Beschneidung ist Körperverletzung
28.06.2012 um 22:49empanadas schrieb:ich verstehe nicht warum die erst jezt sich aufregenDie Beschneidung von Kindern war ja nicht verboten, es war eine rechtliche Grauzone. Es wurde n ja auch nicht die Eltern des Jungen angeklagt, sondern der Arzt, der die Beschneuidung durchgeführt hat. Verklagt hat ihn die Klinik, in deren Notaufnahme der an starken Blutungen leidende Junge gebracht wurde. Der Arzt wurde freigesprochen, der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt. Der Freispruch des Arztes wurde Bestätigt, aber eben auch der Straftatbestand der Körperverletzung. Damit esistiert diese rechtliche Grauzone nicht mehr.
P.S.: Gemeint ist natürlich die Beschneidung von Kindern, nicht bei Volljährigen...