Ach ja und in Bezug auf die Sicherheitsvorschriften im Sanitärbereich - Natürlich gibt es da gewisse Vorschriften. Und im Hinblick auf Elektroinstallationen in Feuchträumen sind diese auch durchaus angebracht. Aber wenn sich jemand seine Birne an einer zu niedrig angebrachten Brause stößt, dann ist das einfach sein persönliches Problem. Nur so wie ich das sehe, wird dann daraus eine EU-Vorschrift...
Und ob nun jemand auf einem Bürgersteig auf einer Bananenschale ausrutscht oder in einen Hundehaufen tritt, so ist das auch erst mal jedem sein eigenes Problem. Eine absolute Sicherheit gibt es nirgendwo ! Und daran können auch hunderttausen EU-Vorschriften nichts ändern !
Irgendwo ist jeder Mensch erst einmal mit seinem gesunden Menschenverstande für sich selbst verantwortlich. Ich sehe das jedenfalls so. Und wenn ich mich in einem öffentlichen Gelände aufhalte, muss ich auch dort selbstverständlich mit Gefahren rechnen.
Aber ich wiederhole mich trotzdem: Eine Glühbirne ist weder eine Gefahr, noch ein Sicherheitsrisiko !
Aber eine Energiesparlampe erzeugt ein enorm hohes Elektromagnetisches Feld und enthält hochgiftiges Quecksilber ! Eine solche Lampe IST ein Sicherheitsrisiko ! Aber die wird uns aufgezwungen !
@DonFungi schrieb: "Die Gesetzgebung löst dieses Problem für den Anwender, nämlich radikal und endgültig. Ist auch richtig so."
Das finde ich absolut nicht richtig so ! Aber anscheinend brauchen manche Bürger immer gleich radikale und endgültige Lösungen durch staatliche Verordnungen. Dann kann man uns auch gleichsam alle entmündigen und der Staat kann dann mit uns machen was er will...