Beschneidung ist Körperverletzung
27.12.2013 um 09:58Ist doch auch irgendwie widersprüchlich... Gott schenkt unvollkommene Kinder damit Mensch es richten kann.
rockandroll schrieb:über den sinn oder unsinn solcher traditionen hat unsereins schlicht nicht zu urteilen, denn mit dem juristischen ansatz das gesetzlich verbieten zu wollen, verschlimmert man die lage derer um die es hier wirklich geht.Ach ja? Also die Eltern haben die Allmacht in deinen Augen und dürfen, wie sie gerade wollen über ein Leben entscheiden? Also wir haben auch Gesetze eingeführt, die gegen die Zwangsheirat gehen, auch eine "nette" Tradition die man regeln musste, weil da Eltern so gar nich einsichtig waren.
aber ehrlich gesagt,Dies würde ich natürlich widerlich finden aber man sieht daran wie weit manche Gedanken führen können.
eine bombe im zurweihnachtsanspracheBeschneidungsfest des Kindes,
die nachricht würde bei mir kein bedauern auslösen.
CosmicQueen schrieb:Wenn der Staat keine klaren Zeichen setzt und Religionsfreiheit über den Menschrechten stellt, dann öffnet man damit Türen und Tore für eine Parallelgesellschaft die ihre eigenen Gesetze durchboxen und das alles im Namen der Religion.ich setze hier das wohl des kindes über die bürokratie. nur weil man ein gesetz macht, heisst das noch lange nicht, dass das problem aus der welt ist, und wirklich irgendwem geholfen wird. die babys sind immer noch klein und können sich immer noch nicht gegen irgendwelche willkür wehren, aber das dass das auf anderen wegen erledigt wird, und die sache unnötig verkompliziert, sollte doch einleuchten
rockandroll schrieb:ich setze hier das wohl des kindes über die bürokratie. nur weil man ein gesetz macht, heisst das noch lange nicht, dass das problem aus der welt ist, und wirklich irgendwem geholfen wird.Es wird auch keinem geholfen, wenn man einfach nichts macht und keine klaren Zeichen setzt. Die Zwangsheirat ist gesetzlich verboten worden und trotzdem kommt es immer mal wieder vor, das man dieses Gesetz umgehen will. Durch dieses Gesetz können sich aber Frauen gesetzlich an die Behörden richten, man hat ein klares Zeichen gesetzt, für die Betroffenen und das zählt erst mal. Jemanden zu ermorden ist auch strafbar und trotzdem passieren Morde, also ist das kein Argument von dir.
Commonsense schrieb:Ich halte es allemal für sinnvoller, eine Beschneidung nur durch einen ausgebildeten Mediziner zu gestatten, als sie generell zu verbieten. Alles weitere kann nur über Aufklärung geschehen.Das wäre jedenfalls schonmal eine weite Verbesserung gegenüber der derzeitigen Gesetzeslage
Commonsense schrieb:Ich halte es allemal für sinnvoller, eine Beschneidung nur durch einen ausgebildeten Mediziner zu gestatten, als sie generell zu verbieten.Ab einem gewissen Alter soll der Mensch selbst entscheiden können und da ist es erst mal völlig egal, was eventuell passieren KÖNNTE. Religionsfreiheit hat nicht vor Menschenrechten zu stehen, so sehe ich das.
Commonsense schrieb:Es ist ein hinkender Vergleich, der zu massenhaften Meldungen führt....nur zum verständnis...wie sieht es denn dann mit den vergleichen der männlichen "beschneidung" mit taufen, ohrlochstechen, impfen etc. aus...:ask:...auch "verboten"...? oder melden diese mehr als hinkende vergleiche zu wenige...?
pokpok schrieb:Religionsfreiheit bedeutet nicht dass man über andere Personen verfügen darf wie es einen beliebt.Stimmt, da gibt es Grenzen
Es musste daher eine Regelung gefunden werden, die es gewährleistet, eine Jahrtausende alte, religiös zwingende Tradition zu wahren und gleichzeitig die körperliche Unversehrtheit des Kindes zu schützen, ohne dabei weder den historisch bedingt, notwendigerweise besonders sensiblen Umgang Deutschlands mit dem Judentum, noch die Erfüllung staatlicher Schutzpflichten zu gefährden.http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-12/index.php?sz=8
----------
Ein Freiheitsrecht kann niemals dazu genutzt werden, vollumfänglich in die Grundrechte anderer einzugreifen. Auch wenn das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet wird, sind dennoch stets etwaige verfassungsimmanente Schranken zu berücksichtigen.[26] Der religiös motivierte Wunsch der Eltern, einen beschnittenen Sohn zu haben, kann somit unter keinen Umständen durch die bloße Religionsfreiheit der Eltern gerechtfertigt werden. Es kann von niemandem verlangt werden, zur Befriedigung fremder religiöser Interessen Beeinträchtigungen in die eigene körperliche Unversehrtheit hinzunehmen.[27] Insofern kann es auch von keiner Relevanz sein, dass es sich vorliegend um das Verhältnis zwischen Eltern und Kind handelt, denn auch als Kind tritt man seinen Eltern nicht bloß als grundrechtsloses Subjekt gegenüber.[28]
Die Religionsfreiheit der Eltern hat folglich in diesem Kontext keine maßgebliche Bedeutung.
Vielmehr ist das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG der richtige Anknüpfungspunkt....