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Beschneidung erlauben oder verbieten?

7.857 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religionen, Köln, Toleranz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 18:58
@Bone02943
In Südkorea schon denke ich. :-)


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 19:00
@McMurdo

Denkst du, ok, aber die USA kannste da wohl streichen, denk ich. :D


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 19:06
@McMurdo

Und ja sicher, der überwiegende Teil hat wohl keine Probleme damit, bzw. kennt nichtmal den Unterschied zu einem unbeschnittenen Penis.
Aber darum gehts auch nicht wirklich.
Es geht einfach um die Selbstbestimmung, bei einem so wichtigen Thema und es geht vorallem auch um all jene, die eben doch ein Problem mit ihrer Beschneidung haben.
Diese Komplikationen darf man einfach nicht immer ausblenden. Selbst wenn es nur einen kleinen Teil der Beschnittenen betrifft.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 19:32
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Denkst du, ok, aber die USA kannste da wohl streichen, denk ich. :D
Bleibt die Frage warum sich ein großer Teil der Eltern dort wieder freiwillig dazu entscheidet ihr Kind beschneiden zu lassen, wenn es doch so schlimm ist.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Diese Komplikationen darf man einfach nicht immer ausblenden. Selbst wenn es nur einen kleinen Teil der Beschnittenen betrifft.
Ein gewisses Maß an Verlust lässt sich nun mal nicht vermeiden. Das ist bei allen Dingen die wir tun so. Hat man das erst mal erkannt sieht man viele Dinge sehr viel entspannter. :-)


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 19:34
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Bleibt die Frage warum sich ein großer Teil der Eltern dort wieder freiwillig dazu entscheidet ihr Kind beschneiden zu lassen, wenn es doch so schlimm ist.
Weil sie es nicht besser wissen und man mit Hygiene ködert. Was meiner Meinung nach kein Argument sein sollte.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ein gewisses Maß an Verlust lässt sich nun mal nicht vermeiden. Das ist bei allen Dingen die wir tun so. Hat man das erst mal erkannt sieht man viele Dinge sehr viel entspannter. :-)
Das gilt sicherlich bei notwendigen Operationen. Nicht aber bei nicht medizinischen Eingriffen an kleinen Kindern.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 19:36
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ein gewisses Maß an Verlust lässt sich nun mal nicht vermeiden.
Zumal, versuch es bitte, kannst du dich gedanklich in jemanden hinein versetzen, bei dem die Beschneidung völlig unnötig war und er nun echte Probleme damit hat?

Versetz doch doch mal bitte in die Lage so eines Betroffenen. Ich denke du würdest hier dann ganz anders darüber schreiben.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 19:38
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Weil sie es nicht besser wissen unnd man mit Hygiene ködert. Was meiner Meinung nach kein Argument sein sollte.
Der Mehrheit einer Bevölkerung in hochtechnisierten aufgeklärten Gesellschaften einfach mal so unwissenheit zu unterstellen ist ziemlich arrogant.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das gilt sicherlich bei notwendigen Operationen.
Nein das gilt für alles im Leben. :-)


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 19:41
@McMurdo
Du lässt dein Kind wohl aber nicht operieren obwohl es keinen medizinischen Grund dafür gibt. ;)
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Der Mehrheit einer Bevölkerung in hochtechnisierten aufgeklärten Gesellschaften einfach mal so unwissenheit zu unterstellen ist ziemlich arrogant.
Was ist daran arrogant? Hier liest man doch auch ständig es sei ja "nur" ein Stück Haut.
Die Funktion der Vorhaut ist selbst in Deutschlabnd bei Beschneidungsbefürwortern scheinbar ziemlich unbekannt.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 20:49
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Versetz doch doch mal bitte in die Lage so eines Betroffenen. Ich denke du würdest hier dann ganz anders darüber schreiben.
Einzelschicksale können aber nicht der Maßstab gesellschaftlichen Zusammenlebens sein. Wäre das so dürften wir gar nicht mehr vor die Tür gehen. :-)
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Du lässt dein Kind wohl aber nicht operieren obwohl es keinen medizinischen Grund dafür gibt. ;)
Stimmt, ich würde das nicht machen. Ich bin aber auch nicht der Maßstab.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 21:29
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ich sehe die herabsetzung der verbrieften Rechte der Säuglinge und Kleinkinder gegenüber einem Initiationsritus als Problem.
Wie ich schon erwähnte, nur nicht die Betroffenen sehen hier ein Problem. Gäbe es Problem, hätte ein Betroffener schon längst beim Verfassungsgericht Klage eingereicht.
Die Diskussion führen nicht-Betroffene über Betroffene. Scheinbar sind Betroffenen (ich rede nur über die Juden) nicht erst seit es dem §163d BGB gibt zufrieden mit dem jüdischen Ritus. Wären sie es nicht hättest du hier schon längst wie der moslemische Betroffene, der sich zum Wort gemeldet hat ein entsprechendes Post gelesen.

Das verbriefte Recht des Säuglings auf körperliche Unversehrtheit wir durch die Beschneidung nicht außer Kraft gesetzt. Genauso wenn Eltern ihren Kinden kurz nach der Geburt Ohrlöcher stechen, weil es in der Familie so üblich ist. Die Elternrechte stehen im Vordergrund, weil sie die Entscheidungshoheit haben. Das darf natürlich nicht damit verwechselt werden wenn Kinder von ihren Eltern sexuell misbraucht oder misshandelt werden. Dann greift der Staat ein. Später in diesem Post habe ich die relevanten Gesetze zitiert, da darfst du dich nochmal aus der Primärquelle überzeugen, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht.

Ich kann das gut nachvollziehen, dass ein Nicht-Jude das Ritual der Beschneidung als Verletzung der Menschenrechte empfindet, Juden sehen es als Gebot G"ttes. Es gibt auch sekuläre Juden, die Ihre Knaben nicht beschneiden, auch das respektiere ich. Nach meiner Kenntnis und Erfahrung werden viele jüdische Knaben irgendwann auf die Identitätssuche gehen. Nicht wenige machen ihren Eltern danach Vorwürfe, sie sie nicht beschnitten sind und das jetzt im Mannesalter nachholne müssen.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:o. Das belegst Du nun biitte und machst es Hieb - und Stichfest. Keine Metapher....
Du musst schon meine Posts lesen. Nicht nur einmal habe ich die entsprechenden Quellen genannt, die meine Behauptung stützen und somit zur Tatsachen machen. Zeige mir einfach deine Quellen, die deine Behauptung stützen, dann poste ich dir meine Quellen. Dann dürfen gerne die Experten darüber streiten wer recht hat.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Schliesslich kann man so ja auch missionieren ;)
Selbst das tut die jüdischen Gemeinschaft nicht. Sie missioniert nicht, im Gegegnteil ein Rabbiner muss einen Übertrittswilligen 3x wegschicken bevor er überhaupt mit dem Studium des Judentums beginnen darf. Also keine Gefahr im Verzug, dass Juden ihre Werte den Nicht-Juden oktoyieren wollen. Ganz im Gegenteil, Juden respektieren Andersgläubige mischen sich nicht in Glaubensfragen ein. Ist es zuviel verlangt denselben Respekt für sich einzufordern?
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es ekelt mich an.
Das sei dir unbenommen. Es mag Menschen geben, die der Verzehr von Schweinefleisch ekelt. Oder das Zölibat als unmenschlich, frauenfeindlich anekelt. Ich respektiere das, weil es kulturell zur den Menschen gehört, die damit aufgewachsen sind und es rechtens empfinden.

Es gibt in Deutschland über 2000 Biermarken und über 1000 Brotsorten, eine kulturelle Reichhaltigkeit die ihresgleichen in der Welt sucht. Aber mit der kulturellen Vielfalt von Minderheiten da haperts bei dir. Kommt dir das nicht selber ein wenig komisch vor?
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ach, und wo bitte bleiben die Rechte der Kinder?
Das scheint ja gar nicht zu zählen.
Da gebe ich dir recht, das ist ein Dilemma. Nur die Eltern bestimmen für ihre Knaben welche Erziehung sie genießen sollen. Will man seine Knaben jüdisch erziehen, dann gehört die Beschneidung einfach dazu. Falls es jüdische Eltern gibt, die damit ein Problem haben und das Rechts des Knaben auf körperliche Unversehrtheit für ihr Weltbild über dem der jüdischen Gesetze steht, dann ist es ihre Entscheidung. Ob sie dem Knaben damit einen Gefallen tun steht auf einem anderen Blatt. Häufig befinden sich solche Kinder später in einer Identitätskrise und machen ihren Eltern Vorwürfe weshalb sie nicht wie alle Juden den Bund des Volkes Israel mit dem 8.Tag vollzogen haben. Ich erwarte nicht, dass du das verstehst und ich kann es dir am wenigsten erklären weil es etwas mit Identität und Gefühl zu tun hat. Am besten gehst du mal in eine Synagoge und fragst einen Rabbiner deines Vertrauens.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Was maßen sich die Eltern an, ungefragt, ohne Einwilligung ihrer Kinder, diesen Vorwurf finde ich absolut berechtigt.
Wenn es um Kinder geht, kann ich mich nicht zurückhalten.
Das sehen die Juden ähnlich wenn du mit deinem Weltbild versuchts die jüdische Sichtweise zu diskreditieren. Es gibt eben viele Farben, nicht nur schwarz und weiß. Einfach ein wenig Respekt anderen Gemeinschaften, die noch lange vor der hiesigen Gesellschaft ihrer Zeit voraus waren. Das Judentum hat maßgeblich zum christlichen Weltbild beigetragen. Baruch Spinoza hat die ethischen Grundsätze auf die unser westliches Weltbild fusst geprägt. Einstein hat massgeblich unser physikalisches Weltbild geprägt und noch heute werden Beweise gefunden, die sein theoretisches Weltbild untermauern. Das hat zwar nichts mit der Beschneidung zu tun, jedoch zum Privileg Jude zu sein. Eine uralte Ahnenreihe, die der Entwicklung der Menschheit so viel beigetragen hat.

Gerade was das Wissen um Ethik angeht, ohne belehrend zu wirken, sollte man es denjenigen überlassen, die davon mehr verstehen als du und ich. Die Beschneidung der Juden war nie Thema, sogar unter der Nazi Schreckensherrschaft war das nie infrage gestellt worden.

Wir diskutieren das überhaupt hier und heute, weil es Probleme mit der muslimischen Beschneidung gab. Und nochmal, ich wiederhole mich, der Gesetzgeber hatte diese im Sinn und das Kindeswohl. Es geht nicht um die jüdischen Beschneidung, sondern um die muslimische für die es jetzt eine m.E. sehr gute Regelung gibt, die dem Kindeswohl dient.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:in Gesetz zu beschließen was dann halt erst in 5 Jahren in kraft tritt.
Da bleibt genug Zeit sich darauf einzustellen.
Das wird nicht passieren, weil ein Jude kein Problem mit der Beschneidung sieht und allein auch deshalb nie das Verfassungsgericht anrufen wird.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Als erster Kompromiss wäre 13, die Bar-Mizwa durchaus vorstellbar, als Langziel nicht da ein Kind erst mit 18 wirklich frei von den Eltern entscheiden kann.
Du diskutierts gerade ob das Zölibat der Katholiken aufgehoben werden, oder die Taufe erst mit 13 stattfinden sollte. Das ist genauso absurd wie der Wunsch die Beschneidung erst mit dem 13. Lebensjahr zu vollziehen. Zu Recht würden sich die christlichen Würdenträger äußert ärgern, dass sich Laien berufen fühlen etwas zu beurteilen, von dem andere erste Erkenntnisse erlangen wenn sie ein jahrelanges Studium erfolgreich absolviert haben.

Etwas mehr Bildung und weniger Meinung wäre mal ein guter Anfang.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Mein Vater war/ist Jude. Ihm hat weder seine fehlende Vorhaut, seine Tättowierung aus dem KZ, noch Kenntnisse der Tora oder die hebräische Sprache ,genutzt als er nach dem Krieg in die jüdische Gemeinde aufgenommen werden wollte. Er brauchte ZEUGEN, was nicht einfach, und zunächst unmöglich war, so kurz nach dem Krieg.
Der Grund hierfür ist relativ einfach nach zu vollziehen. Eine Nummer in den Arm tätowieren ist einfach. Das haben nicht wenige Nazis gemacht, um irgenwo mit einer KZ-Story als Jude unterzutauchen.

Eine Beschneidung im Erwachsenalter ist da schon eine wesentlich höhere Barriere. Aber auch dafür gab es Präzedenzfälle. Untergetauchte SS-Männer, die in der jüdischen Gemeinschaft Schutz vor Entdeckung gesucht haben.
Da gibt es den Fall des Waffen-SS-Leutnant Ulrich Schönhaft aus Königsberg.
Bei Kriegsende hatte Schönhaft eine Gelegenheit gesucht, ins Ausland zu fliehen. Er fand sie, indem er sich die Identität eines im Konzentrationslager ermordeten Juden namens Habriel Süßmann aneignete. Als Habriel Süßmann schloß sich Schönhaft einigen Juden an, die in das damals noch von England verwaltete Palästina auswanderten. Seine Gruppe wurde von den Briten erwischt und als illegale Einwanderer auf Zypern interniert. Dort wurde SS-Mann Schönhaft als Jude Süßmann Mitglied einer zionistischen Untergrundbewegung. Später floh er wieder nach Palästina und schloss sich der nach Staatsgründung der israelishcn Armee an. Später wurde er endeckt und floh nach Ägypten.

Da gibt es noch mehr Beispiele, wäre aber hier OT.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb: Mit welchem Recht maßt du dir an eine Welt zu beurteilen, in die du nie Einblick haben wirst?

#Mit Humanismus und Menschenrecht und Nächstenliebe.
Zum Humanismus:

"Nicht die Assimilierung an das gesellschaftlich Vorgegebene
garantiert Selbsterleben und Identität, sondern eine Lebenspraxis,
in der sich durchgängig ein und dieselbe Haltung ausdrückt,
nämlich das überlieferte religiöse Ethos." Erich From, Vater des Humanismus, Jude

Zum Menschnerecht:

"Aus dem jüdischen Denken lässt sich auch der Ursprung der modernen Demokratie herleiten.
Ein wichtiges demokratisches Element wie die Volksbefragung findet sich im 2. Buch Mose: „Da ging Mose hin und berichtete dem Volke alle Worte des Ewigen und alle Rechtsvorschriften; und das ganze Volk antwortete einstimmig und sprach: »Alles, was der Ewige gesprochen hat, wollen wir tun!«“ (Kap. 24:3). „Darauf nahm er [Mose] das Buch des Bundes und las es dem Volke vor; und sie sprachen: »Alles, was der Ewige geredet hat, wollen wir tun und darauf hören.«“ (Kap. 24:7)"

Nächstenliebe:
"Als Nächstenliebe wird ein helfendes Handeln für andere Menschen bezeichnet. „Liebe“ beinhaltet hier jede dem Wohl des Mitmenschen zugewandte aktive, uneigennützige Gefühls-, Willens- und Tathandlung[1], nicht unbedingt eine emotionale Sympathie. Der „Nächste“ kann jeder Mensch in einer konkreten Notlage sein, der einem begegnet. Der Begriff stammt aus einem Gebot der Tora des Judentums (Lev 19,18 EU): „An den Kindern deines Volkes sollst du dich nicht rächen und ihnen nichts nachtragen. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Ich bin JHWH.“

Du siehst alles jüdische Werte, die du ohne Wissen für dich geltend gemacht hast. Du irrst, wenn du jüdische Werte zitierst um diese bei der Beschneidungsdebatte anzuführen, um derselben genau diese abzusprechen.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Deswegen gibt es sogar unbeschnittene Juden die ihren Glauben ausüben.
Das ist sogar richtig. Es gibt Gesetze, die eingehalten werden müssen. Keiner zwingt dich dazu, aber willst du deine Kinder religiös erziehen, weil du davon überzeugt bist, genau das richtige zu tun, dann wirst du die Gesetze einhalten. Niemand zwingt dich deinen Knaben beschneiden zu lassen. Wäre es ein Christliches Gebot, würdest du es, falls gläubiger Christ für gut heißen. Übrigens, alle Urchristen waren beschnittene Juden.
Zitat von euclideuclid schrieb:Selbst wenn er später eine andere oder keine Religion wählt, die Beschneidung wird im immer wieder daran erinnern, daß er das Symbol einer Religion trägt und dieses auch nicht wieder los wird. Und das nennen die Befürworter freie Wahl?
Einspruch! Mittlerweise so ungefähr die Hälfte der männlichen Weltbevölkerung (1/3 in D) gilt als beschnitten. Religion ist im Kopf, nicht am Schniedel festgemacht. Es ist ein jüdisches Gesetz, dass auch nur von den Juden geändert werden kann. Wenn es dich so unter den Nägeln brennt, musst du erst Jude werden um dich an der Änderung jüdischer Gesetze zu beteiligen. Von außen ergibt das ungefähr so eine Sinnhaftigkeit wie der Versuch der Linken das Parteiprogramm der CSU zu ändern.
Zitat von euclideuclid schrieb:Es gibt nach wie vor Eltern, die ihre Kinder zB mit dem Gürtel erziehen wollen. Es gibt auch genug Menschen die dies befürworten. Erlaubt?

Es gibt Eltern, die mit dem Schulsystem unzufrieden sind und ihre Kinder deshalb lieber nicht in die Schule schicken wollen. Erlaubt?

Man könnte die Liste jetzt noch weiterführen, es geht nur darum, daß Eltern eben nicht frei über die Erziehung entscheiden können. Das wohl des Kindes wird immer über die Rechte der Eltern gestellt. Und bei der Beschneidung?
Wer die eigenen Grundgesetze nicht kennt, sollte sich nicht in eine Diskussion einmischen. Leider bist du nicht der einzige der nur so vor Unwissenheit strotzt.
Hier mal die relevanten Stellen für dich und die anderen geneigten Leser herausgesucht:

GG
Artikel 6, Abs. 1
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Artikel 6, Abs. 2
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

BGB
§ 1666 Abs. 1
Gefährdung des Kindeswohls
Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Gericht kann auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

§ 163 1 Abs. 2
Verbot entwürdigender Maßnahmen
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

§ 8a
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinweisen, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
(3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr oder kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
(4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung zuständigen Stellen selbst ein.
§ 16
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

(1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.
(2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere
1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,
2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen,
3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen.
(3) Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht.


Strafgesetzbuch (StGB)

§ 13
Begehen durch Unterlassen
Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

§ 171
Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 176
Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von einem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
auf ein Kind durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

§ 176 a
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornografischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

§ 225
Misshandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält, roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, nicht nachkommt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

5. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
6. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 19
(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

(2) Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.

Das dürfte dir einen Einblick verschafft haben. Damit nicht nochmal irgend ein selbsgerechter Richter auf die Idee kommt diese Kinder-Schutzrechte mit der Knaben Beschneidung in einen Topf zu werden und einen Arzt zu verurteilen wurde der §163d eingeführt.

Wenn dir das nicht passt, suche einen Betroffenen und rufe das Verfassungsgericht an. Solange das aber nicht passiert und das Verfassungsgericht den §163d für ungültig erklärt musst du dich als "lupenreiner" Demokrat der Entscheidung beugen.
Zitat von euclideuclid schrieb:Deshalb wird sich auch derart gegen die Verwendung des Begriffes "Verstümmlung" bei der männlichen Beschneidung gewährt. Man muß es verharmlosen und um jeden Preis verhindern, daß die Argumente bei den Mädchen auch bei den Jungs gelten.
Bei allem Respekt, wer die Vorhautbeschneidung mit Verstümmlung gleichsetzt, der muss auch jede andere Form der der physiologischen Veränderungen gleichermaßen bekämpfen.

Das ist einfach nur lächerlich, die weibliche Verstümmelung mit der Zirkumzision gleichzusetzten.

Abgesehen davon, dass derart beschnittene Frauen nie wieder Spaß, sondern nur heftige Schmerzen beim Sex empfinden, Fisteln und Geschwüre bekommen, oft an Inkontinenz leiden und in Lebensgefahr geraten, sobald sie ein Kind gebären müssen, überleben fünf bis zehn Prozent der Mädchen schon den Eingriff selbst nicht: Sie verbluten, sterben an Infektionen oder direkt an dem Schock.
Zitat von euclideuclid schrieb:Bloß weil es in vielen anderen Ländern vielleicht normal ist, muß Kindesmisshandlung als Erziehungsmethode in Deutschland nicht erlaubt werden noch ist "Kinder schlagen" deshalb richtig. Wer die argumentativen Parallelen zur Beschneidungsdiskussion nicht sieht (oder sehen will) der tut mir nur leid.
Die Parallelen existieren nicht und
dein Mitleid solltest du lieber an richtiger Stelle bekunden.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Was ist daran arrogant? Hier liest man doch auch ständig es sei ja "nur" ein Stück Haut.
Die Funktion der Vorhaut ist selbst in Deutschlabnd bei Beschneidungsbefürwortern scheinbar ziemlich unbekannt.
Welche Qualifikation hast du bitte, die dich als "Vorhautexperten" ausweisen?
Du beziehst dein "Wissen" wie alle hier aus öffentlich zugänglichen Quellen, und die sind wiederspüchlich.

Daher die Frage, was befähigt dich aus kontroversen Quellen nur diejenigen für richtig zu erachten. die deinem Weltbild entsprechen?
Daher ist der Vorwurf der Arroganz berechtigt.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 22:59
Zitat von yenredroseyenredrose schrieb:Gäbe es Problem, hätte ein Betroffener schon längst beim Verfassungsgericht Klage eingereicht.
Zu erst werden wohl die anderen Gerichtsbarkeiten angerufen...

http://www.dr-rosenke.de/presse/klage-wegen-beschneidung.html

http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-des-landgerichts-koeln-beschneidung-von-jungen-aus-religioesen-gruenden-ist-strafbar-1.1393536

Und ja.. es gibt Betroffene...

Das liegt allerdings an der konkreten Verfassungsbeschwerde: Die hatte (der Sachverhalt ist äußerst knapp) ein Mann erhoben, der 1991 als Sechsjähriger von einem nicht ärztlich ausgebildeten "Beschneider" beschnitten worden war.

http://verfassungsblog.de/karlsruhe-weist-klage-gegen-beschneidungsgesetz-zuruck/
Zitat von yenredroseyenredrose schrieb:Das verbriefte Recht des Säuglings auf körperliche Unversehrtheit wir durch die Beschneidung nicht außer Kraft gesetzt
Doch... weil das Kind nicht mehr unversehrt ist nach der Beschneidung.

N.S. Der Gesetzestext interessiert nur am Rande.


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yuva ehemaliges Mitglied

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Beschneidung erlauben oder verbieten?

03.06.2017 um 23:06
@yenredrose
Ganz ehrlich: Geht's dir noch gut? Meine Güte, was mutest du den Allmy's hier zu?

Naja, egal. Ich habe da auch noch was zu kamellen:
Gäbe es Problem, hätte ein Betroffener schon längst beim Verfassungsgericht Klage eingereicht.
Nein, weil es bei uns eine besondere Situation gibt, die es nirgendwo (!) anders gibt! Allein deswegen kann man hier nicht muslimisch mit jüdisch vergleichen. Was aber gern getan wird, denn wenn es für die Juden gut genug ist, soll es auch für die Muslime gut genug sein. Das ist aber falsch!

Juden und Muslime darf man hier bei uns nicht vergleichen.

Juden gehören zu uns, weil Juden auch Deutsche sind - zumindest noch diejenigen, die überlebt haben.
Ich weiß nicht,ob viele noch wissen, das Juden zu uns Deutschen gehören. Vielleicht können sich einige hier, die nicht ganz so jung sind, die nicht ganz so mit naiv-blauen Augen durch die Gegend laufen, vorstellen, dass es einige hier noch gibt, die jüdische Familien nicht nur kennen, sondern sogar noch viel mit ihnen zu tun haben.

Es gibt noch mehr als nur Muslime - wenn man denn schon von "bunt" redet. Möchte ich nur mal anmerken...


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

04.06.2017 um 09:15
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:    yenredrose schrieb:
   Gäbe es Problem, hätte ein Betroffener schon längst beim Verfassungsgericht Klage eingereicht.

Zu erst werden wohl die anderen Gerichtsbarkeiten angerufen...

http://www.dr-rosenke.de/presse/klage-wegen-beschneidung.html

http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-des-landgerichts-koeln-beschneidung-von-jungen-aus-religioesen-gruenden-ist-strafbar-1.1393536
Erhobene Klagen aus 2012 im Vorfeld der Gesetzesänderung. Beide wurden abgewiesen, oder hast du ein Urteil gefunden?
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Und ja.. es gibt Betroffene...

Das liegt allerdings an der konkreten Verfassungsbeschwerde: Die hatte (der Sachverhalt ist äußerst knapp) ein Mann erhoben, der 1991 als Sechsjähriger von einem nicht ärztlich ausgebildeten "Beschneider" beschnitten worden war.

http://verfassungsblog.de/karlsruhe-weist-klage-gegen-beschneidungsgesetz-zuruck/

   yenredrose schrieb:
   Das verbriefte Recht des Säuglings auf körperliche Unversehrtheit wir durch die Beschneidung nicht außer Kraft gesetzt

Doch... weil das Kind nicht mehr unversehrt ist nach der Beschneidung.

N.S. Der Gesetzestext interessiert nur am Rande.
Wenn du dich nicht immer nur mit den Überschriften beschäftigen und deine eigene Links weiterlesen würden, dann wärest du 2 Zeilen weiter auf folgendem Kommentar gestoßen:

Damit war die Beschneidung des Sechsjährigen von vornherein nicht von dieser gesetzlichen Regelung betroffen, sagt die Kammer. Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz zu erheben, das einen gar nicht "selbst, unmittelbar und gegenwärtig" betrifft, ist aber unzulässig, wie jeder Jurastudent seit dem ersten Semester weiß.

Kannst du nicht ordentlich deine Hausaufgaben machen bevor du dich hier zu Wort meldest?


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

04.06.2017 um 09:21
Zitat von yuvayuva schrieb:@yenredrose
Ganz ehrlich: Geht's dir noch gut? Meine Güte, was mutest du den Allmy's hier zu?

Naja, egal. Ich habe da auch noch was zu kamellen:
Ich habe dein Beitrag mehrfach gelesen und leider nicht verstanden was du konkret zu kritisieren hast. Bist du so nett nochmal deine Kritik so zu formulieren, dass ich dir, falls du das überhaupt wünschst antworten kann?


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

04.06.2017 um 09:28
Zitat von yenredroseyenredrose schrieb:Selbst das tut die jüdischen Gemeinschaft nicht. Sie missioniert nicht, im Gegegnteil ein Rabbiner muss einen Übertrittswilligen 3x wegschicken bevor er überhaupt mit dem Studium des Judentums beginnen darf. Also keine Gefahr im Verzug, dass Juden ihre Werte den Nicht-Juden oktoyieren wollen. Ganz im Gegenteil, Juden respektieren Andersgläubige mischen sich nicht in Glaubensfragen ein. Ist es zuviel verlangt denselben Respekt für sich einzufordern?
es ging um katholische und evangelische Einrichtungen......
von daher bedarf es Deiner Ausführung nicht.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

04.06.2017 um 09:30
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Der Mehrheit einer Bevölkerung in hochtechnisierten aufgeklärten Gesellschaften einfach mal so unwissenheit zu unterstellen ist ziemlich arrogant.
Mmh naja ein Land wo auch signifikante Megen die Bibel als Geschichtsbuch betrachtet bzw die Schöpfungsgeschichte gleichberetigt mit der Wissenschaftlichen Meinung stehen soll?

Interessant wäre eine Karte der USA wo am meisten beschnitten wird. Schätze mal im bibel Belt


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

04.06.2017 um 09:52
@Fedaykin
falsch, in den USA hat das nix mit der Gläubigkeit zu tun....
https://www.regulations.gov/document?D=CDC-2014-0012-0003
Recommendations for Providers Counseling Male Patients and Parents Regarding Male Circumcision and the Prevention of HIV Infection, STIs, and other Health Outcomes
hier eine Karte
http://www.savingsons.org/2012/11/us-hospital-circumcision-rates-by-state.html


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

04.06.2017 um 10:00
Es geht nicht darum das es ein Glaubenssache ist

Aber es geht um "Aufgeklärte Menschen"

und da zeigt die Karte das die Westküste bedeutend niedrige Zahlen hat


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

04.06.2017 um 10:24
Zitat von yenredroseyenredrose schrieb:Kannst du nicht ordentlich deine Hausaufgaben machen bevor du dich hier zu Wort meldest?
Vorsicht... ich kann meinen Diskussionsstil auch ad hoc ändern... wenn Du das magst.

Wenn DU Deine Hausaufgaben gemacht hättest, wüßtest Du .. das die ganze Diskussion erst durch eine Klage in Gang gebracht wurde.

Hier mal ein empfehlenswerter Link:

https://die-betroffenen.de/stellungnahmen/facharbeitskreis/


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

04.06.2017 um 10:46
@Fedaykin
ach so, weil da ja alle "aufgeklärter" sind. Es hat wohl auch was damit zu tun, dass besonders viele Migranten dort leben.....zum Beispiel Asiaten und Hispanics. Da wird nicht beschnitten, zumindest nicht als (unnötiger) Routineeingriff direkt nach der Geburt.


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