Was bedeutet für euch Integration von Muslimen?
13.04.2011 um 16:40@GilbMLRS
find es immer be4lustigend wie das lächerliche märchen immer weiter behauptet wird wir hätten die türken ja fast quasi gezwungen nach deutschland zu kommen und dann haben sie auch noch deutschland aufgebaut mit ihren ganzen technischen errungenschaften
neben deinem post habe ich hier auch noch einen auszug aus stefan luft "abschied von multikulti"
find es immer be4lustigend wie das lächerliche märchen immer weiter behauptet wird wir hätten die türken ja fast quasi gezwungen nach deutschland zu kommen und dann haben sie auch noch deutschland aufgebaut mit ihren ganzen technischen errungenschaften
neben deinem post habe ich hier auch noch einen auszug aus stefan luft "abschied von multikulti"
Man wolle als NATO-Mitglied insbesondere gegenüber Griechenland - mit dem ein Anwerbeabkommen im März 1960 geschlossen worden war - nicht diskriminiert werden, ließ der Vertreter der türkischen Botschaft in Bonn im Dezember 1960 wissen. Die deutsche Bundesregierung hatte zunächst keine Notwendigkeit gesehen, auch noch mit der Türkei oder anderen außereuropäischen Ländern ein Abkommen zu schließen, man wollte sich auf Arbeitskräfte aus Europa beschränken. Aus außenpolitischen Rücksichten - die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO - entschied man sich allerdings anders. Noch vor Abschluss des Anwerbeabkommens wurde eine deutsche Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Juli 1961 im Gebäude des türkischen Arbeitsamtes in Istanbul bezogen.http://books.google.de/books?id=OThqlaLQjFIC&pg=PA586&lpg=PA586&dq=Man+wolle+als+NATO-Mitglied+insbesondere+gegen%C3%BCber+Griechenland+-+mit+dem+ein+Anwerbeabkommen+im+M%C3%A4rz+1960+geschlossen+worden+war+-+nicht+diskriminiert&source=bl&ots=V-b_XQyI8m&sig=brwaUMmRw23Ty4g9-1KxZC8mfy0&hl=de&ei=urWlTeOIAcXMtAazkOGPCA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=5&ved=0CDEQ6AEwBA#v=onepage&q=Man%20wolle%20als%20NATO-Mitglied%20insbesondere%20gegen%C3%BCber%20Griechenland%20-%20mit%20dem%20ein%20Anwerbeabkommen%20im%20M%C3%A4rz%201960%20geschlossen%20worden%20war%20-%20nicht%20diskriminiert&f=false
Der Ansturm sei sofort erheblich gewesen, berichtet die deutsche Botschaft, das Generalkonsulat werde „von türkischen Arbeits- und Auskunftssuchenden geradezu überschwemmt und belagert." War die offizielle Anwerbung schon begonnen worden, so waren hingegen die internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung keineswegs abgeschlossen. Das Bundesinnenministerium legte - in weiser Voraussicht - Wert darauf, in der Anwerbevereinbarung die Aufenthaltsgenehmigungen jeweils auf maximal zwei Jahre zu beschränken. Es solle „deutlich gemacht werden, dass eine Dauerbeschäftigung türkischer Arbeitnehmer im Bundesgebiet und eine Einwanderung, auf die auch von der Türkei kein Wert gelegt wird, nicht vorgesehen sind."
Weiter verlangte das Innenministerium, alle Verweise auf einen möglichen Familiennachzug (wie er u. a. in der Anwerbevereinbarung mit Griechenland ausdrücklich enthalten war, zu streichen. Beiden Forderungen wurde - zunächst - entsprochen. So hieß es in der Fassung des Jahres 1961: „Die Aufenthaltserlaubnis wird über eine Gesamtaufenthaltsdauer von 2 Jahren hinaus nicht erteilt." Zudem fehlte im Übereinkommen mit der Türkei jeglicher Hinweis auf möglichen Familiennachzug.
Dass die Anwerbevereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland auf Initiative und Druck der türkischen Regierung zustande kam, bleibt in der Literatur meist unerwähnt. Als Grund für die Arbeitsmigration wird in der gängigen Lesart auf den Arbeitskräftebedarf der westdeutschen Wirtschaft verwiesen.
Das Interesse in der Türkei an einer Zuwanderung war seit Beginn der 1960er Jahre groß und blieb es über die Jahrzehnte. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums überstieg das Arbeitskräfteangebot den Bedarf der einheimischen Wirtschaft erheblich. Die Förderung des „Exports” von Arbeitskräften wurde von der türkischen Politik seit den 1960er Jahren als „eine wesentliche beschäftigungspolitische Maßnahme eingesetzt." Das „Ventil” Arbeitsmigration war für die Türkei von existenzieller Bedeutung. „Der Druck auf den Arbeitsmarkt konnte in der Vergangenheit, besonders bis zum Anwerbestopp von 1973, durch die hohe Auswanderung gemildert werden."
So ließen sich von 1961 bis 1973 viermal so viele Bewerber bei der „Deutschen Verbindungsstelle” der Bundesanstalt für Arbeit registrieren, wie tatsächlich vermittelt wurden. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Anton Sabel, berichtete 1966: „In der Türkei ist das Angebot gewaltig. Und bei jedem Besuch dort wird versucht, uns plausibel zu machen, wir sollten in der Türkei noch mehr Arbeitskräfte anwerben. Ich muss immer wieder deutlich machen, dass unsere Anwerbungen sich nach dem Bedarf richten. Das heißt, wir werben nur an, wo eben Kräfte angeboten sind. Aber es sind gewaltige Zahlen, die uns genannt werden. 400.000 Türken warten darauf, bei uns Beschäftigung zu finden."