Beschneidung ist Körperverletzung
15.07.2012 um 01:16@Saturius
"Eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines einwilligungsunfähigen Jungen aus religiösen Gründen verstößt gegen dessen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit [...] und darf daher nur aufgrund des elterlichen Entscheidungsrechtes durchgeführt werden, wenn der Vater selbst beschnitten ist und es gut findet."
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:o)
Saturius schrieb:NOCHMAL:Dann stelle ich mir deinen Gesetzesentwurf ungefähr so vor:
Eine Beschneidung aus religiösen Gründen befürworte ich auch nicht.
"Eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines einwilligungsunfähigen Jungen aus religiösen Gründen verstößt gegen dessen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit [...] und darf daher nur aufgrund des elterlichen Entscheidungsrechtes durchgeführt werden, wenn der Vater selbst beschnitten ist und es gut findet."
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