@PrivateEyeDanke für Deine Gedanken zum GG. In diese Richtung habe ich auch schon gedacht. Ja, mit Sicherheit steht in der Athletenvereinbarung und in der Olympischen Charta irgendwas in der Richtung drin: " der Athlet distanziert sich ausdrücklich von Rassismus, Diskriminierung, Volksverhetzung etc." Wenn dann vor Ort bei Olympia ein Schweizer Athlet twittert, daß alle Südkoreaner zur Hölle fahren sollen, okay, dann ist die Sache einigermaßen klar. Aber wenn sich ein Athlet vor Ort korrekt verhält, darf er den Athleten dann ausschließen, weil er Mitglied in einer unerwünschten aber erlaubten Partei ist? Darf ein Sportverband dann auch Mitglieder der Linken oder Islamisten, Salafisten, Scientologen, Zeugen Jehovas etc. ausschließen? Ich denke nein, denn Sportfunktionäre sind keine Juristen, das übersteigt bei Weitem die Kompetenz eines Sportfunktionärs, sie können allenfalls über offensichtliche Verstöße vor Ort entscheiden. Ansonsten gilt für mich: Wenn alle diese vorgenannten Organisationen einschließlich radikaler Parteien in Deutschland erlaubt sind, dann darf eine Mitgliedschaft nicht zum Ausschluß von Sportwettbewerben führen.