Kc schrieb:Möglicherweise sollte man auch stärker das Gefängnispersonal, welches tagtäglich mit den Leuten zu tun hat, mit einbeziehen in solche Entscheidungen. Es ist ein Unterschied, ob du jemanden jeden Tag siehst, mit dem sprichst, ihn beobachten kannst oder ob du ihn nur ein paarmal während der Haft zu psychologischen Beurteilungsgesprächen zu sehen bekommst.
So ist es ja auch heute schon. Jeder Mitarbeiter (des Hafthauses, des Flurs, etc.) wird bei Entscheidungen wie Lockerungen aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zu dem betreffenden Gefangenen abzugeben. Diese Konferenzen waren bei uns einmal pro Woche.
Da kommen mindestens ein, zwei AVD-Beamte zu Wort, der Sozi, der Psycho, der Abteilungshelfer, die Suchtberatung (wenn nötig) und auch der Pastor. Abt.-leiter sowie die Anstalts- bzw. Vollzugsleitung hören sich die Meinungen an, letztendlich macht den Vorschlag der Abt.-leiter. Die Entscheidung fällt die Mehrheit der Konferenz.
Gutachter werden nur bei den schwersten Fällen hinzugezogen, den sog. Anstaltsleiterfällen, wie Sexualstraftäter, Mörder, räuberische Erpresser etc. oder Leuten mit Sicherungsverwahrung.
In der Regel beschäftigen sich diese Leute schon mit ihren Probanden, und in meinem Kollegium damals warf man nicht so leicht mit Lockerungen um sich, was heute auch wohl so sein wird.
Das Dumme ist, dass sie sich viel zu früh mit Lockerungen für Risikogefangene beschäftigen müssen. Und die „Abgelehnten“ können einen regelrecht totschreiben: mit Dienstaufsichtsbeschwerden, Landtagseingaben, über ihren Anwalt, etc. Dann kann man sich wochenlang mit Rechtfertigungen plagen. Das kann den Arbeitsalltag schon lahm legen -.-