Bürgerkrieg in Syrien
07.04.2017 um 15:07xxrabiatorxx schrieb:Also auch wenn man den Angriff der USA prinzipiell begrüsst, müsste man doch dessen Völkerrechtswidrigkeit bestätigen, nicht wahr?Nicht wirklich. Was ist mit Artikel 25 nr. 1 lit. a "Tatbestand des völkerrechtlichen Notstands" ILC Entwurf?
"... Wenn diese Verantwortung durch den Sicherheitsrat oder die Generalversammlung nicht ausgeübt werden kann und sich auch keine Regionalorganisation findet, die bereit ist, ohne ein UN-Mandat Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, so liegt es generell im Interessen eines jeden UN-Mitgliedstaates, notfalls die Schutzverantwortung der Staatengemeinschaft durch eigene Maßnahmen zu verwirklichen..."
https://books.google.de/books?id=7DlaWHj2ir4C&pg=PA291&lpg=PA291&dq=völkerrecht+eingriff+bei+kriegsverbrechen&source=bl&ots=lrIynHea6H&sig=orpF3UIMRAzcJ0Ig1twPDDsHrZs&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjL1M27sJLTAhXIsxQKHdczAUE4FBDoAQgZMAA#v=onepage&q=völkerrecht%20eingriff%20bei%20kriegsverbrechen&f=false
Seite 300.