Heide_witzka schrieb:Wundpflege ist bei ärztlicher Betreuung kein Thema.
Welche sexuellen Einschränkungen sollen denn bei Typ 1 gegeben sein?
Die Amputation der Vorhaut bei Jungen ist auch mit Empfindungseinschränkungen beim sexuellen Verkehr verbunden.
Deine Argumentation ist noch nicht einmal ansatzweise schlüssig.
Doch ja, klar und schlüssig:
Wikipedia: Weibliche GenitalverstümmelungTyp I: teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris (Klitoridektomie) und/oder der Klitorisvorhaut (Klitorisvorhautreduktion).
Type Ia: Entfernung der Klitorisvorhaut
Type Ib: Entfernung der Klitorisvorhaut und der Klitoris
http://aktuell.evangelisch.de/artikel/4805/eine-beschneidung-von-maedchen-ist-eine-verstuemmelung?destination=node/4805Dr. Christoph Zerm stellt einen entwicklungsgeschichtlichen Vergleich an und kommt zu dem Schluss: "FGM Typ I würde beim Mann die gänzliche oder teilweise Entfernung des Penis bedeuten", FGM Typ II darüber hinaus "auch noch die Entfernung des Hodensacks". Bei Typ III ist kein Vergleich mehr möglich. Fazit: Allenfalls die Entfernung eines kleinen Hautstückchens an der Klitoris wäre das Pendant zur männlichen Beschneidung.
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Man sieht, es ist eben nicht das gleiche, allenfalls wenn man sehr sehr vorsischtig rangeht, viel vorsichtiger als bei Jungen, könnte es so ähnlich sein.
Da werde ich mich nun also auf der Grundlage nicht zu einem Statement für weibliche Beschneidung im Zuge der Gleichberechtigung hinreissen lassen brauchen.
Weibliche und männliche Sexualorgane sind nicht das gleiche...