Beschneidung ist Körperverletzung
22.12.2013 um 22:31@Puschelhasi
du hast es sicher im eifer übersehen, aber die zentrale frage ist noch offen:
du hast es sicher im eifer übersehen, aber die zentrale frage ist noch offen:
waage schrieb:wie siehts jetzt aus, hast schon ein eigenes, schlüssiges, rationales gegenargument bzgl. rel./rit. beschneidung erst ab dem 14/15/16 lebensjahr?