@horusfalk3 Ich bin der Meinung, dass nichts dagegen einzuwenden ist, wenn Juden oder Moslems der Tradition nachgehen können, bei Knaben eine Bescheidung vorzunehmen. Die Ausführungen im Link, was für ein ach so tiefer Einschnitt das simple abschipseln des Zipfelchens sein soll, kann ich aus eigener Erfahrung nicht teilen. Dies gilt natürlich explizit nur für Knaben. Verstümmelungen an den Genitalien der Frau sind sehr streng zu ahnden.
Schau mal, ich wurde mit 10 beschnitten. War in einem Sportverein. Mich haben Dutzende andere Knaben nackig gesehen. Ich wurde nicht einmal wirklich ernsthaft deswegen angemacht. Auch hat man mir nie unterstellt deswegen, ich sei ein Jude oder Moslem. War schlichtweg kein Thema. Ebenso hatten wir Moslems in der Mannschaft. Auch die wurden nicht angepöbelt wegen ihres fehlenden Zipfelchens. Und da wir damals in den 80er-Jahren waren, auch nicht wegen Ihrer Religion. Das Islam-Bashing ist ja erst in den letzten Jahren wirklich salonfähig geworden.
Desweiteren gibt es bei den Moslems die Tradition einmal im Jahr Kahlschlag bei den Schamhaaren zu machen. Damals wurde besagter Kollege gefragt, was es damit auf sich hat. Mehr nicht. Und heute? Da gilt ja Körperhaar schon fast als Teufelszeug, Wehe dem, der nicht kahlrasiert an Brust und untenrum im Brazillook auftritt...
Und um Deine spitzfindig verklausilierte Frage noch aufzugreifen, wir reden hier nicht über eine allgemein formulierte juristische Auslegung, sondern nur über die Beschneidung am Knaben. Meiner Meinung nach dürftest Du also Deine Frage ruhig offen und präzise, und vor allem ohne etwelche Fallstricke stellen. Auch lässt sich aus meiner Antwort keine Rechtfertigung für andere "Operationen" ableiten. Und nur zur Erinnerung, ich bin beschnitten, ich weiss also ganz konkret, von welchem Stigma wir hier schreiben.
Fazit: Das Urteil, und auch die Folgeerscheinungen, inklusive Link auf dieser Seite, nenne ich scheinheilig und intolerant.
Noch eine Frage?