@emodul lass uns bitte nochmal einen schritt zurückgehen:
der vorschlag - so wie ich ihn verstanden habe - zielt darauf ab, dass einkommensstarke ab einer gewissen schwelle einen anteil ihres einkommens dem staat als (zinslosen) kredit zur verfügung stellen sollen d.h. wir reden hier nicht von einer reichensteuer oder zwangshyp. oder ähnlichen sondern rein von einer kreditgewährung (aber unter zwang). der erstrangig mal - abgesehen von einem zinsverlust - den spitzenverdienern nichts nachhaltig wegzwickt. (temp. kostenlose darlehensgewährung evtl. inflationsausgleich)
soweit d`accord? bzw. dieser ansatz überhaupt diskutabel für dich ?
btw. wir haben im bundeshaushalt eine zinslast von ca. 40 milliarden p.a. daher finde ich diesen ansatz (maßnahmen zur zinslastreduzierung die nur rein zur schuldentilgung verwendet werden dürfen) durchaus zielführend ..... irgendwie muss ja die schuldenlast und die erdrückenden zinslasten reduziert werden sonst schnürt es uns über kurz oder lang komplett die luft ab
wenn ja, dann zu deinem, sicherlich diskutablem, einwand hinsichtlich der abwanderung:
welche berufsgruppen hättest du aktuell im fokus, die rein, bedingt durch das rubr. zwangsdarlehen, ihre zelte in deutschland abbauen würden und ihren arbeitsplatz (und die darin einhergehenden standortvorteile der brd) ins ausland verlagern würden ?
ich glaube, dass z.b. ein zahnarzt mit einem geschätzen einkommen von 200.000 euro nicht deswegen seine praxis in´s ausland verlagern würde "nur" weil er für z.b. einen zeitraum von 5 jahren dem staat 50.000 euro p.a. temp. dem staat als darlehen (zinslos aber auf irgendeine art und weise abgesichert) zur verfügung stellen muss.
@Heide_witzka durchaus plausibel die ausbildungskosten (ca. 200.000) für diesen berufszweig .... aber die abwanderung von jungen und gutausgebildeten ärzten dürfte größtenteils an den absurden arbeitsbedingungen liegen (auch die anfängliche bezahlung ist für diesen ausbildungsgrad ein hohn) .... ich bezweifle aber stark, dass gerade diese berufsgruppe rein wegen der rubr. krisenbewältigungsmaßnahme aus der verantwortung stehlen würden ....
vg