Beschneidung ist Körperverletzung
18.12.2013 um 19:43vincent schrieb:Ja und? Kein plan, was du mir sagen willst.Jap, du wüsstest sonst das medizinisch nicht indizierte Eingriffe nur dann keine sträfliche Körperverletzung sind, wenn die Eltern / der Vormund zustimmen. Geregelt ist das ganze eben im BGB.
Hättest du gewusst, wenn du den Stichpunkten nachgegangen wärst.
Edit: Bei beschränkt Geschäftsfähigen. Bis 6 Jahre ist es wohl eh verboten Tatoos oder Ohrringe zu stechen.