@interrobang Sorry, aber nach 4 Minuten hatte ich schon die Schnauze voll von diesem klugscheißerischen Tonfall. Dann doch lieber diese Horrorfilmmusik die er anspricht.
Abgesehen davon war bis dahin auch alles nur bedingt zutrefflich.
Begriffe sind in Form von Wortmarken sehr wohl durch Uheberecht schützbar und Rezepte sind durch das UWG geschützt was in dem Zusammenhang so ziemlich das Gleiche ist. Und so auch mit Ideen usw. Ja die bloße Idee ist nicht schützbar, also der Gedanke nicht, aber eine Skizze oder ein Text schon und da im Internet nicht Gedanken sondern Bilder und Texte ausgetauscht werden greift das hier...
A) Vertrauliche Geschäftsunterlagen, Geschäftsgeheimnisse, im Geschäftsverkehr anvertraute Vorlagen, insbesondere Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Schnitte und auch Rezepte werden durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geschützt. Unter diesen Schutzumfang fallen auch Konzepte, Businesspläne, Schulungsunterlagen, etc. Mehr erfahren.
B) Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst werden durch das Urheberrecht geschützt, insbesondere Sprachwerke (z.B. Texte, Reden und Computerprogramme), Musikwerke, Werke der Baukunst (Architektur), Angewandte Kunst, Fotografien, Bilder, Grafiken, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Tabellen und Datenbanken, plastische Darstellungen und Filmwerke, etc.
Hab zwar diese ACTA Videos nicht gesehen, aber nach allem was ich bis jetzt gelesen habe, weis ich nicht, wie man das befürworten kann.