@EneghJa... Ich sehe hier das Problem darin das so ein Befehl ausgeführt wird. Die Festnahme war wenn es so war wie hier beschrieben rechtswidrig. Wenn ein Polizist so einen Befehl ausführt muss er laut Gesetz einen Grund nennen. Er kann sich nicht einfach auf einen Befehl berufen. Es muss einem gesagt werden was einem zur last gelegt wird. Das wurde nicht getan. Selbst nach mehrmaliger Aufforderung.
Somit haben sich die Polizisten ebenfalls der Freiheitsberaubung und Nötigung schuldig gemacht.
Und es steht einem Polizisten frei einen Befehl auszuführen oder nicht wenn er darin eine Verletzung des rechts sieht. Das ist bei Soldaten genauso. Wenn sie einen Befehl bekommen und er rechtswidrig ist dürfen sie ihn nicht ausführen.
Fazit: Die Polizisten haben sich einer Freiheitsberaubung mitschuldig gemacht.
Hier mal ein paar Gründe warum man Festgenommen werden darf:
Zur mittelbaren oder unmittelbaren Gefahren abwehr, (liegt glaube ich nicht vor da er das Messer freiwillig abgeben wollte)
Dringender Tatverdacht, (liegt auch nicht vor sonst wäre er nach 7 Stunden nicht wider raus gewesen)
Haftbefehl auch nicht,
eine Straftat die eine Verhaftung erfordert auch nicht,
die Personalfeststellung sollte auch kein Problem gewesen sein
und zu guter letzt die Behinderung einer Amtshandlung lag auch nicht vor.
Sollte ich mich irren bitte verbessern.