Deutschland muss Kindergeld an polnische Saisonarbeiter zahlen
19.05.2014 um 11:01Mal so nebenher wegen der vermeintlich gezahlten Lohnsteuer:
Ein ganz normaler deutscher Arbeitnehmer (LStKl. 1, 1 Kind, Rechtskreis Ost) zahlt erst ab ca. 950 € Brutto überhaupt Lohnsteuer. Bei 1500 € Brutto sind es erst ca. 97 €. Bei 1850 € Brutto landet man bei ca. 180 € LSt was ja dem Kindergeld entspräche.
Wieviel verdient denn der Durchschnittsspargelstecher aus Polen in Deutschland?
Im Normalfall werden beschränkt Steuerpflichtige nicht zur Einkommensteuer veranlagt, denn mit dem Abzug der Steuer zum Beispiel vom Lohn oder von den Kapitaleinkünften gilt die Steuer als abgegolten. Nur in Fällen in denen mindestens 90 Prozent der Gesamteinkünfte in der Bundesrepublik Deutschland erworben werden und die im Ausland zu besteuernden Einkünfte nicht über 8.130 Euro (2014: 8.354 Euro) liegen, kann auf Antrag eine Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger und damit eine Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgen.Der beschränkt steuerpflichtige Sainsonarbeiter ist also mit abgeführter Lohnsteuer grundsätzlich vom dt. Fiskus abgehakt.http://www.steuertipps.de/lexikon/b/beschraenkte-steuerpflicht
Ein ganz normaler deutscher Arbeitnehmer (LStKl. 1, 1 Kind, Rechtskreis Ost) zahlt erst ab ca. 950 € Brutto überhaupt Lohnsteuer. Bei 1500 € Brutto sind es erst ca. 97 €. Bei 1850 € Brutto landet man bei ca. 180 € LSt was ja dem Kindergeld entspräche.
Wieviel verdient denn der Durchschnittsspargelstecher aus Polen in Deutschland?