@Generationps Generationps schrieb: Redchtswissenschaften (von denen ich als Nichtjurist wohl wirklich keine Ahnung habe) sind hier aber völlig unerheblich. von belang ist wie es Weltweit gesehen wird und da liegst Du weit weg von der Realität mit deinen Rechtswissenschaften.
Absolut nicht, denn auch nach internationalem Recht vertritt sie Deutschland nicht, mangels Vertretungsvollmacht, auch international startet sie eben nur für Deutschland. Alles andere sind lediglich Sprachungenauigkeiten.
Von Belang ist das für die internationalen Beziehungen Deutschlands sicherlich nicht, selbst wenn eine Sportlerin, welche für Deutschland startet, sich auf dem Küchentisch vor laufender Kamera ficken läßt und dabei "SA marschiert..." oder die "Internationale" singt, hat das keinerlei Konsequenzen für Verträge, welche Deutschland abgeschlossen hat, noch wird der Weltsicherheitsrat einberufen, noch werden nun alle Menschen weltweit denken, alle deutschen Frauen sein nun so. Eine Konsequenz erfolgt dann höchstens für sie selbst.
@skeptikerin Wenn Deine Mitarbeiter, irgendeine geschäftliche Handlung für Deinen Laden vornehmen, sei es nur, dass sie jemanden etwas verkaufen, egal ob einen Sachwert, oder eine Dienstleistung, vertreten sie Dich sehr wohl bei einem Rechtsgeschäft und "starten" nicht nur eigenverantwortlich für Deinen Laden. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Somit können sie Dich, als Geschäftsinhaber sehr wohl, in ihrer Rolle, als Vertreter schädigen, ganz im Gegensatz zu einer für Deutschland startenden Sportlerin. Denn Du bist dann im Zweifelsfall auch regresspflichtig, eine für Deutschland startende Sportlerin jedoch nicht.