Beschneidung ist Körperverletzung
18.07.2012 um 17:12@Lightstorm
okay, 1:0 für dich ;)
aber ich für meinen Teil finde es gut, dass die Entwicklung soweit ging, dass die Mehrheit die Trennung zwischen Staat und Religion gutheißt. Also unter dieser Berücksichtigung finde ich es logisch, das man das Recht der einzelnen Person über die Freiheit der Religionsausübung stellt, auch wenn es das Recht der Freien Erziehung kreuzt. Denn sobald die Eltern ein gewissen Besitzanspruch über ihre Kinder zugesprochen kriegen, wird das Recht der Kinder beschnitten. Die Eltern dürfen(das ist alles wie gesagt nur meine persönliche Meinung, die will ich wirklich keinem aufzwingen!)nur solange frei entscheiden, wie das Recht des Kindes nicht eingeschränkt wird. (und so ist es eigtlich auch schon, ich darf meinen Kindern auch keine Pornos zeigen,betteln lassen, Alkohol mit 6 Jahren geben usw...Stichwort Jugendschutz. Ansonsten greift evtl. das Jugendamt ein) und da es dieses alles für Deutschland gilt, ist das urteil für mich auch nachvollziehbar und konsequent.
In anderen Ländern ist es zum Teil anders, aber evtl. wird auch dort ein Wandel eintreten, vorallem wenn die Sache irgendwann mal bei dem EU-Gericht landet. (falls das möglich ist)
okay, 1:0 für dich ;)
aber ich für meinen Teil finde es gut, dass die Entwicklung soweit ging, dass die Mehrheit die Trennung zwischen Staat und Religion gutheißt. Also unter dieser Berücksichtigung finde ich es logisch, das man das Recht der einzelnen Person über die Freiheit der Religionsausübung stellt, auch wenn es das Recht der Freien Erziehung kreuzt. Denn sobald die Eltern ein gewissen Besitzanspruch über ihre Kinder zugesprochen kriegen, wird das Recht der Kinder beschnitten. Die Eltern dürfen(das ist alles wie gesagt nur meine persönliche Meinung, die will ich wirklich keinem aufzwingen!)nur solange frei entscheiden, wie das Recht des Kindes nicht eingeschränkt wird. (und so ist es eigtlich auch schon, ich darf meinen Kindern auch keine Pornos zeigen,betteln lassen, Alkohol mit 6 Jahren geben usw...Stichwort Jugendschutz. Ansonsten greift evtl. das Jugendamt ein) und da es dieses alles für Deutschland gilt, ist das urteil für mich auch nachvollziehbar und konsequent.
In anderen Ländern ist es zum Teil anders, aber evtl. wird auch dort ein Wandel eintreten, vorallem wenn die Sache irgendwann mal bei dem EU-Gericht landet. (falls das möglich ist)