Politik in Europa
11.05.2015 um 20:03Sie haben ihn überredet weiter zu machen..
Nochmal bei Kapitalerträgen zahlen beide doch den selben Steuersatz.Da liegt doch eben der Hund begraben... wir haben in D einen progressiven Steuersatz, das heißt, je größer das zu versteuernde Einkommen desto höher der persönliche Steuersatz. Außer bei der Kapitalertragsteuer...
Der Persönliche Steuersatz hat nix damit zu tun, sondern errechnet sich aus den Gezahlten Steuern zum Jahreseinkommen.
Stille Beteiligung ist ja nix anderes als zb eine Aktie oder anders gearteter Anteil an einer Firma.Diese Kapitalerträge haben ihren Ursprung allerdings in den Einkünften der Kapitalgesellschaft, also gewerblichen Einkünften, und sind so, per gewiefter Definition, auf 25% statt 45% gedeckelt worden.
Also eine Kapitalanlage.
def schrieb:Ich habe das Gefühl, du hast keine Ahnung was mit dem Begriff der Steuervermeidung eigentlich gemeint ist... ein Tipp: Mit Privatpersonen hat es nichts zu tun...
Korrekt. Eine Privatperson hat diese Möglichkeit der Steuervermeidung gar nicht da sie in dem europäischen Land steuerpflichtig ist, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
und wo ist das Problem? Das Deutsche Steuerrecht ist wohl mit das Komplexeste auf der Welt.
def schrieb:Da liegt doch eben der Hund begraben... wir haben in D einen progressiven Steuersatz, das heißt, je größer das zu versteuernde Einkommen desto höher der persönliche Steuersatz. Außer bei der Kapitalertragsteuer...Und die Kapitalertragsteuer sollte auch Progressiv sein?
def schrieb:Diese Kapitalerträge haben ihren Ursprung allerdings in den Einkünften der Kapitalgesellschaft, also gewerblichen Einkünften, und sind so, per gewiefter Definition, auf 25% statt 45% gedeckelt worden.Äh das haben doch sonstige Finanzeinnahmen auch. Aber es sind eben Kapitalerträge per Definition, nicht durch Berufliche Tätigkeit oder Kommerzielles Handeln.
def schrieb:Nimm das Beispiel eines Millionärs der einige typisch stille Beteiligungen bei großen deutschen Konzernen unterhält und ohne je einen Finger zu krümmen 300.000 € Zinsen im Jahr "verdient" und das Beispiel eines Einzelunternehmer der in einer 50h Woche 300.000 € Gewinn erwirtschaftet.
def schrieb:Der Multi-Millionär ist mit 25% raus aus der Sache während der Unternehmer 45% berappen darfNun, nur wenn der Gewinn Privat zugefügt wird.
Fedaykin schrieb:Und die Kapitalertragsteuer sollte auch Progressiv sein?Natürlich. War sie auch bis Ende 2008...
Fedaykin schrieb:Äh das haben doch sonstige Finanzeinnahmen auch. Aber es sind eben Kapitalerträge per Definition, nicht durch Berufliche Tätigkeit oder Kommerzielles Handeln.Man spricht im Steuerrecht von Einkünften aus Kapitalvermögen... und die waren bis 2008 vollumfänglich dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen... so wie es auch sein sollte.
Fedaykin schrieb:Und da ist nix gewieftes dran, das ist mal so Festgelegt worden und kann geändert werden. Fragt sich ob es Sinnvoll ist ein Progressiv Steuern auf Kapitalerträge zu erheben.Erläutere doch, warum es nicht sinnvoll ist. Immerhin hat es CDU/SPD "geschafft" die Steuereinnahmen durch diesen gewieften Coup um 1 Mrd. zu senken. Well done! :Y:
Fedaykin schrieb:Nun, nur wenn der Gewinn Privat zugefügt wird.Über was reden wir denn hier? Einkommensteuer! die wird auf Einkünfte erhoben!
Fedaykin schrieb:Btw ganz so einfach ist das nie im SteuerrechtKeine Angst... das Steuerecht ist unter anderem mein täglich Brot...
Fedaykin schrieb:Andererseit sollte er vielleicht die Unternehmensform ändern ab so einer Gewinnhöhe.Weißt du was eine typisch stille Beteiligung ist? Der Unternehmer der eine Kapitalgesellschaft gründet und weiterhin Mitsprache im Unternehmen wahrnehmen möchte hat eine atypisch stille Beteiligung die weiterhin zu den gewerblichen Einkünften zählt und somit dem persönlichen Steuersatz unterworfen werden muss.
Fedaykin schrieb:Hier das Beispiel für die Besteuerung deines EinzelunternehmersWas soll denn dieser Einwand? :D
Nach der 2014 veröffentlichten, auf SOEP-Daten basierenden Untersuchung des DIW wies Deutschland 2012 die höchste Ungleichverteilung von Vermögen innerhalb der Eurozone auf.Quelle: http://www.gold.de/artikel,894,vermoegensverteilung-deutschland.html
Durchschnittlich besaß jeder Deutsche 83.000 Euro, das Median-Vermögen lag dagegen bei knapp 17.000 Euro. Das reichste Prozent besaß knapp 800.000 Euro oder mehr.....27,6 % besaßen nichts oder hatten mehr Schulden als Vermögen.
Der Gini-Koeffizient der Vermögensungleichheit lag bei 0,78 – hierbei sind allerdings Top-Vermögen nicht erfasst.[27] Der größte Unterschied zu früheren Jahren lag bei dem Vermögen von Arbeitslosen: diese hatten 2002 durchschnittlich 30.000 Euro, 2012 durchschnittlich 18.000 Euro Vermögen. Diese Abnahme wird vor allem auf die Hartz-Reformen zurückgeführt.[28] Aufgrund der nur wenigen vorhandenen Daten zu besonders hohen Vermögen geht das DIW davon aus, dass die reale Vermögensungleichheit mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich größer ist, als in der Untersuchung erfasst wurde.
def schrieb:Natürlich. War sie auch bis Ende 2008...Ganz so Progessiv war es nicht, bzw Pauschal gerechnet. Diverse Kapitaleinkünfte waren Steuerfrei unter bestimmten Bedingungen.
Immerhin ist es nichts anderes als Einkommensteuer der man einen anderen Namen gegeben hat.
def schrieb:Man spricht im Steuerrecht von Einkünften aus Kapitalvermögen... und die waren bis 2008 vollumfänglich dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen... so wie es auch sein sollte.Ganz so leicht ware es nicht, bzw die Bemessunggrundlage.
def schrieb:Erläutere doch, warum es nicht sinnvoll ist. Immerhin hat es CDU/SPD "geschafft" die Steuereinnahmen durch diesen gewieften Coup um 1 Mrd. zu senken. Well done!Nun man kann nur den Kuchen besteuern der Gebacken wird. 1 Mrd ist nicht die Welt. Zumal wir nicht wissen ob es Einsparung auf Verwaltungstechnicher sicht gab.
def schrieb:Über was reden wir denn hier? Einkommensteuer! die wird auf Einkünfte erhoben!Ja, und auch da ist nicht alles gleichbehandelt.
Wüsstest du was Einkünfte per Definition sind, würde sich dieser Einwand erübrigen...
Weißt du was eine typisch stille Beteiligung ist? Der Unternehmer der eine Kapitalgesellschaft gründet und weiterhin Mitsprache im Unternehmen wahrnehmen möchte hat eine atypisch stille Beteiligung die weiterhin zu den gewerblichen Einkünften zählt und somit dem persönlichen Steuersatz unterworfen werden muss.Und? Dann ist doch gut, nur wird er das dann eben nicht als Kapitalerträge aus Stiller Beteiligung deklarieren könne.
t
def schrieb:Was hat der Fakt, das gezahlte Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet wird mit unserem Beispiel zu tun?Und? Ist die Frage wieviel vom Unternehmensgewinn der Anteileigener bekommt.
Voll am Thema vorbei denn die Steuerlast bleibt unterm Strich beim persönlichen Steuersatz bis zu 45% während der Anteilseigner weiter mit 25% raus ist aus der Sache.
Fedaykin schrieb:Ganz so Progessiv war es nicht, bzw Pauschal gerechnet. Diverse Kapitaleinkünfte waren Steuerfrei unter bestimmten Bedingungen.Einkommensteuerfreie Einkünfte kannst du im §4 EStG nachlesen wenn du tatsächlich magst.
Fedaykin schrieb:Zumal es wohl so war das viele die Kapitaleträge früher unter den 28% versteuern konntenErläutere das doch bitte näher.
Fedaykin schrieb:Steuerecht ist gerade in Deutschland sehr Komplex.Ich weiß... ich schlage mich tagtäglich damit rum...
Fedaykin schrieb:Ganz so leicht ware es nicht, bzw die Bemessunggrundlage.Die BMG hat sich nicht verändert.
Fedaykin schrieb:Btw da es eine Quellensteuer ist, kann man es Pauschal gar nicht so rechnen. Weil eben jedes Jahr andere Kapitalerträge anfallenWas ist denn das für eine Erkenntnis? Man kann nur die Einkünfte besteuern die erzielt werden. Das bringt uns jetzt richtig voran...
Fedaykin schrieb:Ja, und auch da ist nicht alles gleichbehandelt.Was ist denn deiner Meinung nach Steuervermeidung?
Fedaykin schrieb:Und? Ist die Frage wieviel vom Unternehmensgewinn der Anteileigener bekommt.Das ist überhaupt nicht die Frage da es auf den Steuersatz keine Auswirkungen hat... eben das ist der Punkt.
Fedaykin schrieb:Wie erwähnt die Abgeltungsteuer hat manche bevorteilt, manche benachteiligt.Das kann man recht gut an der Höhe der Kapitalerträge fest machen. Gut gemacht haben alle Gutverdiener mit tariflichem Steuersatz über 25%. Schlecht gemacht alle Geringverdiener mit tariflichem Steuersatz unter 25%.
Fedaykin schrieb:Aber das ist jetzt dein Großes Problem das Deutschland hat? Das Komplizierte Steuerrecht? Oder das Einkünfte unterschiedlich behandelt werden?Mein Problem ist, das Einkünfte für die man tatsächlich arbeiten muss höher besteuert werden als Einkünfte, für die man keinen Finger krümmen muss. Das scheinst du allerdings einfach nicht zu verstehen. Da fehlt es aber an Grundlegendem und das ist nicht mit mal eben googeln abgetan.
Einkommensteuerfreie Einkünfte kannst du im §4 EStG nachlesen wenn du tatsächlich magst.ja aber die Berechnungsgrundlage war eben eine andere. Sieh den Bereich Aktien.
Fakt ist, dass bis Ende 2008 Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen warent
def schrieb:Kapitalerträge - Sparerpauschbetrag = zu versteuernde Einkünfte aus Kapitalerträgen (BMG)Na dann eben die Bewertung, denn nicht alle Kapitalerträge wurden zu 100% aufgenommen.
def schrieb:Was ist denn das für eine Erkenntnis? Man kann nur die Einkünfte besteuern die erzielt werden. Das bringt uns jetzt richtig voran...oh wichtiger als man Denkt. Denn eine zu hohe Besteuerung vermeidet manchmal Erträge. Siehe Lafferkurve.
def schrieb:Das ist überhaupt nicht die Frage da es auf den Steuersatz keine Auswirkungen hat... eben das ist der Punkt.Nein, aber deswegen lässt sich das nicht vergleichen. Ist ne Frage was Gerechtigkeit ist? Gleiches für Alle?
def schrieb:Mein Problem ist, das Einkünfte für die man tatsächlich arbeiten muss höher besteuert werden als Einkünfte, für die man keinen Finger krümmen muss. Das scheinst du allerdings einfach nicht zu verstehen. Da fehlt es aber an Grundlegendem und das ist nicht mit mal eben googeln abgetan.Ach so, nun ich habe doch den selben Vorteil bzgl Kapitalerträge. Ist ja nun kein Automatismus das man Kapitalerträge bekommt.
def schrieb:Übrigens lebe ich vom komplizierten Steuerrecht. Ich habe also kein Problem damit, wenn es die Mehrheit einfach nicht begreift. Ein Problem habe ich damit, wenn man so tut als ob man es begriffen hätte aber zusammenhangslos von Teilthema zu Teilthema hüpft und Dinge postet, die mit der Debatte die geführt wird so rein gar nichts zu tun haben.du ich wollte deine Intention mal wissen, warum du greade die Abgeltungsteuer für ein Problem hälst
Fedaykin schrieb:ja aber die Berechnungsgrundlage war eben eine andere. Sieh den Bereich Aktien.Wie hat sich denn die Berechnungsgrundlage mit der Gesetzesänderung Ende 2008 verändert?
Fedaykin schrieb:Na dann eben die Bewertung, denn nicht alle Kapitalerträge wurden zu 100% aufgenommen.Nochmal: Kapitalertragsteuer = Einkommensteuer (nur ein neues Wort im Rahmen des Gesetzes) auf Einkünfte aus Kap.
Fedaykin schrieb:Hingegen kommt es bei den Dividendeneinkünften durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens zu einer Verdoppelung der Steuerbemessungsgrundlage und damit zu einem gegenläufigen Effekt.Erkläre doch mal einem Laien wie mir, was das genau bedeutet.
Fedaykin schrieb:du ich wollte deine Intention mal wissen, warum du greade die Abgeltungsteuer für ein Problem hälstDas habe ich dir erörtert. Aber du weißt, wie so oft alles besser... ich vermute ja aus Prinzip.
Fedaykin schrieb:Ach so, nun ich habe doch den selben Vorteil bzgl Kapitalerträge. Ist ja nun kein Automatismus das man Kapitalerträge bekommt.Den hast du? Tatsächlich? Dann musst du ja als Single schon mal ca. 47.000 € brutto im Jahr als Einkünfte haben. Da sind im Übrigen bereits Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc. abgezogen.
Fedaykin schrieb:Aber da du ja mit Steuern zu tun hast kannst du dich ja selbständig machen. Du sagtest ja es müsse was getan werden am System. Also warum wirst du nicht selbst Unternehmer und vermittelst und lebst deine Werte?Aha... es ist also eine Voraussetzung mit Steuern zu tun zu haben um sich selbständig zu machen? Sounds legit... :Y:
def schrieb:Wie hat sich denn die Berechnungsgrundlage mit der Gesetzesänderung Ende 2008 verändert?Dividendenerträge, durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens. Weiterhin Spekulationsgewinne unabhängig vom Zeitraum ihre Realisierung. Voher waren Aktiengewinne bei einem Jahr Haltefrist steuerfrei.
def schrieb:Erkläre doch mal einem Laien wie mir, was das genau bedeutet.Na solltest du doch wissen. Ich gebe nur die Kritik an der Abgeltungsteuer wieder, und gerade im Bereich Aktien hat sich eine Menge getan. So das die Einnahmen dort Steuerlich stärker erfasst werden.
def schrieb:Den hast du? Tatsächlich? Dann musst du ja als Single schon mal ca. 47.000 € brutto im Jahr als Einkünfte haben. Da sind im Übrigen bereits Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc. abgezogen.Nein, aber die können ja ihren Persönlichen Steuersatz gelten machen. Ziehen also aus Kapitalerträgen etwas mehr.
Nicht schlecht... der Großteil der Bevölkerung hat diesen Vorteil jedoch nicht.
def schrieb:Das habe ich dir erörtert. Aber du weißt, wie so oft alles besser... ich vermute ja aus Prinzip.Gut ist deine Meinung das es ein großes Problem ist das Kapitalerträge nun Pauschal besteuert werden statt an den Persönlichen Steuersatz.
def schrieb:Aha... es ist also eine Voraussetzung mit Steuern zu tun zu haben um sich selbständig zu machen? Sounds legitNein, aber in dieser Branche ist es relativ leicht. Es erfordert überschaubaren Kapitaleinsatz.
Fedaykin schrieb:Dividendenerträge, durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens. Weiterhin Spekulationsgewinne unabhängig vom Zeitraum ihre Realisierung. Voher waren Aktiengewinne bei einem Jahr Haltefrist steuerfrei.Oh. So viele tolle Begriffe.
Fedaykin schrieb:Na solltest du doch wissen.Mich interessiert aber ob du es weißt oder hier schlicht deine Google-Erfolge kundtust. Also was bedeutet das:
Fedaykin schrieb:Hingegen kommt es bei den Dividendeneinkünften durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens zu einer Verdoppelung der Steuerbemessungsgrundlage und damit zu einem gegenläufigen Effekt.?
Fedaykin schrieb:Nein, aber die können ja ihren Persönlichen Steuersatz gelten machen. Ziehen also aus Kapitalerträgen etwas mehr.Können sie für Kapitalerträge eben nicht... das scheinst du nicht zu verstehen. Auch wenn der persönliche Steuersatz nur 15% wäre müssten sie 25% auf Kapitalerträge abführen.
Fedaykin schrieb:Gut ist deine Meinung das es ein großes Problem ist das Kapitalerträge nun Pauschal besteuert werden statt an den Persönlichen Steuersatz.Das ist nicht nur meine Meinung. Lies die Fachliteratur und nicht nur das WWW...
Fedaykin schrieb:Das würde mit dem Hinterfragen der Lohnsteuer mal anfangen.Was ist denn bei der Lohnsteuer das Problem?
Fedaykin schrieb:Nein, aber in dieser Branche ist es relativ leicht. Es erfordert überschaubaren Kapitaleinsatz.In welcher Branche?
def schrieb:Oh. So viele tolle Begriffe.Spekulationsgewinne aus Aktien dürfte klar sein. Die Haltefrist betug mal 1 Jahr. Wurde abgeschafft.
Was ist denn das Halbeinkünfteverfahren? Wie funktionierte es?
Was sind Spekulationsgewinne und wie sehen die Fristen dazu aus?
def schrieb:Das ist nicht nur meine Meinung. Lies die Fachliteratur und nicht nur das WWW...Welche empfielst? Die Steuermerkblätter? Politiker werden da auch unterschiedlicher Meinung sein. Ebenso Manche Personen. Aber wie es ausschaut steht das eh mal wieder zur Debatte.
def schrieb:Mich interessiert aber ob du es weißt oder hier schlicht deine Google-Erfolge kundtust. Also was bedeutet das:Mag dich interssieren, ist aber OT.
Fedaykin schrieb:Spekulationsgewinne aus Aktien dürfte klar sein. Die Haltefrist betug mal 1 Jahr. Wurde abgeschafft.Da also bereits die Körperschaft den erwirtschafteten Gewinn der Körperschaftsteuer unterwerfen musste wird beim Anteilseigner, dem Dividendenempfänger, nur noch ein Teil versteuer.
Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)
Dividenden und steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen wurden (höher Freigrenze § 23 EStG)
nur mit dem halben Betrag der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen.
Lag daran das der Gewinn dem die Dividende Entstammte schon durch die Körperschaft (Auszahlende AG) versteuert wurde.
Fedaykin schrieb:Welche empfielst? Die Steuermerkblätter? Politiker werden da auch unterschiedlicher Meinung sein. Ebenso Manche Personen. Aber wie es ausschaut steht das eh mal wieder zur Debatte.Steuermerkblätter? WTF?
Fedaykin schrieb:Mag dich interssieren, ist aber OT.Mit anderen Worten, du weißt es nicht und wirfst den Rettungsanker OT...
def schrieb:Können sie für Kapitalerträge eben nicht... das scheinst du nicht zu verstehen. Auch wenn der persönliche Steuersatz nur 15% wäre müssten sie 25% auf Kapitalerträge abführen.Doch, sie haben das Wahlrecht.