@ltcldg Mal eine Frage an dich, da du dich ja scheinbar damit wirklich auseinandergesetzt hast.
Nehmen wir mal an, dass ACTA unterzeichnet wird.
Nach der Unterzeichnung müsste es jedoch erst in geltendes Recht umgewandelt werden, dh. neue Gesetze müssten erlassen bzw. alte angepasst werden.
Wie sollten diese Gesetze, wenn sie wirklich so tief in die Rechte der Bürger eingreifen können, jemals vor dem BVerfG bestehen?
Das sehe ich immer noch als größten Knackpunkt und mache mir deshalb eher weniger Sorgen, auch wenn ich ACTA und den öffentlichen Umgang damit (relativ wenig und meist polemische Aufklärung) nicht besonders mag...
Zwang seitens der EU?
Möglich, aber ob das wirkich was bringt? Das BVerfG hat ja in mehreren Entscheidungen angedeutet, dass man der EU nicht unkritisch gegenübersteht und nicht alles absegnen wird, nur weil es von der EU kommt.
Das würd mich wirklich interessieren, da dann das Verhältnis von BRD und EU wohl endgültig geklärt werden würde.