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Die 100 Millionen Euro CD

601 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Schweiz, CD, Steuerhinterziehung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:16
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Der rechtlich definierte Begriff der Hehlerei besagt aber auch, dass es dabei um eine "Sache" gehen muss und Daten sind davon ausgeschlossen, da es sich bei Daten (nach der rechtlichen Definition) nicht um eine Sache handelt.
Dsa stimmt so nicht, da unter anderem dei ZPO den Sachbegriff weiter fasst. Es wäre dann zu prüfen, ob dieser Sachbegriff sich äquivalent auf die CD anwenden lässt.


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xia ehemaliges Mitglied

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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:19
@Valentini

Du sagst es ja selbst das jeder der ein bestimmtes einkommen hat Verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung zu machen,nur dan verstehe ich nicht was du dagegen hast wenn sich der Staat Daten beschafft um verloren gegangene Steuern einzutreiben.
Ich muss ja auch auf meine Zinsen jedes Jahr meine Steuer Zahlen sonst mach ich mich ja Strafbar.

So jetzt muss ich mich mal Ausklinken hier weil ich noch einbisschen was Arbeiten muss.

mfg
xia


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:19
@nolovelost

Bei der ZPO handelt es sich aber um die Zivilprozessordnung und diese ist nicht für Straftaten zuständig, sondern nur für -weitesgehend- private Dinge und Wiedergutmachungen

Wir reden aber über den angenommenen Straftatbestand der Hehlerei und in diesem Sinne gibt es keine Hehlerei mit Daten


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:20
Des weiteren würde man dann keinen Diebstahl begehen, wenn man die Daten, welche sich auf einem Rechner befinden stiehlt. Hier wird aber der Begriff der Sache auch auf Computerdaten angewandt.


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:21
Das zeigt, dass deine Definition als solchen nicht greift.


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:22
@xia

Was ich dagegen habe? Ganz einfach, es könnte den Diebstahl von UNternehmesdaten fördern. Ein Angestellter in einer Krankenkasse könnte ja dort Daten entwenden und sie anschließend Versicherungen und Arbeitgeberveränden anbieten...wäre sehr hilfreich für Versicherungen und Arbeitgeber für Entscheidungsprozesse ob jemand eingestellt wird oder eine bestimmte Versicherung erhalten soll


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:24
@nolovelost
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Hier ist eindeutig von einer Sache die Rede und so finden wir auch auf Wiki
Die Hehlerei ist daher ein sog. Vermögensgefährdungsdelikt. Hehlerei ist nur an einer Sache, nicht etwa an Forderungen oder Daten, möglich.



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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:25
@nolovelost

Was unter einer Sache zu verstehen ist, ist ganz klar im §90 BGB definiert
§ 90
Begriff der Sache.Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.



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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:27
@Valentini

Die Rechtssprechung hat sich da schon ein bisschen weiter entwickelt. Siehe: Diebstahl


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:30
@Valentini
Wie ist es bei Diebstahl? Ist der auch nur an Sachen möglich oder greift hier eine andere Definition?


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08.02.2010 um 12:31
Hat sich wohl überschnitten, sorry für doppelt gemoppelt. :D


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:34
Ja, beim Diebstahl gibt es eigenständige Absätze und Paragraphen, die unkörperliche Gegenstände und Rechte behandeln aber eben nicht beim Paragraphen der Hehlerei. Dies ist ein Missstand und muss dringend verbessert werden


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:39
Da die Definitionen in den einzelnen Tatbeständen übernommen werden können, kann man die für Diebstahl zutreffende Definition auch übernehmen.


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:41
@nolovelost

Nein, das geht in diesem Falle leider nicht da bei der Hehlerei definitiv nur von einer Sache die Rede ist und die Sachbegründugn der Definition "Sache" ganz klar und eindeutig im BGB geregelt ist.
Moralisch höchst unanständig aber juristisch leider wasserdicht


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:51
@Valentini
Das hiesse, der Dieb kann belangt werden, der Hehler aber nicht.?(bei Datenklau)


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:52
Palandt: " Diesen Sprachgebrauch, also die Definition, die du verwendest, hält das BGB nur noch im Sachenrecht strikt ein. In Normen außerhalb des 3. Buches fallen unter dem Sachbegriff unter Umständen auch nicht körperliche Gegenstände.... Wird das Programm durch überspielen auf eine Festplatte übertragen, finden die Vorschriften für den Sachkauf Anwendung...." Da irrst du also komplett, dass es wasserdicht ist.


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:54
@Heide_witzka

Sofern er nur die Daten entwendete und nicht auch die CD, kann dem Hehler (also dem Aufkäufer) strafrechtlich nichts passieren. Zivilrechtlich sieht es natürlich für die Entschädigung entstandener Schäden dadurch etwas anders aus.
Hört sich alles doof und komisch an, aber so ist die Juristerei leider nunmal


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 12:55
@nolovelost

Du wirst es selbst erleben bei der momentanen rechtlichen Auseinandersetzung in dieser Angelegenheit


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 13:48
@Valentini

Es wird sicherlich nicht unter Hehlerei laufen, aber nicht aus dem Grund, den du anführst, sondern ganz einfach, weil es schon ein Gesetz zur Computerkriminalität gibt und selbiges erst einmal Anwendung findet.


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Die 100 Millionen Euro CD

08.02.2010 um 14:29
Zum Vorwurf der Hehlerei erklärte heute früh Dieter Ondracek im Moma:

Für Informationen über Steuersünder bezahlt der Staat schon immer Geld !
Das wäre gängige Praxis !
Die Steuerfahndung ist darauf angwiesen.
Wenn es anders wäre, wäre die Aufklärungsquote viel geringer.
Der Kaufpreis für die CD läge in einem absolut normalem Verhältnis zum erzielberen Nutzen!


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