neugierchen schrieb:Aber bitte erkläre mir eines, warum ist das nicht auch mit Vorhaut möglich? Warum nur ohne. Warum können sie nicht nach der Erziehung entscheiden ob sie mögen oder nicht.
Weil es, so wie in allen anderen Glaubensbekennnissen bestimmte Rituale gibt. Die Beschneidung von jüdischen Knaben folgt einem seit urzeiten religiösen Gebot. Nach 8 Tagen ist der Bund zwischzen dem Menschen und G"tt mit der Beschneidung geschlossen. Ist übrigens das Kind krank oder sprechen andere medizinisch eGründe gegen eine Beschneidung so wird diese nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen.
Stell dir vor Du lebtest als jüdischer Junge in einer Gemeinschaft, wo alle männlichen Mitglieder beschnitten sind. Jeder in der gemeinsamen Dusche schaut auf deinen Schniedel und denkt sich der ist anders, ist das überhaupt ein jüdischer Junge? Das traumatische Erlebnis wiegt viel schwerer, als ein harmloser Schnitt, von dem der 8-Tage alte Säugling nicht mitbekommt und auch keine Erinnerung hat. Die streng gläubigen Juden gehen am Freitag in die Mikwe (ähnlich der Taufe), einem Ritualbad. Unbeschnittenen Männer bleibt dies verwehrt. Der nächste gesellschaftliche Ausschluss. Wenn der Knabe 13 Jahre alt ist steht die Barmitzwa an, einem Ritual ähnlich der Firmung oder Kommunion. Auch dies ist ihm verwehrt. Dann steht die kirchliche Hochzeit an, auch die ist dem unbeschnittenen jüdischen Jungen verwehrt.
Übertragen aufs deine persönliche Situation hieße das, deine Söhne hätten zwar christliche Eltern, wären weder getauft, konfimiert und der Prister weigert sich die kirchliche Ehe zu schließen.
Das sind die Auswirkungen, die ein Beschneidungsverbot nach sich ziehen würde. Sicher, mit 14, 16 oder gatr mit der Volljährigkeit könne sich, so die Gegener der Beschneidung, der Mann einer Bechneidung unterziehen. Nur hat der die für den späteren Verlauf seines Lebens die wichtigste Phase der Sozialisation in der Gemeinschaft nich als vollwertiges Mitglied erfahren.
Es ist einfach so, dass die Beschneidungsgegner, die physische Vollkommenheit höherwertig ansehen als die psyochosoziale Entwicklung. Damit kann ich gut leben, solange es ihre eigenen Kinder betrifft. Für meine Kinder will ich es anders.
neugierchen schrieb:Zumindest kann öffentlich gemacht werden das es sich um Kindeswohlgefährdung handelt. Einfach viele Anzeigen das man dadurch die Selbstbestimmung gefährdet. Das setzt sich dann in vielen Köpfen fest und bereitet den Boden für ein Verbot.
Mit solch einer Einstellung schafft es der §163d sicher noch zum Verfassungsgericht.