@Heide_witzka Heide_witzka schrieb:Siehst du den Unterschied ob dir beim selbstgewählten Procedere etwas passiert oder wenn es laut Staatsdoktrin angeordnet wurde?
Man kann die Entscheidung nach Gesetz nur anfechten wenn man einen Fall sieht wo gegen das Gesetz gehandelt wurde.
Wenn z.B. trotz Notfall kein Kaiserschnitt durchgeführt wird. Das ist dann etwas wo man den Arzt belangen kann.
Heide_witzka schrieb:Wenn du die Ausbeutung durch die Ärzte anführst (ist es in der Türkei wirklich so schlimm?) dann wäre eine Überwachung der Ärzte wohl sinnvoller als eine Geburtsmethode vorzuschreiben.
Es ist wohl generell in Südeuropa so, ist aber nur eine Spekulation.
Man denke an Griechenlands Korruptionsgeschichten im Gesundheitswesen, was seit der Krise ganz Europa kennt, was seit Jahrzehnten existiert.
Eine Überwachung der Ärzte ist schwierig, das hatte ich hier schon mal geschrieben...
Ein Arzt hat eine gewisse Interpretationsspielraum um seine Entscheidung für ein Kaiserschnitt zu rechtfertigen.
Viele würden in Wahrheit im Interesse des Patienten handeln und somit wären unnötige gewollte Kaiserschnitte wieder möglich.
Da kann man das Gesetz leichter kontrollieren wenn man sagt das unnötige Kaiserschnitte generell verboten ist und nur Notfälle es rechtfertigen.
Und Notfälle kann man eindeutiger erkennen, da kann der Arzt nicht so herum interpretieren.
Und ob Erdis feuchte Träume von der Grossmacht Türkei auf dem Rücken der Mütter ausgetragen werden sollten ist doch wohl keine ernsthafte Frage.^^
Warum immer schlecht denken?
Die Zeiten haben sich geändert, man muss heute kein neuer Hitler sein um ein Bevölkerungswachstum zu benötigen.
Das Bevölkerungswachstum wird heute für die Wirtschaft gebraucht.
Wie gesagt ist es für Europa sogar ein noch dringenderes Thema.
Die Türkei versucht nur das sie nicht unter die Geburtenrate von 2 Kinder pro Frau fallen.
Aber wenn es wie bisher weiter geht wird die Türkei dem Trend der restlichen Industrienationen folgen und bald auch schwerere demografische Folgen bekommen.
Und da muss man früh handeln wenn man in 20 Jahren eine Wirkung sehen will.
Heide_witzka schrieb:Wo ist der Nutzen dieses Gesetzes für die Betroffenen also die Mütter?
Die Pro Aspekte die ich aufzählte können ein Nutzen für die Mutter sein. z.B. die Fähigkeit mehr als zwei Geburten zu haben, die Möglichkeit sich in Zukunft vielleicht doch für ein weiteres Kind zu entscheiden.
Und eben die unnötige Gefahr eines Kaiserschnitts, das man von ihr abwenden würde.
Je nachdem wie man es eben sieht.