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Beschneidung ist Körperverletzung

15.674 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Islam, Afrika ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:34
Zitat von kofikofi schrieb:Für die einen ist es dämlich, für die anderen Überzeugung.
Ja danke für das Kopfkino. Die Juden die täglich an meinem Fenster vorbei laufen werde ich nun mit anderen Augen sehen. Alle Inkontinent!


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:36
@Puschelhasi
Ist die Beschneidung Genitalverstümmelung?
Nein. Das Genital ist weiterhin voll funktionsfähig und führt zu keinerlei Beeinträchtigung. Zudem gibt es laut Heier Bielefeldt, Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrats „keine einzige Entscheidung des UNO-Kinderrechtsausschusses, die besagt, die Praxis als solche ist gegen die Kinderrechtskonvention, die Praxis als solche wäre dann auch menschenrechtswidrig." Auch ist der Eingriff nicht so gravierend, dass das Wort „Verstümmelung" angebracht wäre. Wäre die männliche Beschneidung Genitalverstümmelung, hätte die Weltgesundheitsorganisation die Beschneidung nicht ausdrücklich empfohlen.
http://www.zentralratdjuden.de/de/article/3731.html (Archiv-Version vom 11.12.2013)

Nein, keine Beeinträchtigung? Komplikationen scheint beim ZdJ ein Fremdwort zu sein.


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waage ehemaliges Mitglied

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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:36
@Puschelhasi

gibts leider keine wirklichen antworten von dir, nur getrolle und verweise, aber keine stellungnahme deinerseits, anbei die offenen fragen:

welche nachteile kannst du nennen für eine spätere beschneidung, troll dich nicht aus dieser frage raus?

schlüssiges, rationales gegenargument bzgl. rel./rit. beschneidung erst ab dem 14/15/16 lebensjahr?

ach ja und noch ne neue dazugekommen, der du auch wieder ausweichst:

im gesetz ist auch das mit der effektiven schmerzbehandlung gefordert, gibts hierzu auch ne neue verfahrensweise, dass mit der salbe hat sich ja als falsch herausgestellt?


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:36
@Puschelhasi
Du hast mal gesagt du seist muslimisch.
Als muslimische Eltern, mit was könnt ihr Beschneidung bei Jungen zulassen?

Als Mutter war ich Gottenfroh, als Kinderarzt bei Phimosis bei Sohn meinte, es sei ohne Operation machbar!
Falls er einmal konvertieren möchte, kann er das immer noch mit beschneidung inklusiv machen, aber ich stülpe ihm das nicht über, resp. schneide ihm das nicht weg!


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:40
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:hochkaraetiger ist so ein seminar denke ich kaum zu besetzen.
War es nicht eben gerade noch das jüdische Krankenhaus in Berlin, das in einem Artikel dafür kritisiert wurde, dass Eltern nicht ausreichend aufgeklärt werden?
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Hm, vll liegt es auch daran, dass Christen ja nicht so beten wie juden oder Mulsime, und deshalb wird da deren urin der in der vorhaut versammelt lagert auch nicht beim beten herausgedrückt.. ich finde das ist ein sehr bedenkenswerter Punkt.
Ich hätte dann doch gerne mal den Nachweis, dass es bei Christen, Atheisten, Hindus und Buddhisten öfter zu Erkrankungen kommt. Oder dass es ein objektiv nachvollziehbares Hygieneproblem gäbe, das nicht mit Wasser zu beheben ist.
Man entfernt doch auch nicht die Schmalippen bei 8-tägigen Mädchen, damit sie leichter zu waschen sind.
Muslime haben sich unentwegt die Hände und Füsse zu waschen, den Bart und die Körperhaare im Zaum zu halten. Da werden sie doch wohl auch den Rest noch täglich gesäubert bekommen.

Die Hygiene- und medizinischen Argumente sind genauso wie die ästhetischen oder den Sex betreffenden nur nachgeschobene Ausreden. Es geht um einen religiösen Ritus, und ausschliesslich der ist genehmigt. Kein Arzt (oder gar Mohel) darf aus einem anderen Grund eine medizinisch nicht unbedingt notwendige Beschneidung am Säugling oder Kleinkind vornehmen. Auch das ist geltendes Gesetz.
Daran hat sich auch der ZdJ zu halten, der ganz ohne Not sich mit medizinischen Argumenten, die auch noch falsch sind, aus dem Fenster lehnt.


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:41
Herr Schuster, der Zentralrat der Juden in Deutschland hat vor Kurzem ein Weiterbildungsseminar für Mohalim durchgeführt. Mit welchem Ziel?
Wir haben vor allem zwei Ziele verfolgt. Es geht uns um das Wohl der Kinder und das Wohl der Mohalim. Warum Wohl der Kinder? Es gibt einiges in der neuen Gesetzgebung, das, wie ich als Mediziner auch finde, zu Recht im Gesetz verankert ist. Es sind Hygienegrundsätze, Grundsätze der Instrumentensterilität und dass die Metzitzah B’peh (das Absaugen des Blutes mit dem Mund) in Deutschland nicht mehr erlaubt ist. Ich halte diese Aspekte hinsichtlich des Kindeswohls für richtig und finde es wichtig, den Mohalim verständlich zu machen, warum man sie anwenden sollte und warum Hygiene und Instrumentensterilität so wichtig sind.

Und das Wohl der Mohalim?
Auf der anderen Seite ist es uns wichtig, den Mohalim mit einem solchen Seminar sowohl die neuen juristischen Aspekte wie auch den Inhalt dieser Rechtsvorschrift unter dem Aspekt Hygiene und Sterilität verständlich nahezubringen. Denn, wenn sie sich daran halten, können sie sich auch darauf verlassen, dass sie sich auf juristisch sicherem Boden befinden.

Wer hat denn die Grundlagen formuliert?
Wir hatten jetzt bei dem Seminar den Ordinarius für öffentliches Recht der Universität Würzburg, Kyrill-A. Schwarz, zu Gast. Herr Schwarz hat sich intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt und kommentiert, welche Forderungen der Gesetzgeber jetzt erhebt. Er hat entsprechend den gesetzlichen Teil dargelegt. Den medizinischen Teil haben der Ärztliche Direktor und Chefarzt des Jüdischen Krankenhauses Berlin, Hans Kristof Graf, und der am Klinikum tätige Hygieniker Martin Müller vorgetragen. Und sie erklärten, was nun diese Rechtsvorschrift in der praktischen Umsetzung alltäglich für den Mohel bedeutet.

Sie haben am Schluss des eintägigen Seminars ein Zertifikat ausgegeben. Inwieweit ist es bindend?
Das Zertifikat ist insoweit bindend, als es denjenigen, der eine Brit ausführt, daran bindet, sich an diese Rechtsnorm zu halten. Er hat darauf natürlich außerdem schwarz auf weiß stehen, dass er diese Inhalte vermittelt bekommen hat und muss sich dann natürlich daran halten. So kann sich aber auch derjenige, der einen Mohel braucht, darauf verlassen, dass es sich hier um einen Fachmann handelt, der die entsprechende Rechtsprechung in seine Arbeit einbezieht.

Was ist mit Mohalim, die aus dem Ausland angefordert werden?
Wir hatten im Vorfeld alle jüdischen Gemeinden angeschrieben und sie gebeten, uns die in ihren Gemeinden in den letzten Jahren tätigen Mohalim zu benennen, egal, ob sie aus dem In- oder Ausland kommen. Und bei dem jüngsten Seminar hatten wir auch Mohalim aus der Schweiz.

Sie haben die Gemeinden also aufgefordert, die bei ihnen tätigen Mohalim zu benennen?
Wir haben an alle Gemeinden geschrieben. Aber wie es immer ist, kamen sehr unterschiedliche Reaktionen zurück, manche antworteten auch gar nicht.

Werden Sie denn bald ein weiteres Seminar anbieten?
Das wird nicht das einzige bleiben. Und ich gehe davon aus, dass sich bei einer Wiederholung, und wenn es sich herumgesprochen hat, dass eine solche Weiterbildung auch eine gute Sicherheit für den Mohel selbst bietet, sich noch weitere Interessenten melden werden.

Wird es in Zukunft so sein, dass nur der eine Beschneidung durchführen darf, der ein solches beim Zentralrat erworbenes Zertifikat vorlegen kann?
Nein, das wäre auch juristisch nicht haltbar. Es kann sich schließlich jeder seinen Wunsch-Mohel suchen. Ich würde ihm nur raten, einen zu nehmen, der ein solches Zertifikat durch den Zentralrat erworben hat. Was der Einzelne tut, ist seine Sache. Sollte eine Beschneidung allerdings nicht nach den derzeit gültigen Rechtsvorschriften erfolgen, dann sollte sich derjenige bitte auch keine Schützenhilfe vom Zentralrat in irgendeiner Form erwarten. Dann stehen wir nicht dahinter.

Können Sie noch einmal deutlich sagen, was das Gesetz besagt?
Das Gesetz sagt, dass die Eltern vorher aufgeklärt werden müssen, was eine Brit unter halachisch-jüdischen Gesichtspunkten und aus medizinischem Blickwinkel ist. Also über die möglichen Risiken aufgeklärt werden und darüber, was zu tun ist, sollte es doch zu einer Komplikation oder Entzündung der Wunde kommen. Das heißt, dass sie dann einen Arzt aufsuchen und so weiter. Das Gesetz schreibt außerdem klar die entsprechenden medizinischen Standards vor, dazu gehören etwa sterile Geräte. Es reicht dabei nicht aus, mit dem Alkoholtupfer übers Messerchen zu streichen. Aber keiner braucht einen aufwendigen Dampfsterilisator. Heute gibt es sterile Einmalsets für circa 20 Euro.

Welche weiteren Vorschriften gibt es?
Entsprechende Hygienevorschriften sind ebenfalls einzuhalten, etwa, dass die Wunde steril zu behandeln ist. Und dass das Absaugen mit dem Mund, die Metzitzah B’peh, nicht mehr von den Rechtsvorschriften in Deutschland gedeckt ist. Das Absaugen mit einem Röhrchen ist hingegen vollkommen in Ordnung.

Das ist das, was der Gesetzgeber »nach den Regeln der ärztlichen Kunst« nennt?
Das sind eben die Sterilität und die Hygienevorschriften. Es schreibt keiner die Schnittführung vor. Ob sie so ist, wie sie üblicherweise beim Urologen erfolgt, oder so, wie sie seit Jahrhunderten durchgeführt wird. Wobei ein Mohel sehr viel mehr Erfahrung hat als ein Urologe.

Doch das gilt nur bis zum Alter von sechs Monaten ...
Das hat der Gesetzgeber ebenfalls deutlich formuliert, dass jenseits der sechs Monate eine Beschneidung durch einen Mohel »alleine« nicht statthaft ist. »Alleine« ist hier das entscheidende Wort. Das heißt, wenn ein Arzt dabei ist, dann ist es etwas anderes. Dieser müsste dann in der Frage der Schmerzfreiheit und Schmerzbekämpfung entscheiden. Wir verfolgen immer das Ziel, möglichst wenig Schmerzen zu verursachen. Für einen Säugling, da ist man sich einig, ist die Emla-Salbe derzeit halachisch und medizinisch der einzig gangbare Weg. Für ein sechs Monate altes Kind reicht sie wohl nicht mehr aus.

Was bewirkt die »Emla-Salbe«?
Sie enthält die Wirkstoffkombination Lidocain und Prilocain. Sie bewirkt nach Applikation auf die Haut eine Oberflächenanästhesie, sodass Eingriffe an der Hautoberfläche durchgeführt werden können. Dabei wird das Schmerzempfinden des Gewebes herabgesetzt.

Die Schmerzbekämpfung ist ja gerade in Hinsicht auf die Beschneidungsgegner ein ganz wichtiges Stichwort.
Ja, vor allem dann, wenn man halachisch die Beschneidung am achten Tag vornimmt, und ich rede jetzt gar nicht davon, ob es nun exakt der achte Tag ist, sondern es kann ja aus gesundheitlichen Gründen auch 14 Tage oder drei Wochen später sein. Etwa wenn eine Neugeborenen-Gelbsucht die sofortige Brit verhindert. In diesem Zeitraum bis zu drei Wochen gibt es keine andere Möglichkeit einer sinnvollen Schmerzbekämpfung als die Emla-Creme. Eine Lokalanästhesie wäre garantiert schmerzhafter als die gesamte Brit. Und eine Vollnarkose ohne Not birgt bei einem Kind unter zwei Jahren wesentlich mehr Risiken als sämtliche bei der Beschneidung zusammen.

Die Gemeinden sollten also daran interessiert sein, dass ihre Mohalim ein solches Zertifikat vorweisen können.
Wir informieren auch auf unserer Homepage darüber. Vielleicht spricht es ja jemanden an, der es bislang noch gar nicht mitbekommen hat. Möglicherweise hatten wir ihn gar nicht auf dem Schirm, oder er wurde uns nicht benannt. Wir möchten gern darauf hinweisen, dass es ein weiteres Seminar geben wird und dass man sich deswegen an den Zentralrat wenden kann. Es gibt den Mohalim Rechtssicherheit.

Sind Sie als Mediziner mit dieser Lösung zufrieden?
Ich bin Internist und weder Urologe noch Kinderarzt, das muss ich natürlich betonen. Ich halte aber die Gesetzgebung für gut. Zum einen sichert sie unproblematisch die Ausübung des Judentums entsprechend der Religionsvorschrift. Zum anderen enthält sie Punkte, die vielleicht manchem Juden und auch Mohalim in der Form nicht so klar waren und die eine Optimierung der Brit im Sinne des Kindeswohls ermöglichen.

Mit dem Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland und Kultusdezernenten im Präsidium sprach Heide Sobotka.


INFORMATION

Das Kölner Landgericht urteilte im Mai 2012, dass eine Beschneidung von Jungen ohne medizinische Notwendigkeit rechtswidrig sei und provozierte damit eine monatelange, erbittert geführte Diskussion. Auch auf Betreiben von Bundeskanzlerin Angela Merkel entschloss sich der Bundestag schnell zu einer gesetzlichen Lösung. Der Paragraf 1631d zur »Beschneidung des männlichen Kindes« ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in Buch 4, Familienrecht, Abschnitt 2 – Verwandtschaft, Titel 5 – Elterliche Sorge, verankert. Er erlaubt, »in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll«.

@waage

Da findest du erschöpfende Auskunft.


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:42
@Puschelhasi
Der Verein „Deutsche Kinderhilfe e.V." führt aus, Deutschland habe die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, deren Artikel 24 laute: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen". Was ist da dran?

Zu Recht hebt die UN-Kinderrechtskonvention hervor, dass alle Bräuche, die der Gesundheit eines Kindes schaden, abgeschafft werden. Die Beschneidung jedoch schadet dem Kind in keiner Weise. Im Gegenteil, es verschafft ihm sogar gesundheitlichen Nutzen. Zudem mindert es die Gefahr eines möglichen psychischen Drucks und der Stigmatisierung innerhalb der peer group, falls ein Junge nicht beschnitten wurde.
http://www.zentralratdjuden.de/de/article/3731.html (Archiv-Version vom 11.12.2013)

Schadet dem Kind in keinster Weise? Dann fragt doch mal bei denen nach die es sehrwohl geschadet hat. Die jetzt damit leben müssen das ihr Penis verstümmelt wurde. Wie immer völlig einseitig und alle Risiken+Komplikationen werden verschwiegen. Wenn Eltern so aufgeklärt werden nach Hallo, das ist keine Aufklärung. Außerdem Druck oder Stigmatisierung sollten da nicht über dem Recht der Kinder stehen.


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:43
@lilit

Um mich geht es hier nicht. Persönliche Fragen führen erfahrungsgemäss in diesem thread nur zu Anfeindungen bzw. Ablenkungsmanövern.


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:52
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Die jetzt damit leben müssen das ihr Penis verstümmelt wurde.
Wenn es so wäre, würden sie auf die Barrikaden gehn. Es ist keine Verstümmelung, und wie gesagt, der Leidensdruck ist anscheinend nicht so hoch.
Aber genug, das einige über Sinn und Unsinn nachdenken.
@Puschelhasi
Wäre schön, wenn sich zukünftige Eltern Gedanken darüber machen, mehr wünsch ich mir nicht,

Mag diese Hetzerreden von angeblichen Menschen und Kinderrechtsvertreter nicht, die sich auf etwas versteifen was sie gar nicht betrifft..

es gibt soviel Verletzungen.
Da weiss man nicht wo anfangen und wo aufhören im Anprangern von Menschenrechtsverletzungen...


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waage ehemaliges Mitglied

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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:52
@Puschelhasi

nö, lies nochmal genau, keine frage ist damit beantwortet

aber sehr interessant dass von dir verlinkte:
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:am achten Tag vornimmt, und ich rede jetzt gar nicht davon, ob es nun exakt der achte Tag ist, sondern es kann ja aus gesundheitlichen Gründen auch 14 Tage oder drei Wochen später sein.
sehr interessant, sehr gut, geht also auch später, dann auch erst mit 14 .... prima, alles drin bzw. gesichtswahrende basis vorhanden, um zum wohle des kindes handeln zu können

jetzt muss nur noch stringent (am besten hinter den kulissen) die religionsführer aufgefordert werden hier zu handeln (ernsthaftigkeit muss noch vermittelt werden, dass dieses ritual nicht dauerhaft aufrechtzuerhalten ist, da es gegen höher gelagerte gesetze verstösst)

bingo puschel, du lieferst ja doch gutes material


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:53
@Bone02943

Du liest aber schnell. ;)

Das Gesetz überlaesst den Eltern die Entscheidung, und darum geht es ja. niemand muss.


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:53
Zitat von lilitlilit schrieb:Du hast mal gesagt du seist muslimisch.
Als muslimische Eltern, mit was könnt ihr Beschneidung bei Jungen zulassen?

Als Mutter war ich Gottenfroh, als Kinderarzt bei Phimosis bei Sohn meinte, es sei ohne Operation machbar!
Falls er einmal konvertieren möchte, kann er das immer noch mit beschneidung inklusiv machen, aber ich stülpe ihm das nicht über, resp. schneide ihm das nicht weg!
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Um mich geht es hier nicht. Persönliche Fragen führen erfahrungsgemäss in diesem thread nur zu Anfeindungen bzw. Ablenkungsmanövern.
Wie ich mich so krass angesprochen fühle. Ich hab weder jemanden angefeindet, noch war das ein "Ablenkungsmanöver", noch dreht sich die Welt nur um Hasi :s

@lilit, @Bone02943 hat geschrieben, Beschneidung ab 14, wo geschrieben wurde geht nicht, religiöse Bestimmungen und so. Ich hab nur geschrieben, manche Konvertiten sind doch noch sehr viel älter als 14, also gibt es bereits indirekte Kompromisse, dass man sich auch später beschneiden lassen kann. Wohl nicht bei den Juden, aber bei den Muslimen. Und irgendwo hab ich hier gelesen, selbst bei Juden gibt es Abweichungen und Ausnahmen von der 8 Tagesregel.

Was daran Anfeindung, Getrolle, oder Ablenkungsmanöver ist, weiß ich nicht. Und es ist immernoch Kontext. Und diskutierbar.


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:54
Rabbiner Alexander Nachama zu Besuch am Theologischen Seminar Elstal (FH)

„Beschneidungszeichen sollte Nichtjuden nichts angehen“
Der 29jährige Rabbiner Alexander Nachama war am 04. Dezember als Gastreferent zu Besuch am Theologischen Seminar Elstal. Im Rahmen des Seminars „Israel, Juden und Christen“ referierte er zum Thema „Bund und Bundeszeichen“.

Das Zeichen des Regenbogens des Noahbundes charakterisierte Nachama als „öffentliches und offenes Zeichen“, für das niemand „eine Aufnahmeprüfung“ bestehen müsse. Die Beschneidung hingegen, das Zeichen des Bundes Gottes mit Abraham und dem Volk Israel, ist laut Nachama „ein verborgenes, intimes Zeichen“. Im Blick auf die aktuelle Debatte meinte der Rabbiner: „Das Beschneidungszeichen sollte Nichtjuden nichts angehen“: Der Beschneidungsritus wird meist im Familie- und Freundeskreis vollzogen, da es sich um ein „internes Zeichen“ handele. Die Beschneidung der männlichen Vorhaut am 8.Tag sei nicht aus hygienischen Gründen oder als Initiation der Männlichkeit zu verstehen, sondern habe für Juden eine rein spirituelle Bedeutung.

Die Zeichen des Bundes Gottes mit Israel wurden im Lauf der Geschichte nach und nach ergänzt, indem das „Buch des Bundes“ (die Tora) und später der Sabbat hinzugekommen sind. Als liberaler Jude versteht er den Empfang der Tora nicht als einmaliges Ereignis der Geschichte, sondern meint: „Jede Generation empfängt die Tora aufs Neue und muss sie interpretieren.“ Daher habe man auch eine Zeremonie für Frauen entwickelt, die der Beschneidung ähneln soll, indem bei der Geburt eines Mädchens ihr jüdischer Name ausgesprochen und sie gesegnet wird – ohne Beschneidung, sondern ganz im „Zeichen der Zeit“.

Der Anfang November für die jüdische Gemeinde zu Dresden ordinierte Rabbiner stand ausführlich den Fragen der Studierenden zur Verfügung. Zu Jesus von Nazareth sagte Nachama: „Einige Aussagen von Jesus sind für uns sehr interessant“, so führte er die Stellen an, in denen Jesus das „Höre Israel“ (Dtn 6,5ff.) zitiert und es als höchstes Gebot charakterisiert. Das „Höre Israel“ bekommt in der Tora selbst keine besondere Stellung zugesprochen, sondern erst später hat es eine höhere Bedeutung bekommen. Jesus ist eine Quelle dafür festzustellen, dass dies bereits zum Ende des 2.Tempels einer der wichtigsten Verse der Tora war. Dieser Nachmittag wurde der Themenstellung des Seminars über das Verhältnis von Christen und Juden zu reflektieren besonders gerecht, da ein direktes christlich-jüdisches Gespräch möglich wurde.

Prof. Dr. Michael Rohde


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:55
@lilit

Ich würde solche Komplikationen schon zum Großteil als Verstümmelung ansehen. Und warum sich nicht mehr zur Wehr setzen, nun wer will sich schon eingestehen das sein Penis verpfuscht wurde, wer will später gegen seine Eltern vorgehen, vielleicht wurde ihnen ja auch eingeredet das es ihr Schicksal ist und sie halt damit leben müssen.

http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung


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Beschneidung ist Körperverletzung

27.12.2013 um 23:58
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:„Beschneidungszeichen sollte Nichtjuden nichts angehen“
Über diese Aussage kann ich nur noch verwundert den Kopf schütteln.


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Beschneidung ist Körperverletzung

28.12.2013 um 00:02
@Puschelhasi
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich würde solche Komplikationen schon zum Großteil als Verstümmelung ansehen.
Es gibt sehr wenig Komplikationen.
Abgesehen von Komplikationen ist es ein Unterschied.
Die Vorhaut hat durchaus ihre Funktion,
viele Nervenende und trägt zum Schutz der Eichel bei, ist also nicht so unnütz und nahezu physiologisch unnötig wie ein Blinddarm.


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Beschneidung ist Körperverletzung

28.12.2013 um 00:04
@Gwyddion

es gibt eben verschiedene stimmen innerhalb der jüdischen Lebenswelt in deutschland. Ich finde seine einlassung aber durchaus groesstenteils richtig und nachvollziehbar,


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Beschneidung ist Körperverletzung

28.12.2013 um 00:10
@Puschelhasi
Denke moderne Eltern mit Baby im Arm überlegen es sich in Zukunft zwei-oder dreimal, ob sie ihrem Sohn diesen Eingriff doch lieber weglassen wollen. Hoffe es , und ohne Druck und Zwang und Besserwisser und Kontrafanatiker funktioniert es immer am Besten!


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Beschneidung ist Körperverletzung

28.12.2013 um 00:10
@pokpok

alles klar, die juden....sind also alle inkontinent für dich... es wird immer unterirdischer.


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28.12.2013 um 00:15
Wenn das die Begründung sein soll
Zitat von kofikofi schrieb:Schaikh Ibn ´Uhtaimîn ® sagte: „[...] dass es im Falle der Männer einem Zweck dient, der mit einer Bedingung für das Gebet zusammenhängt, nämlich dem Zustand der Reinheit. Denn wenn Urin aus der Harnröhre austritt, sammelt sich ein Teil davon unter der Vorhaut, was Infektionen verursachen kann durch körperliche Bewegung des Mannes. Und wenn die Vorhaut zusammengedrückt wird, kommen einige Tropfen Urin heraus, die Najâsah (Unreinheit) verursachen. [..]
aber natürlich.
Ich wüßte jetzt nicht warum Urin austreten sollte wenn nicht eine Inkontinenz vorliegen würde. Ich finde es doch selber lächerlich.


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