Beschneidung ist Körperverletzung
03.09.2012 um 11:31@scarcrow
Wenn ein religiös Verblendeter für dieses Ritual ins Ausland fährt, was hat die BRD damit zu tun?
Wenn das GG nicht durch religiöses Recht gebrochen wird, dann handelt es sich in keinem Fall um einen Pyrrhussieg (Papyrussieg fand ich aber auch gut ;) )
Hier sollte es generell aber nicht um Sieg oder Niederlage gehen, sondern lediglich um die Wertigkeit von Grundgesetz und archaischen Riten.
Das Strafmass und die Handhabung wird wohl weiter oben entschieden werden, da kann man jetzt noch nichts zu sagen.
Du wirst deine Kinder auch weiter fahrradfahren und schwimmen lasen dürfen.
Beides ist mit einer vorsätzlich herbeigeführten Körperverletzung wohl kaum zu vergleichen.
scarcrow schrieb:Wie wird dem religösen Beschneidungstourismus entegegen gewirkt bzw. wie wird überwacht/überprüft?Warum dem Beschneidungstourismus entgegenwirken?
Wenn ein religiös Verblendeter für dieses Ritual ins Ausland fährt, was hat die BRD damit zu tun?
Wenn das GG nicht durch religiöses Recht gebrochen wird, dann handelt es sich in keinem Fall um einen Pyrrhussieg (Papyrussieg fand ich aber auch gut ;) )
Hier sollte es generell aber nicht um Sieg oder Niederlage gehen, sondern lediglich um die Wertigkeit von Grundgesetz und archaischen Riten.
Das Strafmass und die Handhabung wird wohl weiter oben entschieden werden, da kann man jetzt noch nichts zu sagen.
Du wirst deine Kinder auch weiter fahrradfahren und schwimmen lasen dürfen.
Beides ist mit einer vorsätzlich herbeigeführten Körperverletzung wohl kaum zu vergleichen.