@van_Orten unter uns gesprochen .... bei uns (bayern) sind die landwirte bei der entschädigung auch nicht schlecht gefahren bzw. haben sehr gut getauscht
:)aber wir diskutieren hier ja über enteigung im bezug auf unsere akt. probleme, welche ja zweifelsfrei - nach dem verursacherprinzip - auf die rubr. klientel zutrifft (banken / versicherungen)
die banken mussten ja gerettet werden, da ihr "vermögen" nicht ausgereicht hätte um die ggf. verluste abzufangen (somit ggf. konkurs) ..... die unterbewertung der vermögensanteile der klientel führten somit zur privatisierung der verluste ..... warum sollten somit die damalige bemessungsgrundlage dann auch nicht für eine ggf. entschädigung herangezogen werden ???
ich weiß nur hyp. .... da wahrscheinlich niemals durchsetzbar (die lobby ist zu mächtig und die masse zu unorganisiert)
vg