Ich denke erstens ist die beschneidung nichts was dem kind in irgendeinerweise oder gar absichtlich schadet ,Abgesehen davon, wenn das Kind bzw. später der Heranwachsende, seine Vorhaut gerne behalten hätte. Dann ist es sehr wohl eine Schädigung, sogar eine absichtliche.
und zweitens ist mit dem gesetz ja klar ein Kompromiss im Sinne aller von den Vertretern des Volkes erdacht und ins Recht gesetzt worden.Kurzum: Die Entscheidungsträger sind eingeknickt, schließlich wollte man keine schlechte PR.
@Puschelhasi @praiseway Das ist mehr oder weniger die Ursprungsfrage des Thread, denn was ist wichtiger?
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dass aufgrung von politischen Erwägungen - nämlich, es sich als deutsche Jurisdiktion es sich weder mit den Moslems, noch mit den Juden zu verspielen - eigentlich Art. 1 - 20 GG schon ein wenig mit den Füßen getreten wurde.Abgesehen davon, erübrigt sich ja die Frage, wie du die Reaktion der Regierung wertest. Denn in meinen Augen wurde hier klar (aus deinem Link) überfrüht entschieden:
Dabei darf nicht eines der Grundrechte auf Kosten des anderen im Sinne einer vorschnellen Güterabwägung realisiert werden.