Was bedeutet für euch Integration von Muslimen?
12.12.2015 um 12:27http://derstandard.at/2000024605818/Wenn-Kinderbraeute-nachziehen-duerfen
Hier ein ähnlicher Fall in den Niederlanden.
Hier ein ähnlicher Fall in den Niederlanden.
Denn anders als in Ländern wie beispielsweise Österreich konnten Minderjährige bis vor kurzem ganz legal als Ehefrauen in die Niederlande einreisen. Gemäß des internationalen Privatrechts hat Den Haag trotz der Kritik vieler Menschenrechtsorganisationen standesamtlich geschlossene Ehen mit Minderjährigen anerkannt – vorausgesetzt, die Ehe wurde legal geschlossen und registriert. - derstandard.at/2000024605818/Wenn-Kinderbraeute-nachziehen-duerfenLaut dem Artikel müsste das heißen, dass die Ehe eines Volljährigen mit einer Minderjährigen in Österreich nicht anerkannt ist.
In Österreich ist die Ehemündigkeit im Ehegesetz geregelt. Demnach müssen seit dem 1. Juli 2001 beide Partner 18 Jahre alt sein (dieses Alter war auch schon vor Herabsetzung der Volljährigkeit separat festgelegt). Über Antrag bei Gericht ist es auch möglich, bereits mit dem Alter von 16 Jahren zu heiraten, wenn der zukünftige Ehepartner volljährig ist. Das ist aber Formsache, denn das Gericht muss die Erlaubnis geben. Bis zum 30. Juni 2001 durften auch 15-jährige Mädchen aus freiem Willen diesen Antrag stellen. Dies dürfen sie nun nicht mehr, auch nicht, wenn sie schwanger sind - in diesem Fall muss das Mädchen nun das gemeinsame Kind ledig austragen.Wikipedia: Ehemündigkeit#.C3.96sterreich
Das Ehegesetz, nach dem auch der Ablauf genau geregelt ist, stammt vom 1. Januar 1939, wurde also aus dem Deutschen Reichsgesetz übernommen und 1973 unter der Regierung Kreisky wiederverlautbart (BGBl. Nr. 108/1973). Erst die schwarz-blaue Koalition Kabinett Schüssel I verfügte die neuen Altersgrenzen (BGBl. I Nr. 135/2000).