rmendler schrieb:aber das Unvermögen der Gegner, was eine saubere Belegführung angeht, lässt mich zumindest daran zweifeln, das aus dem ACTA-Abkommen eine für die Meinungsfreiheit im Internet ausgehende Gefahr besteht
Genau um Meinungsfreiheit geht es auch nicht, was den digitalen Teil des Abkommens betrifft, sondern um zwei andere Grundsätze:
- Netzneutralität (ISPs kontrollieren nicht den Inhalt des Datenverkehrs)
- Rechtsstaatlichkeit (Herausgabe von Nutzungsdaten an geschädigte Rechtebesitzer)
Ersteres dürfte vom Tisch sein, zweiteres nicht. Genau darum schauen so manche Politiker in Europa nun blöd, weil sie ein Abkommen abgenickt haben, das sie gar nicht kennen. Und das laste ich den Politikern an.
Mit dem Argument "Meinungsfreiheit" tu ich mir sehr schwer, da ich es nicht als meine "Meinungsfreiheit" erachte, wenn ich z.B. Chart-Nummern hier als Datei im Anhang für euch zum freien Download anbieten würde.
Und ein anderes Argument als "ich will den Mainstream, den ich mir nie kaufen würde, durch die Tauschbörsen jagen dürfen!" kann ich bei so manchem nicht erkennen.
Ganz selten werden auch die Seiten angesprochen, die Generika (medizinische Versorgung von finanzschwachen Ländern) oder Patentrechte auf genetisch manipuliertes Saatgut betreffen.
Auch Softwarepatente werden nicht angsprochen, die es nur in den USA gibt.
Auf der anderen Seite ermöglicht ACTA zum ersten Mal, dass sogenannte Copyleft-Lizenzen in den Unterzeichnerstaaten durchgesetzt werden können, sprich: solche Lizenzen, die freie Nutzung nur unter Bedingungen gewähren. Das betrifft im Softwarebereich Lizenzen wie z.B. GPL (Linux-Bereich) oder Creative Commons (Kunstbereich).
Interessant ist, warum plötzlich in Österreich (nach Ratifizierung!) alle Parteien skeptisch sind: es ist die Bauern-Lobby, die sich plötzlich sehr stark macht, da in Österreich sehr viel Geld mit den Bezeichnungen "Bio" und "gentechnikfrei" gemacht wird.
@shionoroDie Three-Strikes-Regel ist nicht im Endabkommen, die Vertragspartner verpflichten sich nicht dazu.