hier mal wer eigentlich herr Jens Ferner
Rechtsreferendar
Diplom-Jurist
(Der Unternehmensname ist nur sichtbar für registrierte Mitglieder)
52477 Städteregion Aachen
Deutschland
Ich biete
IT-Recht, Internetrecht, Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, IT-Vertragsrecht, Webdesign-Vertrag, Softwarevertrag, AGB-Recht, Internet-Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Filesharing-Abmahnung, Unterlassungsklage, Preisangabenverordnung, Opensource-Recht, Social-Media-Recht, Urheberrecht, Domainrecht, Fotorecht, intellectual property, GRUR, gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Markenanmeldung, Rechtsfragen rund um eBay, Shoprecht, Werberecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitnehmerdatenschutz, Datenschutzmanagement, Familienrecht, Internationales und europäisches Strafrecht, Strafrecht, US-Strafrecht, Kontakt zu Rechtsanwalt via Anwaltskanzlei Ferner, Beratung für StartUps, Forderungseinzug
Organisationen
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V., Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V., attac
Berufserfahrung
bis heute
(Nur sichtbar für registrierte Mitglieder)
05/2010 - heute
(1 Jahr, 10 Monate)
Rechtsreferendar
Landgericht Aachen,
http://www.lg-aachen.nrw.de/ Branche: Rechtsberatung
01/2010 - heute
(2 Jahre, 2 Monate)
Seitenbetreiber
Internet-Strafrecht.com,
http://www.internet-strafrecht.com Branche: Rechtsberatung
08/2009 - heute
(2 Jahre, 7 Monate)
Mitglied
Gemeinderat Langerwehe
Branche: Politik
12/2007 - heute
(4 Jahre, 3 Monate)
Seitenbetreiber
Betreiber von Jurakopf.de / Referendarszeit.de,
http://www.jurakopf.de (Archiv-Version vom 14.02.2012) Branche: Rechtsberatung
01/2007 - 04/2010
(3 Jahre, 4 Monate)
Datenschutzbeauftragter
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V.
Branche: Sozial- & Gesundheitswesen
2006 - 2007
Mitarbeiter
Rechtsanwälte Schupp & Partner,
http://www.schupp-und-partner.de Branche: Rechtsberatung
2001 - 2006
Buchautor
Verlag Vieweg & Data Becker Verlag
Branche: Schreiben & Lektorat
2001 - 2003
Berater
AMB Informatik
Branche: Internet
Beschäftigungsart
Angestellter
Ausbildung
06/2007 - 02/2010
Universität Bonn
Rechtswissenschaften, Staatsexamen
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Strafrecht, Umweltstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, US-Strafrecht, internationales Strafrecht
RWTH Aachen
Mathematik
Sprachen
Deutsch (Muttersprache), Englisch (Fließend), Französisch (Gut), Italienisch (Gut)
Über mich
Ich bin Diplom-Jurist (Univ. Bonn) bei der Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Städteregion Aachen. ich befasse mich vor allem mit dem gewerblichen Rechtsschutz und Fragen des IT-Rechts, dazu gehören Fragen rund um das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Kennzeichenrecht, Social-Media-Recht, Fragen des Verkaufs im Internet in Shops und auch auf eBay, die Problematik der Abmahnungen, das IT-Vertragsrecht und das IT-Strafrecht.
Neben dem IT-Recht gehören das Strafrecht sowie Familienrecht zu meinen Themengebieten.
Um einen Eindruck von meiner Arbeit zu erhalten, besuchen Sie bitte meine Webseiten:
News-Bereich der Anwaltskanzlei Ferner
Profil der Anwaltskanzlei Ferner bei Facebook
Blog zum Internet-Strafrecht
Informationsseite: Netzbetrug.de
Als ehemaliger Programmierer (im Opensource-Bereich sowie kommerziellen Umfeld) sowie Forenbetreiber eines grossen Internetforums aus dem "Web 2.0"-Bereich mit dem Schwerpunkt Sicherheit und Hacking - der zudem mehrere Fachbücher und Aufsätze publiziert hat - biete ich Hintergrund-Wissen wenn es um die Themen IT-Sicherheit und auch die Funktionsweise sozialer Netze geht. Ich bringe zusammen mit meiner juristischen Ausbildung daher einen praxisrelevanten Mix aus den Bereich IT und Rechtswissenschaften mit, der nicht zuletzt durch aktives Nutzen "sozialer Netzwerke" und eigenes Bloggen gestärkt wird.
na
@Fipse was sagt uns das jetzt?
wenn ein solcher Mensch der scheinbar auch hier für sich spricht, und nicht für die Gesellschaft sich einsetzt,
hier aber was er wohl vor kurzen sagte,
neunetznotizen
Thinking and linking in Berlin
neunetznotizen
About the author
Links und kurze Notizen zum Webgeschehen.
Das Hauptblog: neunetz.com.
Mein anderes tumblrblog: neunett.
Fragt. Ich antworte (vielleicht).
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February 6, 2012
ACTA: Viel Geschrei um nichts? Jurist Jens Ferner im Interview - News - gulli.com
“Lars Sobiraj: Sehen Sie unsere Freiheit durch ACTA bedroht?
Jens Ferner: Weniger durch ACTA konkret als vielmehr durch den Geist, der ACTA und die aktuelle Politik insgesamt kennzeichnet. Ich sehe die eindeutige Tendenz, die in ACTA zwischen den Zeilen zu lesen ist, Provider “in die Pflicht” zu nehmen sowie Kommunikation insgesamt zu überwachen und zu filtern. Eine unter solchen Umständen stattfindende Kommunikation könnte man unmöglich noch als “Frei” bezeichnen.
Hinzu tritt die sehr einseitige Betonung der Rechtsdurchsetzung, ohne zu fragen, welche Pflichten auch Rechteinhaber hinsichtlich des Gemeinwohls treffen könnten.”
(via Carta)
und hier noch was aus der Taz
Entscheidend ist für viele Experten daher das Gesamtbild aller Formulierungen, der generelle Geist des Abkommens. Das "digitale Umfeld" würde zum Feindbild stilisiert, kritisiert der Aachener Jurist Jens Ferner. Und auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter kommt zu dem Schluss: "Auch wenn die einzelnen Vorgaben im Acta-Text eher schwammig sind, so lässt sich doch eine Grundtendenz herauslesen: Die Vertragspartner sollen die Freiheit des Netzes radikal beschränken dürfen, wenn es das geistige Eigentum schützt."
Ursprünglich war dieser Geist noch besser sichtbar. Eine frühere Version des Vertrags sah eine "Three Strikes"-Regelung vor. Heißt: Internetnutzer, denen dreimal Filesharing vorgeworfen wird, verlieren ihren Internetzugang. Nach wütenden Protesten war es damit vorbei.
Inzwischen streiten übrigens auch die Acta-Kritiker, wie gefährlich der Vertrag genau ist. Der deutsche Rechtsanwalt Thomas Stadler und der US-Journalist Timothy B. Lee warnen vor überzogenen Horrorszenarien. Der Juraprofessor und langjährige Acta-Kritiker Axel Metzger schreibt, das Abkommen enthalte strafrechtlich wenig, was nicht bereits geltendes deutsches Recht sei. Aber auch er warnt: "Acta regelt einseitig Sanktionen, ohne adäquate Rechtsschutzmöglichkeiten vorzusehen." So wären laut Vertrag Access Provider dazu verpflichtet, die Identität eines verdächtigten Nutzers zu verraten.
Demnach haben wir nicht unberechtigt uns sorgen gemacht da ja unsere @Fipse
weiß was hier abgeht, sagt selbst herr Ferner , das wir kein freies Net mehr haben werden, dazu an andere stelle->Das bedeutet: Sopa und Pipa beinhalten konkrete Maßnahmen für die USA. So war darin zum Beispiel vorgesehen, dass zur Strafe wegen urheberrechtlicher Verstöße Webseiten auf Ebene der Domain Name Services blockiert werden konnten. Dann wäre eine Seite zum Beispiel nicht mehr unter www.youtube.com aufrufbar, sondern lediglich erreichbar, wenn ein Nutzer die 15-stellige Nummernfolge in sein Browserfenster eintippt.
http://www.taz.de/Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement-Acta/!87405/