Gleich vorweg:
die Fragwürdigkeit der Quelle ist mir bekannt, aber leider ist die PResseerklärung beim DRB verschwunden und dieses pdf ist das einzige Exemplar das ich auf die Schnelle finden konnte.
http://iknews.de/wp-content/uploads/2012/09/DRB_120917_PE_Nr_7_Europäischer-Rettungsschirm.pdf (Archiv-Version vom 21.09.2012)17.09.2012
Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem
Rechtsstaat
Berlin. Der Deutsche Richterbund hat davor gewarnt, den Aufgabenbereich des ESM wie
geplant auf die direkte Rekapitalisierung von Banken auszuweiten, ohne zuvor die im
ESM-Vertrag vorgesehene Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter zu streichen.
„Der Rettungsschirm genießt nach dem ESM-Vertrag volle Immunität vor Gerichtsverfahren
jeder Art“, sagte DRB-Vorsitzender Christoph Frank. Sein Eigentum und seine Vermögenswerte
genössen uneingeschränkten Schutz vor Durchsuchung, Beschlagnahme,
Einziehung, Enteignung oder anderen Zugriffen durch Behörden und Gerichte. „Auch die
Bediensteten des ESM genießen persönliche Immunität.“
Das sei angesichts des geplanten Aufgabenbereiches des ESM, der offenbar auch auf die
direkte Rekapitalisierung von Banken ausgeweitet werden soll, kaum zu rechtfertigen,
erklärte Frank. „Die Rettung von Euro, Mitgliedstaaten und Banken darf nicht dazu führen,
dass wirtschaftliches Handeln in der EU teilweise außerhalb des Rechts gestellt wird, weil
Handlungen im Finanzsektor nicht durch Staatsanwaltschaften und Gerichte straf- und
zivilrechtlich überprüft werden können.“ Dies bedeutete einen Ausstieg aus dem Rechtsstaat,
der durch wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht zu rechtfertigen wäre, warnte Frank.
Der Deutsche Richterbund fordert die Organe der Europäischen Union deshalb auf, dafür
Sorge zu tragen, dass Handlungen des ESM, seiner Aufsichtsorgane und seiner Mitarbeiter
in vollem Umfang justiziabel werden. Es sei unabdingbar, angesichts des vorgesehenen
Aufgabenbereichs des ESM bis hin zur direkten Rekapitalisierung von Banken „einen
klar definierten Rahmen zivil- und strafrechtlicher Normen für das Handeln des Rettungsschirms
zu setzen“, sagte Frank. „Diese müssen dann auch vor unabhängigen Europäischen
Gerichten durchgesetzt werden können.“
Sofern es zu direkten Finanzhilfen des ESM an notleidende Banken käme, könnte das
schwierige Fragen des Vergabe-, Beihilfe-, Wettbewerbs- oder Steuerrechts aufwerfen;
Eigentumsrechte von Aktionären tangieren oder Anhaltspunkte für Betrug und Untreue
ergeben, erklärte der DRB-Vorsitzende. „Diese Fragen müssen von der Justiz geklärt
werden können.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte den ESM unter Auflagen gebilligt, ohne in den zu
entscheidenden Eilverfahren näher auf die Frage der Immunität des ESM vor Strafverfolgung
und Haftungsansprüchen einzugehen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des DRB.
Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 15.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinemDach.
Der Deutsche Richterbund
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LG