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Politik in Europa

1.696 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, EU, Europa ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Politik in Europa

11.05.2015 um 20:03
Sie haben ihn überredet weiter zu machen..
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20.05.2015 um 08:21
Da ich das gern weiter diskutieren möchte und es hier zwecks Steuervermeidung am ehesten passt da das auch ein europäisches Problem ist, gehe ich an dieser Stelle mal darauf ein:
Nochmal bei Kapitalerträgen zahlen beide doch den selben Steuersatz.

Der Persönliche Steuersatz hat nix damit zu tun, sondern errechnet sich aus den Gezahlten Steuern zum Jahreseinkommen.
Da liegt doch eben der Hund begraben... wir haben in D einen progressiven Steuersatz, das heißt, je größer das zu versteuernde Einkommen desto höher der persönliche Steuersatz. Außer bei der Kapitalertragsteuer...
Stille Beteiligung ist ja nix anderes als zb eine Aktie oder anders gearteter Anteil an einer Firma.

Also eine Kapitalanlage.
Diese Kapitalerträge haben ihren Ursprung allerdings in den Einkünften der Kapitalgesellschaft, also gewerblichen Einkünften, und sind so, per gewiefter Definition, auf 25% statt 45% gedeckelt worden.

Nimm das Beispiel eines Millionärs der einige typisch stille Beteiligungen bei großen deutschen Konzernen unterhält und ohne je einen Finger zu krümmen 300.000 € Zinsen im Jahr "verdient" und das Beispiel eines Einzelunternehmer der in einer 50h Woche 300.000 € Gewinn erwirtschaftet.

Der Multi-Millionär ist mit 25% raus aus der Sache während der Unternehmer 45% berappen darf.

Übrigens war das bis 2008 noch anders denn bis dahin wurden auch Kapitalerträge dem persönlichen Grenzsteuersatz unterworfen.

Bereits 2009 haben CDU und SPD damit erreicht das Steuern aus Zins- und Veräußerungserträgen um 7%, rund 1 Mrd. gefallen sind.

Welcher Teil der steuerpflichtigen Deutschen diese Milliarde gespart hat kann sich jeder selbst überlegen...
def schrieb:
Korrekt. Eine Privatperson hat diese Möglichkeit der Steuervermeidung gar nicht da sie in dem europäischen Land steuerpflichtig ist, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

und wo ist das Problem? Das Deutsche Steuerrecht ist wohl mit das Komplexeste auf der Welt.
Ich habe das Gefühl, du hast keine Ahnung was mit dem Begriff der Steuervermeidung eigentlich gemeint ist... ein Tipp: Mit Privatpersonen hat es nichts zu tun...


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20.05.2015 um 10:26
@Fedaykin


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20.05.2015 um 10:56
Zitat von defdef schrieb:Da liegt doch eben der Hund begraben... wir haben in D einen progressiven Steuersatz, das heißt, je größer das zu versteuernde Einkommen desto höher der persönliche Steuersatz. Außer bei der Kapitalertragsteuer...
Und die Kapitalertragsteuer sollte auch Progressiv sein?
Zitat von defdef schrieb:Diese Kapitalerträge haben ihren Ursprung allerdings in den Einkünften der Kapitalgesellschaft, also gewerblichen Einkünften, und sind so, per gewiefter Definition, auf 25% statt 45% gedeckelt worden.
Äh das haben doch sonstige Finanzeinnahmen auch. Aber es sind eben Kapitalerträge per Definition, nicht durch Berufliche Tätigkeit oder Kommerzielles Handeln.

Und da ist nix gewieftes dran, das ist mal so Festgelegt worden und kann geändert werden. Fragt sich ob es Sinnvoll ist ein Progressiv Steuern auf Kapitalerträge zu erheben.
Zitat von defdef schrieb:Nimm das Beispiel eines Millionärs der einige typisch stille Beteiligungen bei großen deutschen Konzernen unterhält und ohne je einen Finger zu krümmen 300.000 € Zinsen im Jahr "verdient" und das Beispiel eines Einzelunternehmer der in einer 50h Woche 300.000 € Gewinn erwirtschaftet.
Zitat von defdef schrieb:Der Multi-Millionär ist mit 25% raus aus der Sache während der Unternehmer 45% berappen darf
Nun, nur wenn der Gewinn Privat zugefügt wird.


Btw ganz so einfach ist das nie im Steuerrecht

folgendes



http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/abgeltungsteuer.html


Der Steuersatz der Abgeltungsteuer (25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ist deutlich geringer als der Spitzensteuersatz von derzeit 45 Prozent (Reichensteuer), sodass hierin eine Gefährdung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gesehen werden könnte. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer kommt es zu einer Entlastung bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, insbesondere wenn der Grenzsteuersatz für die übrigen Einkünfte des Steuerpflichtigen höher ist als der pauschale Steuersatz der Abgeltungsteuer.


das ist ja einer deiner Hauptkritikpunkte



Hingegen kommt es bei den Dividendeneinkünften durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens zu einer Verdoppelung der Steuerbemessungsgrundlage und damit zu einem gegenläufigen Effekt. Damit sind Aktionäre die Verlierer der Reform. Die Gesamtbelastung von Unternehmen und Anteilseigner verringert sich zwar durch die Reformmaßnahmen, jedoch kommt es auf Ebene des Anteilseigners zu einer höheren Besteuerung. Darüber hinaus entfällt die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs über dem Pauschbetrag. Zudem sind Veräußerungsgewinne auch innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig.

War also auf den Boom der 2000 mit dem New Marktet ausgerichtet.



Die Einführung der Abgeltungsteuer führt zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung von Eigenkapitalfinanzierung gegenüber Fremdkapitalfinanzierung. Hintergrund hierfür ist, dass Fremdkapitalzinsen im Unternehmen grundsätzlich steuermindernd berücksichtigt werden können. Dies führt dazu, dass Fremdkapitalzinsen nur beim Anleger mit der Abgeltungsteuer belastet werden. Eigenkapitalzinsen unterliegen im Gegensatz hierzu sowohl auf Ebene des Unternehmens als auch auf Ebene des Anlegers der Besteuerung. Diese Ungleichbehandlung wurde durch das damalige Anrechnungsverfahren und später durch das Halbeinkünfteverfahren entsprechend minimiert. Nunmehr kommt es durch die Abgeltungsteuer zu einer tatsächlichen Doppelbelastung.


Also um di Frage zu Klären ob die Abgeltungsteuer vor oder Nachteile biete müssen wir schauen wie Kapitalanlagen voher besteuert wurden.

Andererseit sollte er vielleicht die Unternehmensform ändern ab so einer Gewinnhöhe.


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20.05.2015 um 11:09
tsteuer.de/portal/lexikon/S/Steuerermaessigung-bei-Einkuenften-aus-Gewerbebetrieb.html#D06307520000

http://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerermaessigung-nach-35-estg-unternehmerbezogen_170_287728.html


Hier das Beispiel für die Besteuerung deines Einzelunternehmers


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20.05.2015 um 11:15
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Und die Kapitalertragsteuer sollte auch Progressiv sein?
Natürlich. War sie auch bis Ende 2008...

Immerhin ist es nichts anderes als Einkommensteuer der man einen anderen Namen gegeben hat.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Äh das haben doch sonstige Finanzeinnahmen auch. Aber es sind eben Kapitalerträge per Definition, nicht durch Berufliche Tätigkeit oder Kommerzielles Handeln.
Man spricht im Steuerrecht von Einkünften aus Kapitalvermögen... und die waren bis 2008 vollumfänglich dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen... so wie es auch sein sollte.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Und da ist nix gewieftes dran, das ist mal so Festgelegt worden und kann geändert werden. Fragt sich ob es Sinnvoll ist ein Progressiv Steuern auf Kapitalerträge zu erheben.
Erläutere doch, warum es nicht sinnvoll ist. Immerhin hat es CDU/SPD "geschafft" die Steuereinnahmen durch diesen gewieften Coup um 1 Mrd. zu senken. Well done! :Y:
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Nun, nur wenn der Gewinn Privat zugefügt wird.
Über was reden wir denn hier? Einkommensteuer! die wird auf Einkünfte erhoben!

Wüsstest du was Einkünfte per Definition sind, würde sich dieser Einwand erübrigen...
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Btw ganz so einfach ist das nie im Steuerrecht
Keine Angst... das Steuerecht ist unter anderem mein täglich Brot...
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Andererseit sollte er vielleicht die Unternehmensform ändern ab so einer Gewinnhöhe.
Weißt du was eine typisch stille Beteiligung ist? Der Unternehmer der eine Kapitalgesellschaft gründet und weiterhin Mitsprache im Unternehmen wahrnehmen möchte hat eine atypisch stille Beteiligung die weiterhin zu den gewerblichen Einkünften zählt und somit dem persönlichen Steuersatz unterworfen werden muss.

Er müsste selbst jede Mitbestimmung in der neuen Kapitalgesellschaft aufgeben damit dein Einwand irgendwie Sinn machen würde...
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Hier das Beispiel für die Besteuerung deines Einzelunternehmers
Was soll denn dieser Einwand? :D

Was hat der Fakt, das gezahlte Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet wird mit unserem Beispiel zu tun?

Voll am Thema vorbei denn die Steuerlast bleibt unterm Strich beim persönlichen Steuersatz bis zu 45% während der Anteilseigner weiter mit 25% raus ist aus der Sache.


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20.05.2015 um 11:52
Wie im Steuerrecht im Detail lösen, weis ich nicht, aber eines ist mir klar; auf unserer Kugel läuft was falsch! Kein D only Problem, ein weltweites: Reiche werden reicher, ärmere immer ärmer und der Prozess kehrt nie um, was unweigerlich irgendwann zu Spannungen führt, die es krachen lassen. Betroffen ist insbesondere auch die Eurozone.

Untersuchung des DIW für 2012
Nach der 2014 veröffentlichten, auf SOEP-Daten basierenden Untersuchung des DIW wies Deutschland 2012 die höchste Ungleichverteilung von Vermögen innerhalb der Eurozone auf.

Durchschnittlich besaß jeder Deutsche 83.000 Euro, das Median-Vermögen lag dagegen bei knapp 17.000 Euro. Das reichste Prozent besaß knapp 800.000 Euro oder mehr.....27,6 % besaßen nichts oder hatten mehr Schulden als Vermögen.

Der Gini-Koeffizient der Vermögensungleichheit lag bei 0,78 – hierbei sind allerdings Top-Vermögen nicht erfasst.[27] Der größte Unterschied zu früheren Jahren lag bei dem Vermögen von Arbeitslosen: diese hatten 2002 durchschnittlich 30.000 Euro, 2012 durchschnittlich 18.000 Euro Vermögen. Diese Abnahme wird vor allem auf die Hartz-Reformen zurückgeführt.[28] Aufgrund der nur wenigen vorhandenen Daten zu besonders hohen Vermögen geht das DIW davon aus, dass die reale Vermögensungleichheit mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich größer ist, als in der Untersuchung erfasst wurde.
Quelle: http://www.gold.de/artikel,894,vermoegensverteilung-deutschland.html
[29] gini-koeffizient



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20.05.2015 um 12:25
Zitat von defdef schrieb:Natürlich. War sie auch bis Ende 2008...
Immerhin ist es nichts anderes als Einkommensteuer der man einen anderen Namen gegeben hat.
Ganz so Progessiv war es nicht, bzw Pauschal gerechnet. Diverse Kapitaleinkünfte waren Steuerfrei unter bestimmten Bedingungen.

Zumal es wohl so war das viele die Kapitaleträge früher unter den 28% versteuern konnten.



Steuerecht ist gerade in Deutschland sehr Komplex.


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20.05.2015 um 12:34
Zitat von defdef schrieb:Man spricht im Steuerrecht von Einkünften aus Kapitalvermögen... und die waren bis 2008 vollumfänglich dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen... so wie es auch sein sollte.
Ganz so leicht ware es nicht, bzw die Bemessunggrundlage.

Zumal Deutschland in Europa noch gut liegt mit seinem Satz.
Zitat von defdef schrieb:Erläutere doch, warum es nicht sinnvoll ist. Immerhin hat es CDU/SPD "geschafft" die Steuereinnahmen durch diesen gewieften Coup um 1 Mrd. zu senken. Well done!
Nun man kann nur den Kuchen besteuern der Gebacken wird. 1 Mrd ist nicht die Welt. Zumal wir nicht wissen ob es Einsparung auf Verwaltungstechnicher sicht gab.

Btw da es eine Quellensteuer ist, kann man es Pauschal gar nicht so rechnen. Weil eben jedes Jahr andere Kapitalerträge anfallen.

2009 war ja das Jahr des Crash.


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20.05.2015 um 12:41
Zitat von defdef schrieb:Über was reden wir denn hier? Einkommensteuer! die wird auf Einkünfte erhoben!
Wüsstest du was Einkünfte per Definition sind, würde sich dieser Einwand erübrigen...
Ja, und auch da ist nicht alles gleichbehandelt.
Weißt du was eine typisch stille Beteiligung ist? Der Unternehmer der eine Kapitalgesellschaft gründet und weiterhin Mitsprache im Unternehmen wahrnehmen möchte hat eine atypisch stille Beteiligung die weiterhin zu den gewerblichen Einkünften zählt und somit dem persönlichen Steuersatz unterworfen werden muss.
t
Und? Dann ist doch gut, nur wird er das dann eben nicht als Kapitalerträge aus Stiller Beteiligung deklarieren könne.

ich meinte den Einezelunternehmer.

Und er kann ja eine Kapitalgesellschaft gründen.
Zitat von defdef schrieb:Was hat der Fakt, das gezahlte Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet wird mit unserem Beispiel zu tun?
Voll am Thema vorbei denn die Steuerlast bleibt unterm Strich beim persönlichen Steuersatz bis zu 45% während der Anteilseigner weiter mit 25% raus ist aus der Sache.
Und? Ist die Frage wieviel vom Unternehmensgewinn der Anteileigener bekommt.

Aber das ist jetzt dein Großes Problem das Deutschland hat? Das Komplizierte Steuerrecht? Oder das Einkünfte unterschiedlich behandelt werden?

Wie erwähnt die Abgeltungsteuer hat manche bevorteilt, manche benachteiligt. Gerade dein Beispiel mit der Dividende und Aktienbesitz.


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20.05.2015 um 12:49
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Ganz so Progessiv war es nicht, bzw Pauschal gerechnet. Diverse Kapitaleinkünfte waren Steuerfrei unter bestimmten Bedingungen.
Einkommensteuerfreie Einkünfte kannst du im §4 EStG nachlesen wenn du tatsächlich magst.

Fakt ist, dass bis Ende 2008 Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen waren.

Mit der Änderung Ende 2008 hat sich an den steuerfreien Einkünften gem. §4 EStG nicht viel geändert...
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Zumal es wohl so war das viele die Kapitaleträge früher unter den 28% versteuern konnten
Erläutere das doch bitte näher.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Steuerecht ist gerade in Deutschland sehr Komplex.
Ich weiß... ich schlage mich tagtäglich damit rum...
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Ganz so leicht ware es nicht, bzw die Bemessunggrundlage.
Die BMG hat sich nicht verändert.

Kapitalerträge - Sparerpauschbetrag = zu versteuernde Einkünfte aus Kapitalerträgen (BMG)
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Btw da es eine Quellensteuer ist, kann man es Pauschal gar nicht so rechnen. Weil eben jedes Jahr andere Kapitalerträge anfallen
Was ist denn das für eine Erkenntnis? Man kann nur die Einkünfte besteuern die erzielt werden. Das bringt uns jetzt richtig voran...
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Ja, und auch da ist nicht alles gleichbehandelt.
Was ist denn deiner Meinung nach Steuervermeidung?
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Und? Ist die Frage wieviel vom Unternehmensgewinn der Anteileigener bekommt.
Das ist überhaupt nicht die Frage da es auf den Steuersatz keine Auswirkungen hat... eben das ist der Punkt.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Wie erwähnt die Abgeltungsteuer hat manche bevorteilt, manche benachteiligt.
Das kann man recht gut an der Höhe der Kapitalerträge fest machen. Gut gemacht haben alle Gutverdiener mit tariflichem Steuersatz über 25%. Schlecht gemacht alle Geringverdiener mit tariflichem Steuersatz unter 25%.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Aber das ist jetzt dein Großes Problem das Deutschland hat? Das Komplizierte Steuerrecht? Oder das Einkünfte unterschiedlich behandelt werden?
Mein Problem ist, das Einkünfte für die man tatsächlich arbeiten muss höher besteuert werden als Einkünfte, für die man keinen Finger krümmen muss. Das scheinst du allerdings einfach nicht zu verstehen. Da fehlt es aber an Grundlegendem und das ist nicht mit mal eben googeln abgetan.

Übrigens lebe ich vom komplizierten Steuerrecht. Ich habe also kein Problem damit, wenn es die Mehrheit einfach nicht begreift. Ein Problem habe ich damit, wenn man so tut als ob man es begriffen hätte aber zusammenhangslos von Teilthema zu Teilthema hüpft und Dinge postet, die mit der Debatte die geführt wird so rein gar nichts zu tun haben.


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20.05.2015 um 13:34
Einkommensteuerfreie Einkünfte kannst du im §4 EStG nachlesen wenn du tatsächlich magst.
Fakt ist, dass bis Ende 2008 Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen warent
ja aber die Berechnungsgrundlage war eben eine andere. Sieh den Bereich Aktien.
Zitat von defdef schrieb:Kapitalerträge - Sparerpauschbetrag = zu versteuernde Einkünfte aus Kapitalerträgen (BMG)
Na dann eben die Bewertung, denn nicht alle Kapitalerträge wurden zu 100% aufgenommen.


Hingegen kommt es bei den Dividendeneinkünften durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens zu einer Verdoppelung der Steuerbemessungsgrundlage und damit zu einem gegenläufigen Effekt. Damit sind Aktionäre die Verlierer der Reform. Die Gesamtbelastung von Unternehmen und Anteilseigner verringert sich zwar durch die Reformmaßnahmen, jedoch kommt es auf Ebene des Anteilseigners zu einer höheren Besteuerung.
Zitat von defdef schrieb:Was ist denn das für eine Erkenntnis? Man kann nur die Einkünfte besteuern die erzielt werden. Das bringt uns jetzt richtig voran...
oh wichtiger als man Denkt. Denn eine zu hohe Besteuerung vermeidet manchmal Erträge. Siehe Lafferkurve.

Deswegen kann man nicht einfach mal sagen es wurde dadurch 1 Mrd (Bezogen auf den Jählichen Bundesetat lächerlich klein 0,3 %) weniger eingenommen.
Zitat von defdef schrieb:Das ist überhaupt nicht die Frage da es auf den Steuersatz keine Auswirkungen hat... eben das ist der Punkt.
Nein, aber deswegen lässt sich das nicht vergleichen. Ist ne Frage was Gerechtigkeit ist? Gleiches für Alle?

wird ja gerne gefordert aber wohl selten als Gerecht gesehen.
Zitat von defdef schrieb:Mein Problem ist, das Einkünfte für die man tatsächlich arbeiten muss höher besteuert werden als Einkünfte, für die man keinen Finger krümmen muss. Das scheinst du allerdings einfach nicht zu verstehen. Da fehlt es aber an Grundlegendem und das ist nicht mit mal eben googeln abgetan.
Ach so, nun ich habe doch den selben Vorteil bzgl Kapitalerträge. Ist ja nun kein Automatismus das man Kapitalerträge bekommt.
Zitat von defdef schrieb:Übrigens lebe ich vom komplizierten Steuerrecht. Ich habe also kein Problem damit, wenn es die Mehrheit einfach nicht begreift. Ein Problem habe ich damit, wenn man so tut als ob man es begriffen hätte aber zusammenhangslos von Teilthema zu Teilthema hüpft und Dinge postet, die mit der Debatte die geführt wird so rein gar nichts zu tun haben.
du ich wollte deine Intention mal wissen, warum du greade die Abgeltungsteuer für ein Problem hälst

Aber da du ja mit Steuern zu tun hast kannst du dich ja selbständig machen. Du sagtest ja es müsse was getan werden am System. Also warum wirst du nicht selbst Unternehmer und vermittelst und lebst deine Werte?


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def ehemaliges Mitglied

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20.05.2015 um 14:12
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:ja aber die Berechnungsgrundlage war eben eine andere. Sieh den Bereich Aktien.
Wie hat sich denn die Berechnungsgrundlage mit der Gesetzesänderung Ende 2008 verändert?
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Na dann eben die Bewertung, denn nicht alle Kapitalerträge wurden zu 100% aufgenommen.
Nochmal: Kapitalertragsteuer = Einkommensteuer (nur ein neues Wort im Rahmen des Gesetzes) auf Einkünfte aus Kap.

Welche Einkünfte das sind und welche grundsätzlich steuerfrei sind kann man im EStG nachlesen. Erläutere doch auch hier bitte, inwieweit 2009 hier Änderungen stattgefunden haben.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Hingegen kommt es bei den Dividendeneinkünften durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens zu einer Verdoppelung der Steuerbemessungsgrundlage und damit zu einem gegenläufigen Effekt.
Erkläre doch mal einem Laien wie mir, was das genau bedeutet.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:du ich wollte deine Intention mal wissen, warum du greade die Abgeltungsteuer für ein Problem hälst
Das habe ich dir erörtert. Aber du weißt, wie so oft alles besser... ich vermute ja aus Prinzip.

Wenn du es denn dann auch wenigstens besser wissen würdest... aber gut, nicht zu viel verlangen.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Ach so, nun ich habe doch den selben Vorteil bzgl Kapitalerträge. Ist ja nun kein Automatismus das man Kapitalerträge bekommt.
Den hast du? Tatsächlich? Dann musst du ja als Single schon mal ca. 47.000 € brutto im Jahr als Einkünfte haben. Da sind im Übrigen bereits Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc. abgezogen.

Nicht schlecht... der Großteil der Bevölkerung hat diesen Vorteil jedoch nicht.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Aber da du ja mit Steuern zu tun hast kannst du dich ja selbständig machen. Du sagtest ja es müsse was getan werden am System. Also warum wirst du nicht selbst Unternehmer und vermittelst und lebst deine Werte?
Aha... es ist also eine Voraussetzung mit Steuern zu tun zu haben um sich selbständig zu machen? Sounds legit... :Y:


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20.05.2015 um 14:39
Zitat von defdef schrieb:Wie hat sich denn die Berechnungsgrundlage mit der Gesetzesänderung Ende 2008 verändert?
Dividendenerträge, durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens. Weiterhin Spekulationsgewinne unabhängig vom Zeitraum ihre Realisierung. Voher waren Aktiengewinne bei einem Jahr Haltefrist steuerfrei.
Zitat von defdef schrieb:Erkläre doch mal einem Laien wie mir, was das genau bedeutet.
Na solltest du doch wissen. Ich gebe nur die Kritik an der Abgeltungsteuer wieder, und gerade im Bereich Aktien hat sich eine Menge getan. So das die Einnahmen dort Steuerlich stärker erfasst werden.

Die Abgeltungsteuer war ja nicht nur auf den Privatmann zugeschnitten.
Zitat von defdef schrieb:Den hast du? Tatsächlich? Dann musst du ja als Single schon mal ca. 47.000 € brutto im Jahr als Einkünfte haben. Da sind im Übrigen bereits Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten etc. abgezogen.
Nicht schlecht... der Großteil der Bevölkerung hat diesen Vorteil jedoch nicht.
Nein, aber die können ja ihren Persönlichen Steuersatz gelten machen. Ziehen also aus Kapitalerträgen etwas mehr.

Es betrifft also sowiso dann eher einen Geringen % Satz der Bevölkerung. Und wenn man tatsächlich genau Nachalten kann das angeblich 1 Mrd weniger Steuern reinkamen, scheint es nicht wirkliclh viele was eingespart zu haben.

Wir wissen doch, Privatpersonen die sich vor der Steuern drücken wollen beschreiten ganz andere Wege als (so vermute ich mal was du meintest) als über Lobbyarbeit eine Abgeltungsteuer einzuführen.
Zitat von defdef schrieb:Das habe ich dir erörtert. Aber du weißt, wie so oft alles besser... ich vermute ja aus Prinzip.
Gut ist deine Meinung das es ein großes Problem ist das Kapitalerträge nun Pauschal besteuert werden statt an den Persönlichen Steuersatz.

Ich persönlich sehe da ganz andere Probleme gerade im Bereich Steuern die eine schlechte Entwicklung nach sich ziehen.

Das würde mit dem Hinterfragen der Lohnsteuer mal anfangen.

Es gibt hier nur Standpunkte, kein Richtig oder Falsch.
Zitat von defdef schrieb:Aha... es ist also eine Voraussetzung mit Steuern zu tun zu haben um sich selbständig zu machen? Sounds legit
Nein, aber in dieser Branche ist es relativ leicht. Es erfordert überschaubaren Kapitaleinsatz.


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20.05.2015 um 14:56
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kapitalertraege-spd-kritisiert-pauschale-abgeltungssteuer/10904094.html (Archiv-Version vom 30.09.2015)


na das kommt dir doch entgegen. Btw eines der Argumente warum damals die Abgeltungsteuer eingeführt wurde.


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20.05.2015 um 15:12
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Dividendenerträge, durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens. Weiterhin Spekulationsgewinne unabhängig vom Zeitraum ihre Realisierung. Voher waren Aktiengewinne bei einem Jahr Haltefrist steuerfrei.
Oh. So viele tolle Begriffe.

Was ist denn das Halbeinkünfteverfahren? Wie funktionierte es?
Was sind Spekulationsgewinne und wie sehen die Fristen dazu aus?
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Na solltest du doch wissen.
Mich interessiert aber ob du es weißt oder hier schlicht deine Google-Erfolge kundtust. Also was bedeutet das:
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Hingegen kommt es bei den Dividendeneinkünften durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens zu einer Verdoppelung der Steuerbemessungsgrundlage und damit zu einem gegenläufigen Effekt.
?
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Nein, aber die können ja ihren Persönlichen Steuersatz gelten machen. Ziehen also aus Kapitalerträgen etwas mehr.
Können sie für Kapitalerträge eben nicht... das scheinst du nicht zu verstehen. Auch wenn der persönliche Steuersatz nur 15% wäre müssten sie 25% auf Kapitalerträge abführen.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Gut ist deine Meinung das es ein großes Problem ist das Kapitalerträge nun Pauschal besteuert werden statt an den Persönlichen Steuersatz.
Das ist nicht nur meine Meinung. Lies die Fachliteratur und nicht nur das WWW...
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Das würde mit dem Hinterfragen der Lohnsteuer mal anfangen.
Was ist denn bei der Lohnsteuer das Problem?
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Nein, aber in dieser Branche ist es relativ leicht. Es erfordert überschaubaren Kapitaleinsatz.
In welcher Branche?


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20.05.2015 um 16:06
Zitat von defdef schrieb:Oh. So viele tolle Begriffe.
Was ist denn das Halbeinkünfteverfahren? Wie funktionierte es?
Was sind Spekulationsgewinne und wie sehen die Fristen dazu aus?
Spekulationsgewinne aus Aktien dürfte klar sein. Die Haltefrist betug mal 1 Jahr. Wurde abgeschafft.

Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)

Dividenden und steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen wurden (höher Freigrenze § 23 EStG)
nur mit dem halben Betrag der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen.

Lag daran das der Gewinn dem die Dividende Entstammte schon durch die Körperschaft (Auszahlende AG) versteuert wurde.
Zitat von defdef schrieb:Das ist nicht nur meine Meinung. Lies die Fachliteratur und nicht nur das WWW...
Welche empfielst? Die Steuermerkblätter? Politiker werden da auch unterschiedlicher Meinung sein. Ebenso Manche Personen. Aber wie es ausschaut steht das eh mal wieder zur Debatte.

Die Absicht dahinter schien auch Sinn zu machen.




Ist eben schlecht einen Thread über Deutsches Steuerrecht aufzumachen. Da müsste ich mich erst wieder einlesen, zumal es da weniger um Privatpersonen ging.
Zitat von defdef schrieb:Mich interessiert aber ob du es weißt oder hier schlicht deine Google-Erfolge kundtust. Also was bedeutet das:
Mag dich interssieren, ist aber OT.


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Politik in Europa

20.05.2015 um 16:19
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Spekulationsgewinne aus Aktien dürfte klar sein. Die Haltefrist betug mal 1 Jahr. Wurde abgeschafft.

Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)

Dividenden und steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen wurden (höher Freigrenze § 23 EStG)
nur mit dem halben Betrag der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen.

Lag daran das der Gewinn dem die Dividende Entstammte schon durch die Körperschaft (Auszahlende AG) versteuert wurde.
Da also bereits die Körperschaft den erwirtschafteten Gewinn der Körperschaftsteuer unterwerfen musste wird beim Anteilseigner, dem Dividendenempfänger, nur noch ein Teil versteuer.

Wenn du das nächstes mal besser zusammenkopierst glaubt man vielleicht wirklich, dass du das selbst formuliert hast.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Welche empfielst? Die Steuermerkblätter? Politiker werden da auch unterschiedlicher Meinung sein. Ebenso Manche Personen. Aber wie es ausschaut steht das eh mal wieder zur Debatte.
Steuermerkblätter? WTF?

Steuerliche Fachliteratur wären u.a.

Einkommensteuergesetz, Einkommensteuerdurchführungsverordnung, Einkommensteuerrichtlinien, Bundesgesetzblätter und nicht zuletzt unzählige Urteile der Finanzgerichte bis hoch zum BFH...


Was Kritiken betrifft gibt es da allerlei Kommentare zur Abgeltungssteuer... wenn ich mal Lust habe kann ich dir ja mal bisschen was von renommierten Kanzleien und Beratern heraussuchen.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Mag dich interssieren, ist aber OT.
Mit anderen Worten, du weißt es nicht und wirfst den Rettungsanker OT...


Was ist nun eigentlich an der Lohnsteuer zu hinterfragen deiner Meinung nach?


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20.05.2015 um 16:22
Zitat von defdef schrieb:Können sie für Kapitalerträge eben nicht... das scheinst du nicht zu verstehen. Auch wenn der persönliche Steuersatz nur 15% wäre müssten sie 25% auf Kapitalerträge abführen.
Doch, sie haben das Wahlrecht.


2. Höhe: Die Abgeltungsteuer beläuft sich auf 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (8-9 Prozent der Abgeltungsteuer), § 32 d I mit § 52 a I EStG. Hieraus ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von ca. 28 Prozent. Ist der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen niedriger als der Steuersatz der Abgeltungsteuer, kann er die Differenz in Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung zurückfordern.

also bis zu Steuerflichtigen Einkommen von 15000 Euro.


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20.05.2015 um 16:27
@Fedaykin

Nennt sich Günstigerprüfung.. korrekt. Mein Beispiel war an der Stelle tatsächlich schlecht gewählt...


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