
Beschluss vom 03.09.2012

Leitsatz:
Zur Berechnung der Erstattungsforderung nach § 328 Abs. 3 SGB III sind die im Bewilligungsabschnitt insgesamt erbrachten vorläufigen Leistungen den endgültig zustehenden Leistungen gegenüberzustellen. Insoweit gilt das Verbot der Saldierung, dh. der Verrechnung von Nachzahlungsansprüchen mit überzahlten Leistungen über den jeweiligen Monat hinaus, nicht. Übersteigen die vorläufig bewilligten Leistungen die endgültigen, ergibt sich eine Erstattungsforderung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Gründe:
I. Die Kläger begehren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Berufung in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren, in dem sie sich gegen eine seitens des Beklagten vorgenommene Verrechnung zwischen vorläufig und endgültig bewilligten Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) wenden.
Die am ... 1961 geborene Klägerin zu 1) lebt mit ihrem am ... 1993 geborenen Sohn, dem Kläger zu 2), in einer Bedarfsgemeinschaft. Die Kläger bezogen vom Beklagten Leistungen nach dem SGB
II.
Mit Bescheid vom 17. Juli 2007 bewilligte der Beklagte ihnen vorläufig Leistungen nach dem SGB II für die Monate August bis Dezember 2007 in Höhe von 562,52 EUR/Monat. Die vorläufige Bewilligung erfolgte auf Grund der wechselnden Höhe des Einkommens der Klägerin zu 1) aus einer nicht selbstständigen Nebentätigkeit.
Mit Bescheid vom 15. Januar 2008 setzte der Beklagte die Leistungshöhe für die o.g. Monate unter Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens der Klägerin zu 1) sowie der Betriebskostenabrechnung 2006 endgültig fest. Er bewilligte den Klägern für den Monat August 2007 608,54 EUR, für September 2007 631,58 EUR, für Oktober 2007 616,22 EUR, für November 2007 521,52 EUR sowie für den Monat Dezember 2007 416,54 EUR. Es ergäben sich demnach zu den vorläufig bewilligten Leistungen Nachzahlungen für August 2007 i.H.v. 46,02 EUR, für September 2007 in Höhe von 69,06 EUR sowie für Oktober 2007 in Höhe von 53,70 EUR. Dagegen sei ein Betrag in Höhe von 41,00 EUR für den Monat November 2007 und in Höhe von 145,98 EUR für Dezember 2007 an die Kläger zu viel ausgezahlt worden. Diese Beträge würden miteinander verrechnet, sodass sich eine Überzahlung in Höhe von 18,20 EUR ergebe. Diese sei nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB II i. V. m. § 328 Abs. 3 Satz 2 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches - Arbeitsförderung (SGB III) von den Klägern zu erstatten und würde von ihren zukünftigen Leistungen im Monat Februar 2008 einbehalten.
Unter dem 25. Januar 2008 legten die Kläger gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Zum einen dürfe die Erstattungsforderung in Höhe von 18,20 EUR nicht mit der Leistung für Februar 2008 aufgerechnet werden. Zum anderen sei eine Aufrechnung von Nach- und Überzahlungen innerhalb eines Bewilligungszeitraums rechtlich nicht zulässig. Diesen Widerspruch wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 18. Juni 2008 als unbegründet zurück.
~~~
Entgegen der klägerischen Ansicht steht der Berechnung des Beklagten nicht das "Saldierungsverbot" im Bewilligungsabschnitt (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2007, B 11b AS 15/06 R, Rn. 42) entgegen. Die Unzulässigkeit der Saldierung von Überzahlungen in einigen Monaten mit zu geringen Leistungen in anderen Monaten eines Bewilligungsabschnittes beruht auf der durch den Verfügungssatz für jeden einzelnen Monat festzustellenden endgültigen Leistung. Eine Teilaufhebung kommt nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 44 ff. des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) in Betracht. Eine "Saldierung" würde letztlich zu einer Umgehung dieser Vorschriften führen.
Anders stellt sich die Rechtslage jedoch bei der Bewilligung nur vorläufiger Leistungen dar. Die Bewilligung von vorläufigen Leistungen ist nur eine einstweilige und schafft - anders als bei der Bewilligung einer endgültigen Leistung - zwischen den Beteiligten nur Rechtssicherheit für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis zur Festsetzung der endgültigen Leistung. Der Beklagte ist nicht verpflichtet, zunächst den vorläufigen Bewilligungsbescheid nach den Vorgaben der §§ 44 ff. SGB X zurückzunehmen, wenn er eine von der vorläufigen Bewilligung abweichende Leistungshöhe feststellt. Die vorläufige Bewilligung erledigt sich vielmehr durch die Festsetzung endgültiger Leistungen nach § 39 Abs. 2 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 14. August 1996, 13 RJ 9/95, Rn. 38, Juris). Dies folgt aus der eigenständigen Rechtsnatur der vorläufigen Leistung. Beim Empfänger kann sich kein Vertrauen auf den dauerhaften Verbleib der Leistungen bilden. Dem hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er nicht nur die Voraussetzungen der Gewährung vorläufiger Leistungen, sondern auch diejenigen der Rückabwicklung zu Unrecht erbrachter Leistungen insgesamt abweichend von den Regelungen für endgültige Leistungen in einer eigenen Vorschrift normiert hat. Anders als bei endgültigen Leistungen ist folglich eine Anwendung der §§ 44 ff SGB X ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2012, B 11 AL 19/09 R, Rn. 18, 19 zum Vorschuss). Der Leistungsträger hat die Möglichkeit der Anrechnung und Rückforderung von Überzahlungen (so bereits zum Vorschuss: BSG, Urteil vom 30. Mai 1984, 5a RKn 3/84, Rn. 10, Juris). § 328 Abs. 3 Satz 1 SGB II sieht nicht vor, dass die "zustehende Leistung" nur auf die des jeweiligen Leistungsmonats anzurechnen ist.
~~~~


Lange rede kurzer Sinn: Der Kläger hat, nachweislich zuviel Leistungen bekommen, die die Arge (rechtswidrig) in einem Monat verrechnet hat (es geht hier um 18,20€). Das Verfahren entstand dadurch, dass die Arge die 18 € nicht einfach verrechnen durfte, sondern der Kläger diese zu erstatten hatte. Unterm Strich kommt es auf das Gleiche hinaus, hat aber das Staatssäckel mal eben zig tausende gekostet und einen Anwalt um ein paar hundert reicher gemacht.

Die Gruppe der hardcore H4ler kennt seine Rechte sehr genau vergisst aber desöfteren seine Pflichten. Die Prozesskostenhilfe verschlingt jeden Monat einen nicht unerheblichen Betrag. Hunderte Verfahren die zum Teil aus Langeweile geführt werden nehme ich an sind Monat für Monat anhängig. Natürlich existieren auch Fehlbescheide oder falsche Berechnungen der Leistungen aber wer sich mit den Enstcheidungen udn Verfahren der Sozialgerichte beschäftigt sieht schnell mit welcher Dreistigkeit hier Paragraphen verdreht werden.

In o.g. Beispiel: Unglaublich, dass Klagen zugelassen werden, weil jemand nachweislich zuviel bekommen hat das aber nicht zurückzahlen will oder mit dem Zeitpunkt der Zahlung nicht einverstanden ist... nach dem Motto, "Das hab ich letztes Jahr zuviel bekommen aber verrechnet werden darf das dieses Jahr nichtmehr!"

...wo gibts sowas sonst noch außer in unserer Sozialgesetzgebung?


2x zitiertmelden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 10:47
Weiß nicht. Ich glaube nicht das man bei Hartz 4 hungern muss. Wenn man seine Kosten im Auge behält und sparsam mit dem verfügbaren Geld umgeht, müsste das voll reichen.


melden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 10:52
@def
Ich schliesse mich deinem Fazit bedingt an, da hätte das Gericht die Klage einfach wg. Geringfügigkeit abweisen sollen. Obwohl ich jetzt nicht beurteilen kann, inwieweit dass bei Sozialgerichten möglich ist, dazu fehlen mir die Erfahrungen.


melden
def ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 10:56
@univerzal

Rechtlich war das grundsätzlich sicher zulässig, sonst wäre sie in nächster Instanz abgewiesen worden. Was mich so unglaublich ärgert, dass wir ein so lasches, nettes Sozialrecht haben, dass von den Beziehern auch nocht mit Füßen getreten werden darf... wären es Einzelfälle, wäre das alles gar kein Thema für mich, aber dieses Beispiel hab ich nur kurz nach 3 min suchen aus 12.338 Verfahren an Landessozialgerichten herausgepickt... hier sind weder normale Sozialgerichte enthalten noch das BSG. Ich schätze bald, dass das Konjunkturpaket "H4 - Klagen" mehr verschlingt als die eigentliche Leistungszahlung. Konjunkturpaket deshalb, weil sich tausende Anwälte in Deutschland daran gesundgestoßen haben...


melden

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 11:02
@def
Dazu müsste man einfach mal die Zahlen studieren, wobei ich mir spannenderes vorstellen kann. Soweit ich weiss, verschlingen die Sozialleistungen einen erheblichen Teil des Bundeshaushalt. Da müsste sich gewiss in Erfahrung bringen lassen, wieviel von diesem Etat direkt in die Rechtssprechung wandert. Aber dafür fehlt mir im Moment einfach die Lust.


melden
tic ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 11:21
"Viele" müssen hungern in so fern sie versuchen sich zb der "Normalen" Gesellschaft an zu passen, sprich so aus zu sehen das er nicht als unfähiger und dummer Harzer hingestellt werden kann, haste was biste was, Kleider machen Leute etc .. wer Raucht hat eh schon weniger, wenn was kaputt geht was nicht durch das Amt ersetzt wird, wo soll man das Geld abzwacken wenn nicht von dem was für Lebensmittel vorgesehen ist?


melden
def ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 11:43
@tic

Und da haben wirs ja. Was ist Normal? Es ist eine EXISTENZsicherung, keine Lebenstandardangleichungs Maßnahme...


melden
tic ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Müssen Hartz IV Empfänger hungern?

14.01.2013 um 11:46
also völlig ok das wenn sie wie Harzer aussehen auch abwertend behandelt werden dürfen @def :ok: :note:

tolle Einstellung


gibt auch Menschen die nicht arbeiten können (Körperlich, Psychisch etc)..


1x zitiertmelden