Ein Kölner Gericht hat Hartz-IV-Empfängern verboten, Lotto zu spielen.
10.03.2011 um 17:25übrigens sind im urteil zwar alg2ér erwähnt aber es erschließt sich eigentlich auf alle bürger. es ging im urteil nich ausschließlich um alg2ér sondern um alle bürger und darum dass der staat auch ne fürsorgepflicht hat und er sie nicht nur einseitig begriffen wissen will indem er nur fürsorge betreiben darf indem er zahlt. der staat sieht auch seine fürsorgepflicht darin menschen vor ihren eigenen blödheiten zu bewahren wenn es denn möglich ist