Islamisten vs. Pro-NRW
10.05.2012 um 10:47Anzeige
Ehrlich gesagt ist das so nicht richtig. Man könnte die Po-NRW Typen problemlos wegen Verstoßes gegen § 166 StGB anzeigen.dasewige schrieb:karikaturen von allah sind durch die freie meinungsäußerung abgedeckt! ob das nun schön ist oder nicht ist eine andere frage.
wer was dagegen hat, kann sich folgender maßnahmen bedienen. er kann zum nächsten polizeiposten gehen und dort eine anzeige erstatten oder er kann eine pedition an den peditionausschuß des deutschen bundestag schreiben. mit der foderung die frei meinungsäußerung abzuschaffen.
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungenhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__166.html
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Anmerkung: Es handelt sich bei dem Zitat um eine offene Drohung auf die ich hiermit Antworte!Gwyddion schrieb:Aber macht nur weiter so, ihr macht euch wahrlich viele Freunde so unter dem 4 Millionen Muslimen die in Deutschland leben und unter den 1,4 Milliarden Muslimen die in der Welt leben.
Habe ich das gefragt? Nein. Es geht hier um den Koran.emanon schrieb:Denk mal drüber nach wenn alle Christen und Juden das Alte Testament wörtlich nehmen würden.
Denk mal darüber nach, was dann auf der Welt los wäre.