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Gelobt sei die "Demokratie"

244 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Demokratie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 22:42
GELOBT SEI DIE DEMOKRATIE!!!! Zum glück werden wir so früh wie möglich aufgeklärt wie sex geht (am besten schon mit 11-12) und dürfen uns dann auch gleich austoben!

GELOBT SEI DIE DEMOKRATIE!!!! Dafür das wir schon mit 14 wodka saufen dürfen bis wir ins komma fallen,und uns wird nur gesagt hey beim nächsten mal nicht sooowiel! geniessen nicht totsaufen!

GELOBT SEI DIE DEMOKRATIE!!!! Dafür das wir schon mit 12 wissen was kamas***a,****-punkt ist usw.!

GELOBT SEI DIE DEMOKRATIE!!!! Dafür das unsere kinder vorbilder haben wie Tupac! Eminem! Dr.Dree! Snoop Doog! Yäh! Drogen,Sex,Alkohol!!! Das ist das wahre leben! die haben es Drauf! Natürlich dürfen wir aber auch nicht Beyonce,Britney spears,Christina Aguliera,Pink,Lil kim und so wergessen was wären unsere töchter ohne sie! Alles lauter selbstbewuster Frauen die wissen was sie wollen! Nähmlich genau das selbe wie Tupac,Eminem,Dr.Dree,Snoop Dogg!!!
Yeah! Wahre G's(Ganster) und heiße Bit**** Aus unsere kindern wird mal was!!!
Danke U.S.A!!!


GELOBT SEI DIE DEMOKRATIE!!!! Dafür das wenn meine kinder vonso einen perversling wergewaltigt werden und dann gekillt,ja dann wird dem armen mann geholfen! ja die demokratie ist schon eine tolle sache er wird nach einer zeit wo er im knast sitzt (mit kabelfernsehn,3 mahlzeiten ect.) wieder rehabiliert sozusagen "in die gesellschaft eingefügt" ja! cool ne? ok 5-15 jahre sind ja hart aber egal danach ist grass über die sache gewachsen und er kann seine rente geniessen oder was auch immer.Und hey! wenn er betrunken war oder unter drogen stand oder eine schlimme kindheit hatte (toll wie wiele auswahl möglichkeiten wir haben ne?) ja dann,ja dann wird sein strafemaß gemildert!!! Cool! und wenn er glück hat kommt er nur für ein paar jahre in die klapse! Mann ich bin so glücklich in der demokratie zu leben weil wir sind sowas von human! sogar gegen unsere eigenen kindesmörder!!! Wie hieß es doch gleich? "Liebe deinen Feind" ja das hat Jesus (s.a) gesagt und der muß es doch wissen!

Sind wir nicht human??? Man ich platze gleich vor stolz während ich diese liste schreibe!

Liebe brüder und schwestern,lieber arm und gläubig als reich und...und...naja das obengenante also Satans best friend.


Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn der Sohn Adams zwei Täler voll Geld hätte, würde er sich ein drittes wünschen. Und nichts kann den Bauch des Sohnes Adams füllen außer Sand; und Allah wendet Sich demjenigen mit Vergebung gnädig zu, der sich reumütig von seinen Schlechtigkeiten fernhält.
Nummer des Hadith im Sahih Muslim: 1737


Abû Huraira (r) überliefert, dass der Prophet (s) gesagt hat:



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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 22:49
Ich kann deine Wut verstehen, sie ist berechtigt. Die Demokratie hat ihre Schattenseiten, dass gebe ich zu. Sie ist nicht perfekt, aber sobal du eine wirklich, und ich meine wirklich, gerechte andere Regierungsform weiß, die nicht auf Alleinherrschaft oder der Herrschaft einiger weniger beruht, dann nur raus damit.
Falls du die Ansicht vertrittst, dass man die ganzen "Rapper" und "B*****" ( es gibt auch deutsche Wörter dafür, das nur am Rande ) vernichten sollte und die Vergewaltiger kastrieren, dann hoffe ich, dass du zur Einsicht kommst. Wut erzeugt nur neue Wut, Hass nur neuen Hass. Durch Wut und Hass ist nie auch nur das geringste Problem gelöst worden.

Löse dich von der Wut. Es gibt Schlimmes auf der Welt. Aber du kannst es nicht ändern, du kannst nur mit gutem Beispiel voran gehen und versuchen die Menschen friedlich auf den rechten Weg zu bringen.

"Der Staatsdienst muß zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist."

„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“



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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 22:55
@Suebe

ICh bin nicht nur wütend sondern auch traurig, aber man soll nie die hoffnung bei allah verlieren...

Wenn die wenigstens die "richtige" demokratie anwenden würden, aber sogar das machen sie ja nicht. Beispiel USA, spatzieren durch die welt und nehmen sich was sie wollen und bauen tempeln aus Gold! Die meinen man könnte mit geld alles wieder aufbauen, doch wieviel geld braucht man um tote kinder aufzubauen?

Öl, ruhm, geld sonst will der nix

Abû Huraira (r) überliefert, dass der Prophet (s) gesagt hat:
"Dieser Glaube ist gewiss einfach. Kein Mensch soll sich in Extremen verlieren, was die Angelegenheiten des Glaubens anbelangt, sonst wird ihn die Religion überwältigen. Darum übertreibt nicht und untertreibt nicht, und seid damit zufrieden und sucht Allâhs Hilfe im Gebet am Morgen und Abend und im letzten Teil der Nacht."



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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:00
@Sonny-Black

Richtige Demokratie ?

Was ist das ?

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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:03
Was deine ganze Liste nun ausgerechnet mit Demokratie zu tun haben soll
versteh ich jetzt nich ....

I've seen things you people wouldn't believe. Attacks ships on fire off the shoulder of Orion. I watched C-beams glitter in the dark near the Tannhauser gate. All those moments will be lost in time, like tears in rain...
Roy Baty, "Bladerunner"



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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:06
@case

Deshalb frag ich ja !

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sfb ehemaliges Mitglied

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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:08
Das ist ja wohl ein sinnloses Thema!
Was hat das alles mit Demokratie zu tun???

Das hat was mit Erziehung zutun!!!
Wenn man seine Kinder sozial und anständig Erzieht Trinken sie keinen Wodka haben keinen Sex bevor sie Erwachsen sind oder es wollen, gebildete Jugendliche Lehnen z.B. Eminem ab!

Es kommt einzig auf den Sozialen Hintergrund an den ein Mensch hat!!!!

Das was du hier aufzählst hat alles nicht mit Demokratie zu tun!


Entschuldigt bitte mein schlechtes Deutsch!Französisch, Englisch, Spanisch, Russisch ist für mich einfacher wie Deutsch! *** I´ iterae non erub´ escunt !!! (Cicero 106-43 v.Chr.) *** Buchstaben erröten nicht !!!
(d. h.: Papier ist geduldig; geschriebenes beweist an sich noch nichts)




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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:09
Das problem der Demokratie ist das durch ihr auch falsche entscheidungen getroffen werden können, denn die mehrheit hat ja nicht immer recht.

Eine Alternative bietet der Islam: Den Kalifat, dort kann der Kalif vom Volk gewählt werden aber eine art islamisches Grundgesetzt verhindert schlechten sachen wie sie sonst in der Demokratie möglich sind. Mit Alkohl und sonstigen rauschmittel und süchtig machenden mitteln wird erst garnicht gehandelt d.h. die sind verboten und werden wie ilegale Drogen behandelt.

www.belgeseller.net/de


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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:12
case_77@

>>>Was deine ganze Liste nun ausgerechnet mit Demokratie zu tun haben soll
versteh ich jetzt nich ....<<<

- Die von euch so geliebte Demokratie scheint diese dinge nicht durch neue Gesetzentwürfe zu ändern, es wird geraucht und getrunken, schlechte Vorbilder zugelassen- das sie so ein mist singen dürfen, Verbrecher werden nicht hart genug bestraft... halt die ganze Liste, wieso behebt der Staat diese probleme nicht?

Das liegt daran das die mehrheit das nicht abschaffen will und das zeigt das die Demokratie hier versagt, weil sie immer nach dem mehrheitsprinzip handelt.

www.belgeseller.net/de


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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:13
"Eine Alternative bietet der Islam: Den Kalifat, dort kann der Kalif vom Volk gewählt werden aber eine art islamisches Grundgesetzt verhindert schlechten sachen wie sie sonst in der Demokratie möglich sind. Mit Alkohl und sonstigen rauschmittel und süchtig machenden mitteln wird erst garnicht gehandelt d.h. die sind verboten und werden wie ilegale Drogen behandelt."

Dir ist schon klar, dass Alter nicht unbedingt weise macht, oder? Auch der Kalif kann Fehlentscheidungen treffen. Und indem du alles einfach verbietest hinderst du die Menschen daran, von ihren VON GOTT GEGEBENEN freien Willen gebrauch zu machen. Du kannst sie belehren, aber bestrafen kann nur Gott. Die kannst predigen, aber nicht verbieten. Du kannst aufklären, du kannst helfen, du kannst vor Unheil bewahren, aber niemals darfst du zwingen!


"Der Staatsdienst muß zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist."

„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“



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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:13
@Lightstorm

Das Kalifat heißt es, aber das ist eine Diktatur, was machen wir den dann ?

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gsb23 ehemaliges Mitglied

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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:15
"GELOBT SEI DIE DEMOKRATIE!!!!" .......etc...ff.....und was du sonst so alles zu vermelden hast....

Sonny,

in einer funktionierenden Demokratie kannst du dich öffentlich darüber aufregen, was du alles Scheisse findest und wirst nicht eingesperrt oder aufgeknüpft. Versuche mal, verhältnismässig ähnlich gelagerte Missstände im Iran, Sudan, Saudi-Arabien, Ägypten, also in Ländern, die keine Demokratie haben, zu äussern. Natürlich ist dies nur möglich, wenn du lebensmüde bist. Bist du's? Gute Reise.:) Sag mal, im Iran soll sich die Jugend seit einiger Zeit den letzten Schuss setzen. Findest du das erstrebenswert? Und warum, wenn nicht, gehst du nicht hin und hilfst den jungen Iranern aus ihrer Krise?

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot.



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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:15
ERZIEHUNG :-) Wenn Kinder poppen mit 11 oder saufen mit 14 sind es meistens die Eltern Schuld.

Naja das mit dem Vergewaltiger. Ich währe auch für Schnipp Schnapp ... ab ;-)


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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:16
SFB@

>>>Das hat was mit Erziehung zutun!!!<<<

- Wenn der Staat die Anarchie verkündet und die nächste Generation durchdreht ist auch die falsche Erziehung schuld?
Der Staat hat nicht die aufgabe alles den Eltern zu überlassen, was die Eltern nicht können muss der Staat notfals übernehmen und wie es aussieht können die Eltern die Kinder in den genannten punkten nicht richtig erziehen, also muss der Staat mit neuen Gesetzen dies ändern.

>>>Das was du hier aufzählst hat alles nicht mit Demokratie zu tun!<<<

- Eben doch, weil es richtig wäre z.B. die süchtig machende und schadenden sachen zu verbieten, der Staat macht aber NICHT das richtige, weil die mehrheit es anscheinend nicht will, wird ja gut verdient, das zeigt wieder mal das zuerst der profit kommt und dann der Mensch, schöne Regierung!
Es ist doch klar, das mehrheitssystem scheitert hier, die mehrheit hat das falsche beschlossen und will das richtige nicht tun, das ist ein schlag gegen die Demokratie, die ja immer so gut sein soll, die der Westen ja z.B. auch auf den rest der Welt expotieren will.

www.belgeseller.net/de


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gsb23 ehemaliges Mitglied

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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:18
"Eine Alternative bietet der Islam: Den Kalifat, dort kann der Kalif vom Volk gewählt werden aber eine art islamisches Grundgesetzt verhindert schlechten sachen wie sie sonst in der Demokratie möglich sind. Mit Alkohl und sonstigen rauschmittel und süchtig machenden mitteln wird erst garnicht gehandelt d.h. die sind verboten und werden wie ilegale Drogen behandelt. "


Hihihi;)

Lightstorm, du schon wieder...LOL....Im Iran herrscht der Islam und junge Iraner vergiften sich mit Heroin, weil sie das Leben im Islam so sehr zu lieben scheinen. Tolle Aussichten! ;)

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot.



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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:19
"Naja das mit dem Vergewaltiger. Ich währe auch für Schnipp Schnapp ... ab ;-) "

Und wenn jemand fälschlich verurteilt wird? Was wenn es dir passieren würde?
Wieso sehen sich alle immer in der Rolle des Zuschauers oder Richters, aber nie in der des Opfers?

"Der Staatsdienst muß zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist."

„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“



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sfb ehemaliges Mitglied

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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:20
Meinst Du diese Scheiße hier!!!

Zur Sharia gehört die Gesamtheit des islamischen Gesetzes: Gebote, die die Religionsausübung betreffen (wie die täglichen rituellen Gebete, das Fasten im Ramadan, die Wallfahrt nach Mekka, der Ablauf der religiösen Feiertage u.a.m.), die Erb-, Ehe- und Familiengesetze, das Vermögensrecht, das Strafrecht und die Gesetze zu den religiösen Stiftungen. Die Sharia regelt also die Beziehung des einzelnen Menschen zu Gott, zu seiner Familie und Umwelt.

Die Sharia hat ihren Schwerpunkt eindeutig im Familien- und Erbrecht. Mit wenigen Ausnahmen ist die Sharia in allen islamischen Ländern, aber auch in Teilen von Afrika und Südostasien eine wesentliche oder sogar die einzige Grundlage des Familienrechts und damit der Rechtsprechung in Zivilprozessen. Nur in der Türkei wurde das Ehe- und Familienrecht im Zuge der Ablösung des Osmanischen Reiches durch die Türkische Republik unter Kemal Atatürk 1926 am Schweizerischen Zivilgesetzbuch ausgerichtet und die Sharia als Gesetzesgrundlage ganz und gar abgeschafft. (Dennoch blieben gewisse Parallelstrukturen wie die Möglichkeit zu der nach türkischem Recht prinzipiell verbotenen Mehrehe im ländlichen Bereich bestehen. In regelmäßigen Abständen werden Kinder aus diesen »Imam«-Ehen für ehelich erklärt und die Ehen selbst nachträglich staatlich sanktioniert.)

Die Sharia ist immer ein idealtypisches Gesetz geblieben, das zu keiner Zeit zur vollständigen Anwendung kam. Auch wenn einzelne Staaten heute die »Rückkehr zur Sharia« proklamieren, ist damit vor allem eine verschärfte Ausrichtung am koranischen Ehe- und Familienrecht gemeint. In den meisten islamischen Ländern kommt heute ein Rechtsgefüge zur Anwendung, das eine Mischung darstellt aus koranischen Geboten, Elementen der islamischen Überlieferung, dem Gewohnheitsrecht, vorislamischen persischen, römischen oder sassanidischen Rechtselementen und Elementen europäischer Rechtsbestimmungen aus der Kolonialzeit. In den ersten Jahrhunderten nach Muhammads Tod, in denen aus den relativ wenigen, von ihm in seiner ersten islamischen Gemeinde entschiedenen und in Koran und Überlieferungstexten festgehaltenen Fällen in dem sich rasch ausdehnenden islamischen Reich eine funktionierende Rechtsprechung nach islamischen Vorgaben entwickelt werden mußte, bildeten sich aus juristischen Gelehrtenzirkeln Rechtsschulen heraus, von deren Vielzahl sich im sunnitischen Bereich vier behaupten konnten: Die schafiitische, hanbalitische, hanafitische und malikitische Rechtsschule. Diese vier Rechtsschulen stimmen in den Grundzügen des islamischen Strafrechts überein, so wie es für den heutigen orthodoxen sunnitischen Islam maßgeblich ist:

Was das Strafrecht betrifft, so findet man wohl am häufigsten eine Einteilung aller Straftaten in drei Kategorien, die sich hinsichtlich des Strafmaßes und der Feststellung der Schuld stark voneinander unterscheiden: Grenzstrafen, Ermessensstrafen und Strafen mit Wiedervergeltung.

Zu den gravierendsten Vergehen, den sog. »Grenzstrafen« (arab. hadd-Strafen) werden diejenigen Verbrechen gezählt, die der Koran oder die Überlieferung als Kapitalverbrechen benennen und mit konkretem Strafmaß belegen. Die hadd-Vergehen verletzen nach islamischer Auffassung nicht menschliches Recht, sondern das Recht Gottes. Ein Verfahren darf daher, wenn es wegen dieser Vergehen einmal in Gang gesetzt wurde, nicht wieder fallengelassen und keine gütliche außergerichtliche Einigung erzielt werden, bis der Schuldige bestraft ist. Die hadd-Vergehen sind im einzelnen:

Ehebruch und Unzucht: Sure 24,2-3 fordert 100 Peitschenhiebe für Mann und Frau. Im islamischen Recht hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß Unverheiratete ausgepeitscht werden sollen, Verheiratete aber durch Steinigung getötet, da die islamische Überlieferung die Steinigung fordert. Der Koran warnt ausdrücklich vor Mitleid mit den Tätern. Allerdings sind zur Feststellung der Schuldigkeit vier (in der Regel: männliche) Augenzeugen oder ein Geständnis erforderlich. Ein Indizienprozess ist unüblich und reicht eigentlich für eine Verurteilung nicht aus (strittig ist, ob eine Schwangerschaft wie einiger im Jahr 2003 in Nigeria bzw. Sudan angeklagten ledigen Mütter zur Verurteilung ausreicht).
Verhängnisvoll wirkt sich die Bedingung der vier männlichen Augenzeugen in Ländern wie Pakistan aus, die es einer Frau unmöglich macht, eine Vergewaltigung anzuzeigen, da vier Zeugen wohl nie beigebracht werden können. Nicht wenige Frauen - meist der unterprivilegierten christlichen Minderheit, die sich rechtlich kaum wehren kann - wurden nach einer entsprechenden Anzeige wegen »Verleumdung von Ehebruch« (s. unter 2.) nun ihrerseits angeklagt und mit Auspeitschung bestraft.

Verleumdung wegen Ehebruch: Sure 24,4 fordert 80 Hiebe für die Schuldigen.

Schwerer Diebstahl erfordert nach Sure 5,33+38 die Amputation der rechten Hand und im Wiederholungsfall des linken Fußes. Islamische Juristen haben zwar bestimmte »Anforderungen« formuliert, die erfüllt sein müssen, um den Diebstahl zu einem »echten« Diebstahl zu machen (ein gewisser Wert des gestohlenen Gutes, dessen ordnungsgemäße Verwahrung, geklärte Besitzverhältnisse u. a.). Eine Gliederamputation hilft jedoch dem Bestohlenen in keiner Weise, macht jedoch den Schuldigen zum Krüppel, der - in der Regel erwerbsunfähig - in Zukunft auf die Fürsorge der Gesellschaft angewiesen sein wird.

Schwerer Straßen- und Raubmord: Je nach Schwere der Tat soll er mit Gefängnis, Amputation, Hinrichtung oder Kreuzigung bestraft werden.

Alkoholgenuß: Der Koran formuliert kein konkretes Strafmaß, die Überlieferung fordert jedoch 40-80 Peitschenhiebe für denjenigen, der berauschende Getränke genießt.

Die Überlieferung fügt diesen wenigen Verbrechen weitere Vergehen wie Vergewaltigung und Homosexualität hinzu.

Alle hadd-Vergehen fordern zwei (in der Regel: männliche) Augenzeugen, Ehebruch sogar vier. Ein Geständnis darf jederzeit zurückgezogen werden. Die Verjährungsfristen sind sehr kurz. In den allermeisten Fällen werden jedoch - gerade im Falle von Ehebruch - aufgrund der großen »Schande« diese hadd-Vergehen nicht, wie es zur Schuldfeststellung und Bestrafung eigentlich erforderlich wäre, vor Gericht verhandelt, sondern familiär bestraft und geahndet werden.

Weitere Vergehen, die im Koran und der Überlieferung behandelt werden, fallen unter die Verbrechen mit Wiedervergeltung (arab. qisas-Vergehen), die eine Wiedergutmachung durch den Täter bzw. die Familie des Täters erfordern. Das wohl wichtigste Vergehen dieser Kategorie dürften die Körperverletzung bzw. der Totschlag sein, der Angriff auf eine Person mit unbeabsichtigter Todesfolge. In diesem Fall darf die Familie des Opfers dem Täter eine gleich schwere Verwundung zufügen (ein Auge für ein Auge, ein Zahn für ein Zahn) bzw. ein Familienmitglied von gleichem »Stellenwert« töten, sofern Gleichheit zwischen Opfer und Täter hergestellt werden kann (ein Mann für einen Mann, eine Sklavin für eine Sklavin usw.). Die Familie des Opfers kann auch gegen die Zahlung eines Blutpreises auf die Tötung des Schuldigen verzichten. Außerdem muß eine religiöse Buße (wie z. B. ein zusätzliches Fasten) geleistet werden.

Die weitaus meisten Vergehen fallen unter die dritte Kategorie, die Verbrechen, die nach dem Ermesssen des Richters bestraft werden (ta'zir-Vergehen). Da unter die Grenz- und Wiedervergeltungsverbrechen so wenige Vergehen fallen, bleibt eine große Zahl als Ermessensstrafen übrig (Betrug, Erpressung, Urkundenfälschung usw.).

Das islamische Strafrecht hat seinen Ursprung in der auf einige spezifische Vorkommnisse zugeschnittenen und daher auf Einzelfälle beschränkten Rechtsprechung der frühislamischen Gemeinde Muhammads auf der Arabischen Halbinsel im 7. Jh. n. Chr. Es ist allerdings nicht nur kaum mit den komplexen Verhältnissen eines modernen technisierten Zeitalters kompatibel, in dem es von vielen Theologen nach wie vor als gottgegebenes, nicht hinterfragbares vollkommenes System aufgefaßt wird. Bei voller Anwendung der drastischen Körperstrafen (Amputationen, Auspeitschungen, Hinrichtungen, Kreuzigungen, Wiedervergeltung) werden Menschen gefoltert, verstümmelt oder kommen auf qualvolle Weise zu Tode. Besonders verhängnisvoll wirkt sich die Sharia heute dort aus, wo die einschränkenden Bestimmungen (wie z. B. die Erfordernis von vier Zeugen oder ein ordentliches Gerichtsverfahren) außer acht gelassen und einflußreiche Machthaber die Sharia zur Unterdrückung von Angehörigen einer einflußlosen - meist christlichen - Minderheit benutzen.

!!!!!! !!!!!!! !!!!! Steinigung im Islam !!!! !!!!!!! !!!!!!!


Vorgehensweise
In einem Infoblatt des „Internationalen Komitees gegen Steinigung“ wird die Steinigung wie folgt beschrieben: „Die Frau bis zu den Schultern in die Erde eingraben und sie solange mit Steinen bewerfen, bis sie einen schmerzhaften Tod erleidet“ Allerdings ist dieser Ablauf im Islam nicht vorgeschrieben und nicht die einzig mögliche Steinigungsform. Es gibt keinen einzigen Koranvers, der die Steinigung für bestimmte Verbrechen androht oder die Steinigung als Bestrafung für bestimmte Verbrechen festlegt. Diese Lücke füllt die islamische Überlieferung, die die Steinigung z. B. für Ehebruch anordnet und auch die frühislamische Praxis der Steinigung in bestimmten Fällen beschreibt. Da die Überlieferung im Islam in rechtlichen Fragen als ebenso verbindlich betrachtet wird wie der Koran, sind die Überlieferungstexte von großer Bedeutung.

Die Steinigung ist eine Hinrichtungsart, die nicht nur auf Frauen beschränkt ist. Die meisten Steinigungsopfer sind wahrscheinlich Männer. Auch die Art und Weise der Steinigung ist nicht immer gleich. Die von Muslimen als echt („gesund“) anerkannten Überlieferungen beschreiben verschiedene Methoden der Steinigung.

Eine Frau muss für ihre Hinrichtung nicht unbedingt bis zu den Schultern in die Erde eingegraben werden, sie kann auch nur bis zu den Hüften oder bis zur Brust eingegraben und dann mit Steinen beworfen werden2. Bei einer schwangeren Frau verlangt das islamische Gesetz, dass abgewartet wird, bis sie das Kind geboren hat. Nach Auffassung einiger Rechtsgelehrter darf man sie unmittelbar nach der Geburt steinigen, nach anderer Meinung muss solange gewartet werden, bis sie ihr Neugeborenes entwöhnt hat, bevor sie hingerichtet wird.

Wenn es sich bei dem Opfer um einen Mann handelt, darf der Steinigungskandidat sich frei bewegen, ja, er kann sogar versuchen, fortzulaufen. In diesem Fall müssen diejenigen, die ihn hinrichten, ihn solange verfolgen und steinigen, bis er stirbt4.

Steinigung - für wen?
Die islamische Überlieferung nennt folgende Personen, an denen die Steinigung vollzogen werden soll:

Verheiratete (Mann oder Frau), die Ehebruch begangen haben5

Homosexuelle6

Diejenigen, die Verkehr mit einer Person haben, mit denen es ungesetzlich wäre, einen Ehevertrag zu schließen (arab. mahram), denn dies würde als Inzest bewertet.

Diejenigen, die geschlechtlichen Umgang mit Tieren haben. Sie müssen zusammen mit den Tieren getötet werden8.

Ein Muslim, der im Krieg desertiert9

Geschichtlich gesehen ist die Steinigung viel älter als der Islam. Schon im alttestamentlichen Gesetz war die Steinigung für bestimmte Delikte vorgesehen: Für Gotteslästerung (3. Mose 24,16), Götzendienst (5. Mose 17,5), Ehebruch (5. Mose 21,21). Allerdings war der Ablauf der Steinigung nach dem alttestamentlichen Gesetz anders als er später im Islam praktiziert wurde: „Man stürzte den Verurteilten von einer Mauer oder einem Felsen herab und ließ, wenn er nicht auf der Stelle tot war oder im Sterben lag, schwere Steine auf ihn niederfallen“.

Im Neuen Testament gibt es keine Berechtigung zur Steinigung mehr, noch zu irgendeiner anderen Hinrichtungsart. Jesus selbst verwarf die Steinigung (Johannes 8,7), als er einer Gruppe von Juden verbot, eine Ehebrecherin zu steinigen, um sie zu lehren, dass das Böse nicht nur in der zu bestrafenden Ehefrau lag, sondern auch in ihnen selbst. Das war eine Wende in der Einstellung Schuldigen gegenüber. Es war ein Ruf zur Gnade und zur Selbsterkenntnis.

Strafen ohne Begnadigung
In einer ähnlichen Situation entschied Muhammad sich anders als Jesus. Er empfahl einer Gruppe von Juden, eine Ehebrecherin nach Moses Gesetz zu steinigen (angedeutet in Sure 5,43). Die islamische Überlieferung berichtet, daß sich diese Koranstelle auf folgendes Ereignis bezieht: Eine Jüdin war des Ehebruchs verdächtigt worden. Ihr Volk wollte sie bestrafen und hat Muhammad um ein Gottesurteil in diesem Fall. Da Muhammad Teilkenntnisse des Alten Testaments besaß, empfahl er den Juden, die Ehebrecherin nach dem alttestamentlichen Gesetz zu steinigen. Die Juden folgten seiner Empfehlung jedoch nicht. Das beschreibt der Koran: „Wie aber wollen sie ( die Juden) dich (Muhammad) zum Richter berufen, während sie doch die Thora in ihrem Besitz haben, worin Allahs Richtspruch ist? Hierauf, und trotz alledem, kehren sie (Muhammad) den Rücken; und sie sind nicht als Gläubige zu bezeichnen“ (5,43).

Menschenunwürdige, brutale Strafen wie Hexenverbrennung, Enthauptung, Häutung, Kreuzigung u. ä. sind heutzutage in vielen Ländern nicht mehr denkbar. Der christlich geprägte Westen hat solche Strafen ab dem Mittelalter nach und nach abgeschafft. Ähnlich verhielt es sich in vielen anderen Ländern, in denen demokratische Systeme herrschen. Selbst in kommunistischen und vielen islamischen Ländern hört man Rufe zur Abschaffung der Folter und brutalen Hinrichtungsarten. So haben z. B. elf weibliche Abgeordnete im Dezember 2002 im iranischen Parlament eine Kampagne gestartet, um auf eine Abschaffung der Todesstrafe durch Steinigung im Iran hinzuwirken.

Eines der größten Hindernisse, die solche Initiativen überwinden müssen, ist das buchstabengetreue Festhalten an der Sharia als dem ewiggültigen Gesetz Gottes. Während das Christentum Staat und Religion trennt (und schon im Alten Testament getrennt hat), verbindet der Islam beides miteinander (arab. Din ua Dunia). Ein Muslim lebt nach den Vorschriften des Korans und den Anweisungen der Überlieferungen, die sein geistliches, soziales und juristisches Denken und Leben prägen. Hand- und Fußamputation sieht der Koran z. B. für „Krieg gegen den Gesandten Gottes (Muhammads)“ und „Verderben im Land“ vor, sowie für Diebstahl: „Der Lohn derer, die gegen Allah und seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden“ (5,33). Und: „Dem Dieb und der Diebin schneidet ihr die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen haben und als abschreckende Strafe von Allah“ (5,38).

Islamische Praxis
Der Koran fordert für Ehebrecher hundert Peitschenhiebe als Strafe für Ehebruch, nicht die Steinigung: „Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasset euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen“ (24,2). Trotzdem stimmen konservative Muslime darin überein, dass Steinigung die von Gott verordnete, gerechte Strafe für Ehebruch sei. Diese Einstellung beruht hauptsächlich auf Aussagen der islamischen Überlieferung und den Berichten über Urteile und die Vorgehensweise Muhammads in dieser Frage.

Umar ibn al-Khattab – ein früher Anhänger, enger Freund und Verwandter Muhammads – orientierte sich nicht an den Vorschriften des Korans, wo es um die Bestrafung des Ehebruchs ging. Da der Korantext selbst nicht die einzige Quelle für die Rechtsfindung im Islam ist, war Umar der Meinung, dass Muhammads Verhalten in diesem Fall maßgebend und richtungweisend sei und größere Autorität als der Koran habe. Steinigung war für Umar die gerechte Strafe Allahs, deshalb hat er sie weiter vollstreckt. Umar soll nach Berichten aus der Überlieferung der Auffassung gewesen sein, daß der Koran einstmals eine Anweisung zur Steinigung enthalten habe, dieser aber später ausgetilgt worden sei (al-Bukhari, Muslim und an-Nisa’i).

Muhammads wiederholte Vollstreckung der Steinigung wird von allen Überlieferern übereinstimmend berichtet, die Überlieferungen sind in ihrer Autorität unbestritten11 .Muslime, die sich für die Abschaffung dieser Strafe einsetzen möchten, werden häufig mit der Frage konfrontiert: „Inwieweit dürfen Muslims Allahs Gesetze ändern, ohne dadurch Abtrünnige zu werden?“ In den islamischen Ländern herrscht keine einheitliche Meinung zu diesen Fragen. In einigen Ländern werden Steinigung, Handamputation und Auspeitschung öffentlich praktiziert, in anderen Ländern werden sie nie vollstreckt.

Immer wieder bezeichnen islamistische Bewegungen die westlich-demokratische Justiz als irregeleitet und gottlos. Sie fordern die Einsetzung der islamischen Sharia. Das erste Opfer der Welle der blutigen Gewalt, die Syrien von 1974 bis 1982 überrollte, war kein Militäroffizier, sondern Dr. al-Fadel, Dozent der Juristischen Fakultät der Universität Damaskus. Als ein Attentat von der Partei der „Muslimbruderschaft“ auf ihn verübt wurde, war das ein klares Signal an die westlich geprägte syrische Justiz.

Die in manchen islamischen Ländern vollstreckten Handamputationen und öffentlichen Auspeitschungen werden von der Weltöffentlichkeit kaum noch wahrgenommen. Dagegen ruft die Steinigung in nichtislamischen Ländern immer noch große internationale Resonanz hervor, insbesondere, wenn es sich um eine Frau handelt. Wer den Begriff „Steinigung“ in eine Internet-Suchmaschine eingibt, landet nicht selten auf Webseiten von Menschenrechtsorganisationen, die an die Regierungen islamischer Länder appellieren, in denen sich Steinigungsverfahren in der Schwebe befinden. Diese Organisationen versuchen, geplante Steinigungen in andere, leichtere Strafen umzuwandeln. So wurden im Jahr 2002 für Abok Alfa Akok aus dem Sudan und Amina Lawal aus Nigeria solche Initiativen ergriffen. Menschenrechtsorganisationen beklagen fast jährlich Steinigungsfälle in islamischen Ländern. Im Westen beschäftigen sich Organisationen vorwiegend oder ausschließlich mit diesem Thema, wie z. B. das oben genannte „Internationale Komitee gegen Steinigung“12.

Islamische Denker, die den Islam in der Moderne modifizieren wollen, werden in der Regel von theologisch konservativ ausgerichteten Muslimen als Abtrünnige betrachtet, weil sie ihrer Auffassung nach mit ihren „westlichen Denkmodellen“ gegen grundsätzliche Lehren des Islams verstoßen. Immer wieder verteidigen islamische Autoritäten die Unverzichtbarkeit der Sharia. Hani Ramadan z. B., Französischlehrer an einer staatlichen Sekundarschule und Direktor des Islamischen Zentrums in Genf, ist schon seit langem für seine Propaganda für den Djihad und die Anwendung der Sharia im Westen bekannt. Nach einem Bericht aus dem Internet hat er erst kürzlich in einem Artikel in „Le Monde“ „... die konsequente Anwendung der Scharia, insbesondere die Steinigung bei Ehebruch, verteidigt .

Ramadans’ letzte Äußerung blieb allerdings nicht ohne Folgen. Da zwei vorherige Verweise seine Einstellung nicht geändert hatten, strengte das Genfer Erziehungsdepartment gegen Ramadan eine interne Untersuchung an und suspendierte ihn mit sofortiger Wirkung vom Schuldienst. Ramadans Äußerungen sollen auch „... in der Romandie eine Grundsatzdebatte ausgelöst haben über die Grenzen der Glaubensfreiheit, über die Grenzen der Toleranz gegenüber extremistischen Gruppierungen, aber auch über die Rolle, die der Staat gegenüber Muslimen einnehmen sollte“.

@ Lightstorm Du bist krank!!!!!



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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:21
Das Alkoholverbot im Islam

Zwar kannten und schätzten die vorislamischen Araber alkoholische Getränke, ihr Genuß wird aber im Koran und der islamischen Überlieferung im Laufe der Zeit immer schärfer verurteilt.

Kapitalverbrechen
Alkoholgenuß gilt im Islam eigentlich als Kapitalverbrechen, das gemäß der Scharia mit 40-80 Schlägen bestraft werden soll. Allerdings kommt diese Bestrafung kaum einmal zur Anwendung. Konflikte stehen für gläubige Muslime nicht nur beim Besuch von Restaurants und Betriebsfesten, sondern u.U. auch bei der Verschreibung von Medikamenten, die in Alkoholsubstanzen gelöst sind.

Wie auch in anderen Bereichen hat allem Anschein nach auch beim Thema "Alkoholverbot" im Islam eine allmähliche Entwicklung vom allgemein verbreiteten Alkoholgenuß bis hin zu seiner scharfen Verurteilung stattgefunden.

Alkohol in der vor- und frühislamische Zeit
Wie wir aus der vor- und frühislamischen Dichtung wissen, wurden bei den vorislamischen Arabern Wein und alkoholische Getränke geschätzt, Betrunkensein jedoch geächtet. Auch in der Frühzeit des Islam wurde der Weingenuß scheinbar noch nicht rundheraus verurteilt. Dattel-, Trauben-, Honigwein, sowie alkoholische Getränke aus Weizen, Gerste und Hirse waren in frühislamischer Zeit wohl im gesamten arabischen Raum bekannt, Weinschenken wurden gerne besucht und Glücksspiele gespielt.

Koran und Alkoholgenuß
In einem frühen Text benennt der Koran ausdrücklich die "Weinstöcke" als Schöpfung Gottes: "Er ist es, der aus den Wolken Wasser herniederkommen läßt ... Damit läßt er das Getreide wachsen, und die Ölbäume, Dattelpalmen und Weinstöcke ..." (16,10-11). Den Gläubigen werden im Paradies nicht nur Früchte (Granatäpfel, Trauben und Datteln; 55,68) und Fleisch versprochen, sondern auch "Ströme von Wasser, Milch, Wein und Honig" (47,15). Korankommentatoren haben allerdings hervorgehoben, daß der Wein des Paradieses nicht berauscht machen werde.

Später verurteilt der Koran zunächst ein Übermaß an berauschendem Getränk: Sure 4,43 warnt vor dem Betrunkensein beim Gebet, und einige frühe Korankommentatoren berichten, daß die Prophetengefährten Trinkgelage abhielten und ihnen anschließend Fehler im rituellen Gebet unterliefen. Sure 2,219 räumt noch ein, daß Wein und Losspiel zwar bisweilen Nutzen bringen können, daß aber die Sünde hierbei größer sei als der Nutzen. Nach Sure 5,90-91, der mit etwa im Jahr 626 zuletzt offenbarten Koranstelle zum Thema Alkohol, sind "Wein, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile ... ein Greuel und des Satans Werk!", denn, so die Begründung, "der Satan will durch Wein und Glücksspiel nur Feindschaft und Haß zwischen euch aufkommen lasssen und euch so vom Gedenken Gottes und vom Gebet abhalten."

Hadith und Alkoholgenuß
Diese abschließende ablehnende Haltung findet sich auch in der Überlieferung wieder. Der Traditionssammler Bukhari berichtet, daß der Engel Gabriel Muhammad bei seiner Himmelsreise zwei Trinkgefäße angeboten habe, eines mit Milch, eines mit Alkohol. Nachdem Muhammad das Gefäß mit Milch ergriffen hatte, sagte Gabriel: "Hättest du den Alkohol genommen, so wäre deine umma (= Gemeinde) irregegangen!" Und der berühmte iranische Theologe al-Ghazali (1059-1111) betont, daß niemand seine Tochter an einen Weintrinker verheiraten dürfe: "Wer daher seine Tochter einem brutalen Menschen, einem Sünder, Ketzer oder Weintrinker zur Frau gibt, der versündigt sich gegen seine Religion und zieht sich den Zorn Gottes des Allmächtigen zu".

Islamische Theologie und Alkoholgenuß
Zwar hat sich eine Minderheit der muslimischen Theologen für die Auffassung ausgesprochen, daß nur ein Übermaß an Wein verboten sei, das berauscht macht, nicht aber der Wein an sich. Wieder andere Theologen argumentierten, daß in den genannten Koranversen nicht der arab. Rechtsbegriff "verboten" (haram) vorkomme und daher gehöre der Wein nicht zu den verbotenen Dingen, allenfalls zu den "verwerflichen" (Recht).

Durchgesetzt hat sich jedoch die Auffassung, daß der Genuß von Wein für Muslime verboten ist und darüberhinaus, daß alles auf andere Weise Berauschende wie z. B. Drogen, in gleicher Weise.

Islamische Dogmatik und Alkoholgenuß
Daher wird der Alkoholgenuß in der islamischen Dogmatik als schwere Sünde betrachtet. Nach einigen Überlieferungen sollen schon die ersten Kalifen den Weingenuß scharf verurteilt haben. Weingenuß gehört mit Ehebruch und Unzucht, Verleumdung wegen Unzucht, schwerem Diebstahl, schwerem Straßen- und Raubmord nach der Scharia zu den sogenannten fünf hadd-Vergehen, den Kapitalverbrechen. Allerdings nennt der Koran kein konkretes Strafmaß für den Weingenuß. Die Überlieferung fordert 40 (an anderen Stellen 80) Schläge, wobei allerdings für alle Kapitalvergehen zwei Zeugen vorhanden sein müssen (bei Ehebruch sogar vier) und diese Strafen der Scharia nirgends in der islamischen Welt in vollem Umfang zur Anwendung kommen. Der Anspruch des Alkoholverbotes wird aber theoretisch in vollem Umfang beibehalten.

Reformtheologen, die dafür eintreten, daß der Koran alles Wissen und die Ergebnisse jeden Wissenschaftszweiges bereits enthalte, führen aus, daß das Alkoholverbot nur vernünftig und heute wissenschaftlich belegbar sei. Teile des islamischen Fundamentalismus fordern eine Rückkehr aller Muslime zur strikten Befolgung der Scharia. Unter Verweis auf seine gesundheits- und gesellschaftszersetzenden Kräfte verlangen sie eine völlige Verbannung des Alkohols aus der Gesellschaft, der aus dem Westen in die islamische Welt importiert worden sei.

Einige Apologeten der Ahmadiyya-Bewegung meinen, die Wurzel dieses Übels bei Jesus Christus selbst gefunden zu haben, da er selbst Alkohol trank und durch den Gebrauch des Weins beim Abendmahl der Trunksucht Vorschub geleistet habe.

Islam und Alkoholgenuß im Laufe der Geschichte
Zwar soll das Weinverbot in der Frühzeit des Islam streng beachtet und mit dem festgesetzten Strafmaß bestraft worden sein, aber schon die ersten Kalifen und insbesondere einige Umayyadenkalifen des 8. Jahrhunderts lockerten diese Bestimmungen in der Praxis.

In der islamischen Geschichte gab es Zeiten der rigiden Handhabung des Weinverbots sowie Zeiten der Duldung des Weinhandels (vor allem durch Juden und Christen) und -konsums, da dieser für Herrscher auch hohe Steuereinnahmen bedeuteten.

Nicht nur in vorislamischer, sondern auch in islamischer Zeit gibt es eine Weinpoesie und darin in nicht geringer Zahl emphatische Preislieder auf den Wein und seine positiven Wirkungen.

Zahlreiche Mystiker haben das Berauschtsein von der Liebe Gottes in der Ekstase positiv mit dem durch Alkohol verursachten Rausch verglichen.

Um den strikten Forderungen von Koran und Überlieferung Genüge zu tun, müßte also überall in der islamischen Welt der Alkoholgenuß ebenso wie das Verschenken und Annehmen von Alkohol, absolut verboten sein. Tatsächlich ist heute in den meisten islamischen Ländern Alkohol für Muslime und sowie Nichtmuslime erhältlich, nur in ganz wenigen Ländern ist er auf die von Ausländern frequentierten Hotels beschränkt. Für Ägypten belegt eine Feldstudie, daß zum Fest des Fastenbrechens der Genuß von Alkohol durchaus üblich sein soll.

!!!! Aus christlicher Sicht !!!!
Auch die Behandlung des in Koran und Überlieferung recht absolut formulierten Alkoholverbots einschließlich der Androhung von Kapitalstrafen bis 80 Schlägen und seine gleichzeitige Umgehung, Liberalisierung und z. T. sogar öffentliche Mißachtung zeigt eine gewisse Zweigleisigkeit bei der Durchsetzung des hohen Anspruchs des islamischen Rechts. Einerseits ist die Verurteilung des Alkoholgenusses in Koran und Überlieferung eindeutig, andererseits die Duldung von Weinlokalen und die Weinpoesie. Wohl niemals in der islamischen Geschichte ist das absolute Alkohlverbot strikt zur Anwendung gekommen.




Entschuldigt bitte mein schlechtes Deutsch!Französisch, Englisch, Spanisch, Russisch ist für mich einfacher wie Deutsch! *** I´ iterae non erub´ escunt !!! (Cicero 106-43 v.Chr.) *** Buchstaben erröten nicht !!!
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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:22
Lightstorm, Sonny, Amir....:)

Ihr seid wirklich lustige Kerlchen. Vielleicht setzt ihr euch mal dafür ein, dass in islamischen Ländern auch was anderes als Opium und Hasch produziert wird. :)

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot.



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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:25
"Das problem der Demokratie ist das durch ihr auch falsche entscheidungen getroffen werden können, denn die mehrheit hat ja nicht immer recht."

Lightstorm,

kein Mensch hat immer Recht und Rechte.;) Auch Mohammed war nur ein Mensch. ;) ;)

Gruß


Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot.



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Gelobt sei die "Demokratie"

24.11.2004 um 23:26
Suebe@

>>>Dir ist schon klar, dass Alter nicht unbedingt weise macht, oder? Auch der Kalif kann Fehlentscheidungen treffen.<<<

- Wenn der Kalif seiner Aufgabe nicht nachkommt, kann er durch einen beschluss der Islam Gelehrten von seinem Amt enthoben werden.

>>>Und indem du alles einfach verbietest hinderst du die Menschen daran, von ihren VON GOTT GEGEBENEN freien Willen gebrauch zu machen.<<<

- Ok ich will Heroin (oder wie man das schreibt), darf ich? Wenn nicht, dann hindert ihr mich daran, die VON GOTT GEGEBENE freie Wille zu benutzen.
Verstehe es doch bitte, es gehört einer einer ordentlichen Geselschaft das die einzelnen Bürger darin nicht alles machen dürfen was sie wollen.

>>>Du kannst sie belehren, aber bestrafen kann nur Gott.<<<

- Cool werde ich also nicht mehr bestaft wenn ich keine Steuern zahle?
Man kann Menschen belehren aber wenn sie nicht selber das richtige tun wollen muss man sie zwingen das richtige zu tun, etwas ganz normales das täglich passiert. Der Staat zwingt uns an alle möglichen Gesetze zu halten, Gesetze für das Auto, steuerpflicht usw. halt.

>>> Du kannst aufklären, du kannst helfen, du kannst vor Unheil bewahren, aber niemals darfst du zwingen!<<<

- Ich bitte dich in der Geselschaft in dem du dich gerade befindest ist voller zwänge nur betrachten wir sie nicht als solche, weil wir sie von klein an als normal empfinden. Wir sind an tausende Rechtlinien gebunden und wir werden GEZWUNGEN uns daran zu halten sonst bestraft man uns. Ich zitiere: "Die Freiheit ist wählen zu dürfen wessen Sklave man sein will".
Wenn du nicht gerade in der freien Natur leben willst, gibt es keinen Ort auf der Welt, wo du zu etwas nicht gezwungen wirst.





cruiser156@

Kommt drauf an, sehen viele verschieden, ein Kalifat richtet und waltet nach den Gesetzen des Islams und der Kalif kann von seinem Amt enthoben werden ,wenn es die Geistlichen so wollen, es ist im grunde eine Theokratie, gestuert von den Islam Gelehrten, weil wir uns stets nach dem Islam richten müssen.

www.belgeseller.net/de


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