Zu Guttenberg - Doktorarbeit abgeschrieben
17.02.2011 um 09:55Ein Verteidigungsminister muss kein Doktor der Rechte sein. Aber ein akademischer Titel schmückt doch ungemein, selbst dort, wo er sich mit einem Adelsprädikat paart. Welche Anrede klingt eigentlich besser, Herr Baron oder Herr Doktor? Für gute Republikaner ist das keine Frage, und anderen, die zwischen beiden Optionen schwanken, wird die Entscheidung vielleicht bald abgenommen. Dann nämlich, wenn Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg die kostbaren zwei Buchstaben vor seinem Namen verlieren sollte. Dem deutschen Verteidigungsminister wird vorgeworfen, seine 2006 eingereichte, mit summa cum laude bewertete Dissertation sei ein Plagiat. Die «Süddeutsche Zeitung», die den Fall gestern gross aufgemacht hat, zitiert das Urteil eines Verwaltungsgerichts, wonach man jemandem den Doktortitel entziehen kann, wenn er in seine Arbeit fremde Textpassagen «wiederholt und planmässig» ohne Quellenangabe eingebaut hat.
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Der Beweis eines wiederholten Abkupferns liegt vor; die «Süddeutsche» führt ihn auf ihrer Website mit der Kopie ausgewählter Dokumente. Aber wie steht es mit dem Kriterium der Planmässigkeit? Auf acht Stellen fast wortgleicher oder nur marginal veränderter Übernahmen kam der Bremer Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano, als er Guttenbergs mittlerweile auch als Buch vorliegende Arbeit prüfte. «Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU» heisst das Werk. Es ist 475 Seiten stark, hat rund tausend Fussnoten und eine 50-seitige Literaturliste. Will man sich da über acht Stellen aufregen, selbst wenn man annähme, es liessen sich vielleicht noch ein paar andere finden? Man muss es wohl. Im Prinzip spielt der Umfang keine Rolle. Was hingegen ins Gewicht fiele, wäre die Erkennbarkeit eines Vorsatzes. Dieser wiederum kann nur anhand der Art und Weise des Plagiierens gemutmasst werden.
Und hier wird die Sache für den deutschen Minister, der zum Zeitpunkt seiner Promotion noch ein einfacher Abgeordneter war, ein bisschen peinlich. Hätte er Gedanken abgekupfert: halb so wild. Erkenntnisse unterliegen keinem Urheberrechtsschutz, schützen lässt sich nur die konkrete sprachliche Fassung. Ideenklau ist in den Wissenschaften gang und gäbe. Oft kommt er den Nutzniessern nicht einmal als solcher zu Bewusstsein. Man liest etwas, eignet es sich intellektuell an und gelangt irgendwann zum Punkt, die Idee als eigene Schöpfung zu reklamieren. Jeder, der ein Buch schreibt und Motive daraus dann später bei einem anderen Autor wiederfindet, denkt spontan: «Das hat der von mir.» Dass man selbst oft auch nur aus Quellen geschöpft hat, gerät rasch in Vergessenheit. Doch so liegt der Fall hier nicht. Guttenberg fiel nicht durch die Anleihe von Gedanken auf, sondern durch fast identische Übernahme. Die aufgespürten Textstellen wirken, als seien sie mit Copy and Paste in die Dissertation eingefügt und allenfalls minim modifiziert worden. So plump, wie es Studenten heute gern bei ihren Hausarbeiten halten. «Das Ausmass der Fernwirkung von Plagiaten wird unterschätzt», schreibt der darob empörte Jurist Volker Rieble in seinem Buch über Wissenschaftsplagiate. Was Guttenberg betrifft, so könnte gelten: Hier hat einer für einmal nicht die Fernwirkung des Plagiats, sondern dessen mögliche Aufdeckung unterschätzt.
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Der Beweis eines wiederholten Abkupferns liegt vor; die «Süddeutsche» führt ihn auf ihrer Website mit der Kopie ausgewählter Dokumente. Aber wie steht es mit dem Kriterium der Planmässigkeit? Auf acht Stellen fast wortgleicher oder nur marginal veränderter Übernahmen kam der Bremer Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano, als er Guttenbergs mittlerweile auch als Buch vorliegende Arbeit prüfte. «Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU» heisst das Werk. Es ist 475 Seiten stark, hat rund tausend Fussnoten und eine 50-seitige Literaturliste. Will man sich da über acht Stellen aufregen, selbst wenn man annähme, es liessen sich vielleicht noch ein paar andere finden? Man muss es wohl. Im Prinzip spielt der Umfang keine Rolle. Was hingegen ins Gewicht fiele, wäre die Erkennbarkeit eines Vorsatzes. Dieser wiederum kann nur anhand der Art und Weise des Plagiierens gemutmasst werden.
Und hier wird die Sache für den deutschen Minister, der zum Zeitpunkt seiner Promotion noch ein einfacher Abgeordneter war, ein bisschen peinlich. Hätte er Gedanken abgekupfert: halb so wild. Erkenntnisse unterliegen keinem Urheberrechtsschutz, schützen lässt sich nur die konkrete sprachliche Fassung. Ideenklau ist in den Wissenschaften gang und gäbe. Oft kommt er den Nutzniessern nicht einmal als solcher zu Bewusstsein. Man liest etwas, eignet es sich intellektuell an und gelangt irgendwann zum Punkt, die Idee als eigene Schöpfung zu reklamieren. Jeder, der ein Buch schreibt und Motive daraus dann später bei einem anderen Autor wiederfindet, denkt spontan: «Das hat der von mir.» Dass man selbst oft auch nur aus Quellen geschöpft hat, gerät rasch in Vergessenheit. Doch so liegt der Fall hier nicht. Guttenberg fiel nicht durch die Anleihe von Gedanken auf, sondern durch fast identische Übernahme. Die aufgespürten Textstellen wirken, als seien sie mit Copy and Paste in die Dissertation eingefügt und allenfalls minim modifiziert worden. So plump, wie es Studenten heute gern bei ihren Hausarbeiten halten. «Das Ausmass der Fernwirkung von Plagiaten wird unterschätzt», schreibt der darob empörte Jurist Volker Rieble in seinem Buch über Wissenschaftsplagiate. Was Guttenberg betrifft, so könnte gelten: Hier hat einer für einmal nicht die Fernwirkung des Plagiats, sondern dessen mögliche Aufdeckung unterschätzt.