beammeup
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Was kommt nach dem Notrecht
13.05.2020 um 16:23Wie in vielen anderen Ländern kommt auch in der Schweiz seit mitte März das Notrecht, oder anders genannt "ausserordentliche Lage", zum Zuge.
Der Bundesrat hat gestützt auf Art. 185 der Bundesverfassung das Recht im alleingang Verordnungen und Verfügungen zu erlassen: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html (Archiv-Version vom 13.05.2020)
Ich frage mich nun wie lange dieses Notrecht angewannt werden kann und was dannach kommt.
Im Internet konnte ich auf die Frage der maximalen Dauer des Notrechts bloss einen zuverlässigen Artikel in der NZZ finden: https://www.nzz.ch/schweiz/die-oeffentliche-ordnung-ist-schwer-gestoert-das-bedeutet-notstand-fuer-die-schweiz-ld.1545979 (Archiv-Version vom 11.05.2020)
Darin sagt ein Uniprofessor dass alle Massnahmen des Bundesrates nach 6 Monaten ausser Kraft treten wenn bis dahin kein Gesetzesentwurf der Bundesversammlung vorgelegt wird oder diese selbst eine Verordnung erlässt.
Aktuell ist die längste Massnahme des Bundesrates, das Versammlungsverbot für über 1000 Personen, auf den 31. August terminiert: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html (Archiv-Version vom 13.05.2020)
Was geschieht nun wenn dieses Versammlungsverbot Ende August noch nicht aufgehoben werden kann oder wenn im Herbst eine 2. Welle des Coronavirus im Umlauf ist? Muss dann tatsächlich die Bundesversammlung für jede Massnahme ein Gesetz erlassen? Wenn ja, sind dann diese Gesetze auch befristet oder gelten sie "auf ewig".
In der Schweiz kann zudem jeder Gesetzesentwurf der Bundesversammlung mittels eines Referendums vom Stimmbürger bekämpft werden. Da die Meinung bezüglich Notwendigkeit von solchen Anti-Corona-Verordnungen ja weit auseinander gehen, denke ich dass wohl jedes neue Gesetz diesbezüglich mittels Referendum bekämpft wird. Bis es aber zu einer Volksabstimmung kommt vergehen in der Regel mehrere Monate. Was geschieht nun in dieser Übergangszeit bis zur Volksabstimmung?
Falls das Coronavirus bis Ende August nicht eliminiert wurde und / oder im Herbst eine 2. Welle auf uns zukommt kann ich mir nicht vorstellen wie politische Entscheidungen schnell getroffen und effizient im Rahmen unseres Rechtstaates umgesetzt werden können.
Kennt sich hier jemand mit den schweizer Gesetzen aus und kann mir sagen wie das funktionieren soll?
Der Bundesrat hat gestützt auf Art. 185 der Bundesverfassung das Recht im alleingang Verordnungen und Verfügungen zu erlassen: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html (Archiv-Version vom 13.05.2020)
Ich frage mich nun wie lange dieses Notrecht angewannt werden kann und was dannach kommt.
Im Internet konnte ich auf die Frage der maximalen Dauer des Notrechts bloss einen zuverlässigen Artikel in der NZZ finden: https://www.nzz.ch/schweiz/die-oeffentliche-ordnung-ist-schwer-gestoert-das-bedeutet-notstand-fuer-die-schweiz-ld.1545979 (Archiv-Version vom 11.05.2020)
Darin sagt ein Uniprofessor dass alle Massnahmen des Bundesrates nach 6 Monaten ausser Kraft treten wenn bis dahin kein Gesetzesentwurf der Bundesversammlung vorgelegt wird oder diese selbst eine Verordnung erlässt.
Aktuell ist die längste Massnahme des Bundesrates, das Versammlungsverbot für über 1000 Personen, auf den 31. August terminiert: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html (Archiv-Version vom 13.05.2020)
Was geschieht nun wenn dieses Versammlungsverbot Ende August noch nicht aufgehoben werden kann oder wenn im Herbst eine 2. Welle des Coronavirus im Umlauf ist? Muss dann tatsächlich die Bundesversammlung für jede Massnahme ein Gesetz erlassen? Wenn ja, sind dann diese Gesetze auch befristet oder gelten sie "auf ewig".
In der Schweiz kann zudem jeder Gesetzesentwurf der Bundesversammlung mittels eines Referendums vom Stimmbürger bekämpft werden. Da die Meinung bezüglich Notwendigkeit von solchen Anti-Corona-Verordnungen ja weit auseinander gehen, denke ich dass wohl jedes neue Gesetz diesbezüglich mittels Referendum bekämpft wird. Bis es aber zu einer Volksabstimmung kommt vergehen in der Regel mehrere Monate. Was geschieht nun in dieser Übergangszeit bis zur Volksabstimmung?
Falls das Coronavirus bis Ende August nicht eliminiert wurde und / oder im Herbst eine 2. Welle auf uns zukommt kann ich mir nicht vorstellen wie politische Entscheidungen schnell getroffen und effizient im Rahmen unseres Rechtstaates umgesetzt werden können.
Kennt sich hier jemand mit den schweizer Gesetzen aus und kann mir sagen wie das funktionieren soll?