@querdenkerSZ Also beim Konvoi sah es auf Satellitenbildern klar nach konventionellen Bomben aus.
Auch das Leitwerk vom Blindgänger stütz diese These.
McMurdo schrieb:Also ich sehe da mehrere Parteien die sich mit Panzern, Flugzeugen und Gewehren bekämpfen. Städte werden belagert und bombardiert usw. Das alles gab es vor 75 Jahren auch schon. Und ein Bürgerkrieg ist es schon lange nicht mehr.
Und dennoch ist es nicht Gleich oder mit dem Weltkrieg zu vergleichen.
Und es ist immer noch ein Bürgerkrieg. ODer haben wir einen Zwischenstaatlichen klassischen Konflikt mit klaren Parteien und Grenzen?
Eben, von mir aus können wir es auch als Bürgerkrieg mit Externen Teilnehmern bezeichnen.
McMurdo schrieb:Kannst du gerne tun, hat aber mit der Frage ob Kriegsverbrechen verübt wurden nichts zu tun. Und das würden sie nun mal.
Dann musst du jeden Bombenangriff einzeln Untersuchen und Bewerten ob es ein Kriegsverbrechen war. Btw ist auch abhängig davon welche "Gesetze" damals gegolten haben. Aber der Veweis auf WW2 ist eh richtig schlecht? Wollen wir noch mal 1000 Jahre zurückgehen um die Taten des IS zu rechtfertigen?
McMurdo schrieb:Die Fabrik ist ein militärisches Ziel, der Arbeiter sicherlich nicht. D
Genau das ist die Ethische Frage an der Sache, denn so sicher das der Arbeiter dort kein Legitimes Kriegziel darstellt ergibt sich das im Gesamtkontext des Totalen Krieges nicht.
McMurdo schrieb:Wenn aber eine ganze Stadt angegriffen wird nur wegen ein paar Rüstungsbetrieben dann sieht das schon anders aus.
Nicht Wirklich, weil du auf dem WW2 eben auch nicht unsere Masstäbe ansetzen darft. Zum Thema Genauigkeit der Bomben.
Und was hießt schon ein Paar RÜstungsbetriebe? Wäre mir neu das es da eine Tonnagegrenze gibt.
Wie erwähnt wer Europa mit einem Angriffskrieg überzieht von Anfang an sämtliche Kriegsordnungen und co ignoriert sollte sich nicht wundern wenn seine Gegner sich nicht eine Hand auf den Rücken binden.
Die Krux des Totalen Krieges contra dem Begrenzten Krieg.
Anbei wie auch hier scon mal erwähnt galt Folgendes
Wikipedia: Haager LandkriegsordnungDie Bombardements behandelnde Haager Landkriegsordnung stammte noch aus dem Jahr 1907 und erwähnt den Begriff des Luftangriffes nicht ausdrücklich. Jedoch heißt es dort in Artikel 25, „es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen“.
Auch nach heute gültigem humanitären Völkerrecht sind flächendeckende Bombardierungen ziviler oder Zivilisten unvertretbar betreffender Ziele eindeutig als Kriegsverbrechen zu werten, da nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges Flächenbombardements in den Genfer Abkommen 1949 umfassend neu geregelt und begrenzt wurden. Insbesondere definiert Artikel 51 des Zusatzprotokolls I (1977)[6] folgende Handlungen (unter anderen) als Kriegsverbrechen: