SamuelDavid2 schrieb:Ich habe auch mal gelesen dass die Rechtsgelehrten ihr Urteil daraus ableiten, dass Mohammed gesagt haben soll dass in einem islamischen Land nicht in 2 Richtungen gebetet werden darf.
Er hat gesagt (es soll seine letzte das Recht betreffende Aussage vor dem Tod gewesen sein), dass sich auf der arabischen Halbinsel nicht zwei Religionen miteinander vertragen - gemeint war der Hidschaz mit den Zentren Mekka und Medina.
SamuelDavid2 schrieb:Dies wird dann so gedeutet (und war sicherlich auch so gemeint) dass es keine Gotteshäuser neben den islamischen geben darf. Und die Buchreligionen haben nur Bestandsschutz aber man hofft eben, dass sie durch den Verfall der Zeit ganz verschwinden.
Nein! Diese Festlegung stammt von den Verträgen, die der Kalif Umar Ibn Abdul- Aziz (der Ommayadenkalif, der am gerechtesten und gottesfürchtigsten gilt) mit den unterworfenen christlichen Führern - natürlich in einer Position der Stärke - aushandelte.
Demnach dürfen Christen ihre Kirchen außer die zentrale Kirche, welche in eine Moschee umgewandelt wird, erhalten, aber keine neuen Kirchen bauen, keine Prozessionen veranstalten, keine Waffen tragen, keine Reittiere besitzen und müssen von den Muslimen anders gegrüßt werden als es die Muslime untereinander tun.
Behauptungen, wonach dies bereits auf ein Edikt des Kalifen Umar zurückgehe, sind zweifelhaft. Denn die bekannten Quellen führen zu Umar Ibn Abdul- Aziz.
Im "Abendland" wurden im Übrigen alle Gotteshäuser außer die christlichen und mit Abstrichen die jüdischen (wenn sie als Geldgeber gefragt waren) zerstört, die Kreuzritterstaaten zerstörten bsp. alle Moscheen.
Aber natürlich müssen die Muslime sich von mittelalterlichen Rechtsnormen emanzipieren, wenn sie das Prinzip "kein Zwang im Glauben" torpedieren und keine Grundlage in Koran und Sunna haben.
Es gibt keinen Vers und keine Hadith, welche besagt, dass Kirchen zerstört werden müssen bzw. unter Umständen keine neuen gebaut werden dürfen!