Heide_witzka
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dabei seit 2008
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Ja, kann man. Aber nicht mit solchen empfindlichen Begriffen.HolyFighter schrieb:Man kann Beispiele überspitzen, um somit die Aussage deutlicher herauszustellen.
Wer als Bezieher von Arbeitslosengeld im Lotto gewinnt, muss mit einer Kürzung seiner Leistungen rechnen. Als anrechenbares Einkommen gelte alles, was der Leistungsbezieher zusätzlich an Geld erhalte, entschied das Sozialgericht Detmold am Mittwoch. Auch kann nach Auffassung des Gerichts ein monatlicher Wetteinsatz nicht zugunsten des Gewinners angerechnet werden. (AZ: S 13 AS 3/09)