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Beschneidung erlauben oder verbieten?

7.857 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religionen, Köln, Toleranz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:29
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Menschen, denen es wiederfahren ist und die sich im Nachhinein daran stören sollten klagen können.
Das Problem daran ist allerdings, dass es eine Rechtsverletzung geben muss, damit man klagen kann. Gegen etwas legales kann man nicht klagen.

Also muss die Beschneidung zuerst unrechtmäßig sein. Zumindest ein zivilrechtliches Verbot wäre also nötig, damit anschließend ein Schadensersatz gefordert werden könnte. Das wäre dann gleichzeitig ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:29
@wichtelprinz
Sendungsbewusstsein und Kolonialdenken ist eben in EU weniger ausgeprägt, man respektiert sie Souveränität anderer Länder.
Daher kann man natürlich nicht bestimmen was die in ihrem Land zu verbieten haben, man kann nur meckern und ein wenig Druck ausüben.

Aber zunächst muß man die Position beziehen,  daß es ein Gesetz gibt das Rechte Frauen zugesteht aber explizit Männer ausschließt ist das falsche Signal.
Entweder haben nur Frauen und beschnittene Menschen  darüber entschieden oder es soll Gruppierungen Vorrang vor dem GG einräumen.

So verlagert man das Problem nur in die Zukunft. Ein "überlegt euch mal was anderes, zeitgemäßes" wäre die bessere Lösung.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ja nur fas niemand mit seinem Kind nach XY fähet um es da zu ohrfeigen weil da züchtigung noch erlaubt ist -.-
Menschenrechte haben auch Gültigkeit wenn man sie nicht überall durchsetzen kann.
Gäbe es einen Beschneidungstourismus so würden vielelicht nicht alle ins Ausland fahren, vor allem die finanziell schlecht situierten könnten Probleme haben ins Ausland außerhalb EU zu fahren. Damit wäre ein Anfang gemacht.
Vor allem bedarf es aber einem Dialog mit DRUCK auf die religiösen Führer andere Symbole zu finden.
EDIT: oder andere Altersregelungen.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:30
@borabora
Danke.  Genau das meinte ich, als ich schrieb, dass ich nicht denke, dass das so passieren wird.  
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das Problem daran ist allerdings, dass es eine Rechtsverletzung geben muss, damit man klagen kann. Gegen etwas legales kann man nicht klagen.
Richtig.  Deshalb bin ich dafür, dass man Beschneidung von Kindern (Maximalalter mal offengelassen) verbieten sollte.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:31
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Mit welcher Grundlage? Ich dachte die Eltern haben nichts verkehrt gemacht.
Ich habe nicht behauptet das die eltern die sowas zulassen nicht etwas "falsch" machen.
Was die eltern tun ist nach ihrem verständnis das richtige.
Wenn die erwachsenen Kinder dann aber dagegen klagen wollen können sie es tun, oder welche gesetze verbieten denen das klagen, wenn sie ihre psychische verfassung ihren eltern zuschreiben?


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:33
Zitat von boraboraborabora schrieb:Das schliesst doch nicht aus, das klare Gesetze unnütz sind?
Sie werden unnütz sobald mans in anderen Staaten tun darf und zurückkkommen kann ohne Sanktionen zu erfahren. Das hilft dann einzig der Reisebranche.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:33
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Deshalb bin ich dafür, dass man Beschneidung von Kindern (Maximalalter mal offengelassen) verbieten sollte.
Da kann man sich ja an anderen, ähnlich gestalteten körperlichen Veränderungen orientieren. Tätowierung oder kosmetische Veränderungen.
Z.B. unter 14 gar nicht und unter 18 nur mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:34
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Also muss die Beschneidung zuerst unrechtmäßig sein. Zumindest ein zivilrechtliches Verbot wäre also nötig, damit anschließend ein Schadensersatz gefordert werden könnte. Das wäre dann gleichzeitig ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch.
Sie ist jetzt ausdrücklich erlaubt?
Also so eine die irgendwo in nem hinterhof stattfindet?

Und was ist mit denen die vor 30 jahren irgendwo in ihrer heimat derartig missbraucht wurden?
Die düfen dann hier in europa ihre eltern nicht verklagen?


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:36
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Sie werden unnütz sobald mans in anderen Staaten tun darf und zurückkkommen kann ohne Sanktionen zu erfahren.
Da muss ich passen, ich weiss nicht, ob die Eltern bestraft werden können, sollten die "Verbotenes" im Ausland machen lassen,
ich denke schon, ansonsten kann das gesetzlich festgesetzt werden, sollte es rauskommen.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:39
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Sie ist jetzt ausdrücklich erlaubt?
Sie ist, wenn sie medizinisch notwendig ode religiös motiviert ist und fachgerecht ausgeführt wird, nichts rechtswidrig.
Mit dem rostigen Messer im Hinterhof ist das sicher nicht der Fall. Allerdings ist der Eingriff nicht allzu komplex, so dass eine geübte Person, die die grundlegenden Maßnahmen zur Desinfektion und Wundversorgung beherrscht, den vermutlich ausführen kann.

Ich bin allerdings ein Gegner dieser Praxis.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:40
@borabora
Ich frag mich halt immer noch was einem denn so für Strafen der Eltern vorschweben um es zu unterbinden. Was denkst Du würde da gut wirken.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:40
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Wenn die erwachsenen Kinder dann aber dagegen klagen wollen können sie es tun, oder welche gesetze verbieten denen das klagen, wenn sie ihre psychische verfassung ihren eltern zuschreiben?
Das Problem ist dass es keine Rechtsgrundlage gibt auf der sie klagen können, wenn das, was die Eltern gemacht haben legal ist.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:41
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Und was ist mit denen die vor 30 jahren irgendwo in ihrer heimat derartig missbraucht wurden?
Na ja, es ist hier ja rechtmäßig. Wenn der Eingriff allerdings zu medizinischen Problemen führt (die über das Fehlen der Vorhaut hinaus gehen), dann vielleicht. Dann hängt es von den Umständen ab.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:41
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Und was ist mit denen die vor 30 jahren irgendwo in ihrer heimat derartig missbraucht wurden?
Die düfen dann hier in europa ihre eltern nicht verklagen?
@kleinundgrün

Problem könnte hier Verjährung sein, oder ist das gelöst?

@wichtelprinz
selbstverständlich wird gefordert  WEIBLICHE Beschneidungen auch im Ausland zu ahnden, wie auch immer man dort kontrollieren sollte.... also möglich scheint es
Wikipedia: Weibliche Genitalverstümmelung#Deutschland
Das Justizministerium unter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte im Mai 2013 einen Gesetzentwurf vor, nach dem die weibliche Genitalbeschneidung als eigener Straftatbestand gewertet werden sollte. Mindestens ein und höchstens 15 Jahre sollten dafür im Gesetz angedroht werden. In der Vorlage hieß es, dass es sich bei der Verstümmelung um „einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ handelte, „dem als Menschenrechtsverletzung ernsthaft begegnet werden muss.“ Mit dem Gesetz, das noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 verabschiedet wurde, wurde ein eigener Straftatbestand für weibliche Genitalverstümmelung geschaffen. Vorher war nach dem Strafgesetzbuch eine Bestrafung als gefährliche Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes geht von rund 6000 bedrohten Frauen und Mädchen in Deutschland aus und forderte eine Aufnahme der Genitalverstümmelung in den Katalog der Auslandsstraftaten, da ansonsten Familien zur Beschneidung ihrer Töchter ins Ausland reisten, und diese Delikte dann nicht geahndet werden konnten, selbst wenn die Opfer ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.[230]



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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:41
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Sie ist, wenn sie medizinisch notwendig ode religiös motiviert ist und fachgerecht ausgeführt wird, nichts rechtswidrig.
Da düfte ja auch kein psychischer schaden durch misshandlung bzw gewalltanwendung zustande gekommen sein.

es geht bei einer möglichen klage ja auch um dein zweites beispiel...wo kids halt mit gewallt zum beschneider geschleift werden.
so hatte ich das jetzt verstanden.
@RosaBlock


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:43
@d.fense
Du redest am thema vorbei. Thema ist nicht die weibche Genitalverstümmelung auch wenn Du sie hier lang und flach trittst um sie in die selbe Form der männlichen Beschneidung zu passen.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:44
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ich frag mich halt immer noch was einem denn so für Strafen der Eltern vorschweben um es zu unterbinden. Was denkst Du würde da gut wirken.
Ich denke mal, es geht in Richtung Körperverletzung u. ich kenne mich mit dem Strafmass nicht aus.

Du denkst also, es sollte nicht verboten werden, weil so Verbote ignoriert werden?

Dann brauch ja quasi nichts unter Strafe gestellt werden, nicht mal betrunken Auto zu fahren...


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:45
Zitat von d.fensed.fense schrieb:Problem könnte hier Verjährung sein
Die ist recht kurz. Drei Jahre zum Jahresende in der Regel. Nur in Ausnahmen (keine Kenntnis der Umstände z.B.) 30 Jahre.
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:.wo kids halt mit gewallt zum beschneider geschleift werden.
Gegen den ausdrücklichen Willen der Kinder ist es sicherlich auch hier problematisch. Allerdings wird man kaum nachweisen können, dass psychische Schäden von der Beschneidung stammen. Eltern, die ihr Kind gegen dessen ausdrücklichen Willen beschneiden lassen, werden vermutlich auch sonst ihren Willen aufzwingen. Da sind psychische Schäden eher eine Folge der Gesamtumstände.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:45
@wichtelprinz
selbstverstädnlich unterscheide ich die verschiedenen Schweren der Verstümmelung, aber bei Frauen zählt imho JEDER Eingriff auch der der Vorhautentfernung zur Verstümmelung...

Es ging um Dein Argument man könne keine peniskontrollen durchführen an den Grenzen, aber es get offensichtlich Vaginakontrollen durchzuführen um ein Verbot durchzusetzen.
Familienrechtsprechung

Der für Familienrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs bestätigte am 15. Dezember 2004 eine Entscheidung, nach der die Mutter einer 14-jährigen Tochter gambischer Staatsangehörigkeit daran gehindert werden darf, das Kind nach Gambia reisen zu lassen.[231] Dies wurde damit begründet, dass in Gambia etwa 80 bis 90 Prozent aller Frauen beschnitten seien und die Mutter nicht den Eindruck gemacht habe, dass sie selbst eine Beschneidung klar ablehne. So hatte die Mutter betont, dass sie ihre Tochter hierüber selbst entscheiden lassen wolle, was angesichts des Alters des Mädchens als zweifelhaft beurteilt wurde. Dies seien nachvollziehbare Anzeichen dafür, dass die Mutter selbst nicht in der Lage sei, die immensen Gefahren einer Beschneidung für das leibliche und psychische Wohl des Kindes zu erkennen oder gar abzuwenden.



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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:48
@Lemniskate
Das Kind (oder andere) könnte natürlich ein Vormundschaftsgericht anrufen und dieses könnte, wenn der Wille des Kindes einer Beschneidung entgegen steht, die Beschneidung verbieten. So dass die Eltern nicht mehr rechtmäßig als gesetzliche Vertreter ihres Kindes darin einwilligen können.
Aber in aller Regel dürften das Alter des Kindes und das Umfeld ein solches Vorgehen unmöglich machen.


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Beschneidung erlauben oder verbieten?

18.05.2017 um 16:53
§ 1631d  BGB
Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.



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